Politik

BGH stärkt Verbraucher – Mogelpackung auch im Onlinehandel verboten

Hersteller tricksen oft mit Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist - obwohl das verboten ist. Im Streit um die Mogelpackungen hat der BGH nun Klarheit geschaffen.
03.06.2024 07:30
Lesezeit: 2 min

Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist, sorgen immer wieder für Unmut bei Verbrauchern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihnen im Streit um die sogenannten Mogelpackungen nun den Rücken gestärkt. Eine Produktverpackung, die nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist, sei eine unerlaubte Mogelpackung - und zwar unabhängig davon, ob sie im Ladenregal stehe oder online verkauft werde, urteilte das Gericht jetzt in Karlsruhe. Eine Verpackung, die nicht im Verhältnis zur eigentlichen Füllmenge stehe, täusche die Verbraucher unabhängig vom Vertriebsweg, sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch.

Im konkreten Fall hatte der Kosmetik- und Körperpflegehersteller L’Oréal auf seiner Internetseite ein Herrenwaschgel mit einem Bild von der auf dem Verschlussdeckel stehenden Kunststofftube beworben, die allerdings nur bis Ende eines transparenten Teils der Tube mit Waschgel gefüllt ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte, die Werbung suggeriere eine nahezu vollständige Befüllung der Tube und sei damit unlauter.

Um Verbraucher vor Mogelpackungen zu schützen, schreibt das deutsche Recht Herstellern diesbezüglich strenge Regeln vor. Im Mess- und Eichgesetz ist festgehalten, dass Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als in ihnen enthalten ist, weder hergestellt noch auf den Markt gebracht werden dürfen. In der Rechtssprechung wurde die Grenze regelmäßig bei einer Füllmenge von etwa zwei Dritteln gezogen - bei weniger Inhalt wurde in der Regel von einer unzulässigen Mogelpackung ausgegangen.

BGH hebt Urteile der Vorinstanzen auf

Die Verbraucherzentrale war mit ihrer Klage in den Vorinstanzen zunächst erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stellte zwar fest, dass die Verpackung nur zu knapp zwei Dritteln gefüllt ist und damit eine Mogelpackung wäre, wenn sie im Ladenregal stünde. In diesem Fall sei der Verstoß für die Verbraucher aber nicht spürbar, da sie die konkrete Größe der Verpackung beim Online-Kauf ohnehin nicht einsehen könnten.

Der BGH verstand die Begründung des Berufungsgerichts so, dass der Verbraucher online ohnehin nicht sehe, wie groß oder klein eine Verpackung ist, und sich daher an der Milli-Liter-Angabe orientiere. Da diese Angabe korrekt war, könne nach Einschätzung des OLG auch keine Täuschung vorliegen, erläuterte Koch bei der mündlichen Verhandlung im April - deutete aber bereits dort an, dass der Karlsruher Senat diese Einschätzung wohl nicht teilte. Eigentlich dürfe es keinen Unterschied machen, wo die Tube abgebildet sei, sagte Koch.

Entsprechend fiel nun auch das Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts aus. Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verurteilte L'Oréal zur Unterlassung. L'Oréal teilte auf Anfrage mit, man respektiere die Entscheidung des BGH und warte die Zustellung des Urteils, einschließlich der Urteilsbegründung, ab. „Die Verbraucherzentrale hat eine Verpackung beklagt, welche sie vor mehr als vier Jahren dem Handel entnommen hat“, sagte ein Unternehmenssprecher. „Diese wird bereits seit über zwei Jahren nicht mehr in dieser Form von uns vertrieben“.

Verpackungsregeln auch auf EU-Ebene

Mit dem Urteil habe der Karlsruher Senat die Verbraucher gestärkt, sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Cornelia Tausch, nach der Verkündung.

"Das sollte Signalwirkung haben an alle Hersteller, sparsam mit der Verpackung umzugehen." Man hoffe, dass die Position der Verbraucher auch durch die neue Verpackungsverordnung der EU zusätzlich gestärkt werde.

Die Ende April vom EU-Parlament verabschiedeten neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Hersteller das Gewicht und Volumen von Verpackungen minimieren. Ziel ist es, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Nach der Abstimmung im Plenum des Europaparlaments müssen nun nur noch die EU-Staaten die neuen Vorschriften bestätigen. Das ist in der Regel Formsache.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Koalition: Union und SPD setzen sich ehrgeizige Ziele bis Jahresende
28.08.2026

Union und SPD wollen mit dem "Mut von Münster" mehrere umstrittene Reformen durch den Bundestag bringen. An der Spitze der Koalition ist...

DWN
Politik
Politik Facharzttermine ab 2028: Forderung nach stärkerer Steuerung mit Anreizen
28.08.2026

Patientinnen und Patienten sollen künftig gezielter durch das Gesundheitssystem geführt werden. Aus Sicht der Ärzteschaft braucht es...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Sozialreformen verunsichern: 81 Prozent sorgen sich um ihre finanzielle Absicherung
28.08.2026

Die Debatte über mögliche Einschnitte bei Rente, Krankenversicherung und Pflege verunsichert viele Menschen in Deutschland. Eine neue...

DWN
Politik
Politik Atomwaffen: Bundesregierung dementiert Finanzierungspläne
28.08.2026

Die Bundesregierung weist einen Bericht über mögliche deutsche Gelder für britische und französische Atomwaffenprogramme zurück....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Online-Krankschreibung: Kündigung ohne Arztkontakt wirksam
28.08.2026

Eine Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch kann für Arbeitnehmer ernste Folgen haben. Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht darin einen...

DWN
Politik
Politik Thüringen unter Spannung: Höcke scheitert erneut mit Misstrauensantrag gegen Voigt
28.08.2026

AfD-Fraktionschef Björn Höcke hat Thüringens CDU-Ministerpräsidenten Mario Voigt erneut herausgefordert und ist erneut gescheitert....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkt: Mehr als drei Millionen Menschen ohne Job
28.08.2026

Sommerpause und schwache Konjunktur belasten den Arbeitsmarkt in Deutschland weiter. Auch im August lag die Zahl der Arbeitslosen über der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen VW-Stellenabbau: Volkswagen könnte 100.000 Stellen abbauen – Gewerkschaften schließen Streik nicht aus
28.08.2026

Volkswagen könnte in den kommenden Jahren mehr als 100.000 Arbeitsplätze abbauen. Der Wegfall von rund 50.000 Stellen ist bereits...