Politik

BGH stärkt Verbraucher – Mogelpackung auch im Onlinehandel verboten

Hersteller tricksen oft mit Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist - obwohl das verboten ist. Im Streit um die Mogelpackungen hat der BGH nun Klarheit geschaffen.
03.06.2024 07:30
Lesezeit: 2 min

Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist, sorgen immer wieder für Unmut bei Verbrauchern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihnen im Streit um die sogenannten Mogelpackungen nun den Rücken gestärkt. Eine Produktverpackung, die nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist, sei eine unerlaubte Mogelpackung - und zwar unabhängig davon, ob sie im Ladenregal stehe oder online verkauft werde, urteilte das Gericht jetzt in Karlsruhe. Eine Verpackung, die nicht im Verhältnis zur eigentlichen Füllmenge stehe, täusche die Verbraucher unabhängig vom Vertriebsweg, sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch.

Im konkreten Fall hatte der Kosmetik- und Körperpflegehersteller L’Oréal auf seiner Internetseite ein Herrenwaschgel mit einem Bild von der auf dem Verschlussdeckel stehenden Kunststofftube beworben, die allerdings nur bis Ende eines transparenten Teils der Tube mit Waschgel gefüllt ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte, die Werbung suggeriere eine nahezu vollständige Befüllung der Tube und sei damit unlauter.

Um Verbraucher vor Mogelpackungen zu schützen, schreibt das deutsche Recht Herstellern diesbezüglich strenge Regeln vor. Im Mess- und Eichgesetz ist festgehalten, dass Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als in ihnen enthalten ist, weder hergestellt noch auf den Markt gebracht werden dürfen. In der Rechtssprechung wurde die Grenze regelmäßig bei einer Füllmenge von etwa zwei Dritteln gezogen - bei weniger Inhalt wurde in der Regel von einer unzulässigen Mogelpackung ausgegangen.

BGH hebt Urteile der Vorinstanzen auf

Die Verbraucherzentrale war mit ihrer Klage in den Vorinstanzen zunächst erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stellte zwar fest, dass die Verpackung nur zu knapp zwei Dritteln gefüllt ist und damit eine Mogelpackung wäre, wenn sie im Ladenregal stünde. In diesem Fall sei der Verstoß für die Verbraucher aber nicht spürbar, da sie die konkrete Größe der Verpackung beim Online-Kauf ohnehin nicht einsehen könnten.

Der BGH verstand die Begründung des Berufungsgerichts so, dass der Verbraucher online ohnehin nicht sehe, wie groß oder klein eine Verpackung ist, und sich daher an der Milli-Liter-Angabe orientiere. Da diese Angabe korrekt war, könne nach Einschätzung des OLG auch keine Täuschung vorliegen, erläuterte Koch bei der mündlichen Verhandlung im April - deutete aber bereits dort an, dass der Karlsruher Senat diese Einschätzung wohl nicht teilte. Eigentlich dürfe es keinen Unterschied machen, wo die Tube abgebildet sei, sagte Koch.

Entsprechend fiel nun auch das Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts aus. Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verurteilte L'Oréal zur Unterlassung. L'Oréal teilte auf Anfrage mit, man respektiere die Entscheidung des BGH und warte die Zustellung des Urteils, einschließlich der Urteilsbegründung, ab. „Die Verbraucherzentrale hat eine Verpackung beklagt, welche sie vor mehr als vier Jahren dem Handel entnommen hat“, sagte ein Unternehmenssprecher. „Diese wird bereits seit über zwei Jahren nicht mehr in dieser Form von uns vertrieben“.

Verpackungsregeln auch auf EU-Ebene

Mit dem Urteil habe der Karlsruher Senat die Verbraucher gestärkt, sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Cornelia Tausch, nach der Verkündung.

"Das sollte Signalwirkung haben an alle Hersteller, sparsam mit der Verpackung umzugehen." Man hoffe, dass die Position der Verbraucher auch durch die neue Verpackungsverordnung der EU zusätzlich gestärkt werde.

Die Ende April vom EU-Parlament verabschiedeten neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Hersteller das Gewicht und Volumen von Verpackungen minimieren. Ziel ist es, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Nach der Abstimmung im Plenum des Europaparlaments müssen nun nur noch die EU-Staaten die neuen Vorschriften bestätigen. Das ist in der Regel Formsache.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Technologie
Technologie KI-Revolution: In einer Branche ist sie schon angekommen
13.06.2026

In der Softwarebranche ist die KI-Revolution nicht mehr Zukunftsmusik. Sie zeigt, wie schnell ein Beruf kippen kann und welche Fragen sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft: Sechs Thesen zur Krisenbewältigung
13.06.2026

Deutschlands Wirtschaft steckt in einer tiefen strukturellen Krise, da das exportgetriebene Wachstumsmodell der letzten Jahrzehnte spürbar...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Billionär Musk sieht SpaceX-Debüt abheben und holt den Titel
12.06.2026

Ein historischer Handelstag an der Wall Street voller Rekorde und geopolitischer Wendepunkte.

DWN
Politik
Politik Ukraine bald EU-Mitglied? EU beginnt Beitrittsverhandlungen trotz Kriegsstatus
12.06.2026

Ein Veto aus Ungarn blockierte lange formelle EU-Gespräche mit der Ukraine. Jetzt kann es endlich losgehen, berichtet die Deutsche...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschlands Mitte ist pleite: Insolvenzen bei Verbrauchern und Firmen steigen stetig
12.06.2026

Die Welle der Insolvenzen in Deutschland endet nicht: Im ersten Quartal des Jahres verzeichneten die Amtsgerichte einen spürbaren Anstieg...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Pandora-Aktie: Die neue Chefin gibt ein ungewöhnliches Eingeständnis ab
12.06.2026

Pandora kämpft mit schwächerem Wachstum, steigenden Kosten und enttäuschenden Märkten. Die neue Chefin Berta de Pablos-Barbier sieht...

DWN
Politik
Politik EU-Stabilitätspakt: Irland erhält Flexibilität bei Energieausgaben
12.06.2026

Mehr Spielraum im Budget: Die EU erweitert die Ausnahme für Verteidigungsausgaben auf den Energiesektor. Damit reagiert Brüssel auf die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Infrastruktur-Finanzierung: Bauindustrie fordert neue Debatte über Pkw-Maut
12.06.2026

Die deutsche Bauindustrie schlägt zur dauerhaften Sanierung des Verkehrsnetzes die Einführung einer Pkw-Maut vor. Durch den Wechsel von...