Politik

BGH stärkt Verbraucher – Mogelpackung auch im Onlinehandel verboten

Hersteller tricksen oft mit Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist - obwohl das verboten ist. Im Streit um die Mogelpackungen hat der BGH nun Klarheit geschaffen.
03.06.2024 07:30
Lesezeit: 2 min

Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist, sorgen immer wieder für Unmut bei Verbrauchern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihnen im Streit um die sogenannten Mogelpackungen nun den Rücken gestärkt. Eine Produktverpackung, die nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist, sei eine unerlaubte Mogelpackung - und zwar unabhängig davon, ob sie im Ladenregal stehe oder online verkauft werde, urteilte das Gericht jetzt in Karlsruhe. Eine Verpackung, die nicht im Verhältnis zur eigentlichen Füllmenge stehe, täusche die Verbraucher unabhängig vom Vertriebsweg, sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch.

Im konkreten Fall hatte der Kosmetik- und Körperpflegehersteller L’Oréal auf seiner Internetseite ein Herrenwaschgel mit einem Bild von der auf dem Verschlussdeckel stehenden Kunststofftube beworben, die allerdings nur bis Ende eines transparenten Teils der Tube mit Waschgel gefüllt ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte, die Werbung suggeriere eine nahezu vollständige Befüllung der Tube und sei damit unlauter.

Um Verbraucher vor Mogelpackungen zu schützen, schreibt das deutsche Recht Herstellern diesbezüglich strenge Regeln vor. Im Mess- und Eichgesetz ist festgehalten, dass Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als in ihnen enthalten ist, weder hergestellt noch auf den Markt gebracht werden dürfen. In der Rechtssprechung wurde die Grenze regelmäßig bei einer Füllmenge von etwa zwei Dritteln gezogen - bei weniger Inhalt wurde in der Regel von einer unzulässigen Mogelpackung ausgegangen.

BGH hebt Urteile der Vorinstanzen auf

Die Verbraucherzentrale war mit ihrer Klage in den Vorinstanzen zunächst erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stellte zwar fest, dass die Verpackung nur zu knapp zwei Dritteln gefüllt ist und damit eine Mogelpackung wäre, wenn sie im Ladenregal stünde. In diesem Fall sei der Verstoß für die Verbraucher aber nicht spürbar, da sie die konkrete Größe der Verpackung beim Online-Kauf ohnehin nicht einsehen könnten.

Der BGH verstand die Begründung des Berufungsgerichts so, dass der Verbraucher online ohnehin nicht sehe, wie groß oder klein eine Verpackung ist, und sich daher an der Milli-Liter-Angabe orientiere. Da diese Angabe korrekt war, könne nach Einschätzung des OLG auch keine Täuschung vorliegen, erläuterte Koch bei der mündlichen Verhandlung im April - deutete aber bereits dort an, dass der Karlsruher Senat diese Einschätzung wohl nicht teilte. Eigentlich dürfe es keinen Unterschied machen, wo die Tube abgebildet sei, sagte Koch.

Entsprechend fiel nun auch das Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts aus. Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verurteilte L'Oréal zur Unterlassung. L'Oréal teilte auf Anfrage mit, man respektiere die Entscheidung des BGH und warte die Zustellung des Urteils, einschließlich der Urteilsbegründung, ab. „Die Verbraucherzentrale hat eine Verpackung beklagt, welche sie vor mehr als vier Jahren dem Handel entnommen hat“, sagte ein Unternehmenssprecher. „Diese wird bereits seit über zwei Jahren nicht mehr in dieser Form von uns vertrieben“.

Verpackungsregeln auch auf EU-Ebene

Mit dem Urteil habe der Karlsruher Senat die Verbraucher gestärkt, sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Cornelia Tausch, nach der Verkündung.

"Das sollte Signalwirkung haben an alle Hersteller, sparsam mit der Verpackung umzugehen." Man hoffe, dass die Position der Verbraucher auch durch die neue Verpackungsverordnung der EU zusätzlich gestärkt werde.

Die Ende April vom EU-Parlament verabschiedeten neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Hersteller das Gewicht und Volumen von Verpackungen minimieren. Ziel ist es, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Nach der Abstimmung im Plenum des Europaparlaments müssen nun nur noch die EU-Staaten die neuen Vorschriften bestätigen. Das ist in der Regel Formsache.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Rauchmelder oder Hitzewarnmelder? Welche Lösung eignet sich für die Küche?

Die Küche gehört zu den Bereichen eines Hauses, in denen im Alltag besonders viele Wärmequellen zusammenkommen. Herd, Backofen, Toaster,...

DWN
Politik
Politik EU-Haushalt 2028–2034: Deutschland soll Europas Rechnung bezahlen
07.08.2026

Zwei Billionen Euro, neue Schulden und ein Machtkampf zwischen Berlin und Paris: Die Verhandlungen über den EU-Haushalt 2028–2034 drohen...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell kräftig im Plus: Schwache US-Arbeitsmarktdaten treiben Goldpreis-Entwicklung an
07.08.2026

Der Goldpreis hat am Freitag kräftig zugelegt. Schwache US-Arbeitsmarktdaten lassen die Renditen amerikanischer Staatsanleihen sinken und...

DWN
Panorama
Panorama Vier Buchempfehlungen für die Liege: Was Entscheider diesen Sommer unbedingt lesen sollten
07.08.2026

Das Tablet ist geladen, der Sonnenschirm steht, die E-Mails dürfen warten. Wir haben vier Wirtschaftsbuch-Empfehlungen für Sie, die den...

DWN
Unternehmen
Unternehmen BYD Sealion 5 im Test: Viel Auto für vergleichsweise wenig Geld
07.08.2026

Der BYD Sealion 5 verbindet viel Platz, hohen Komfort und einen erstaunlich großen Aktionsradius. Als Plug-in-Hybrid schafft er im Test 80...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Start-up CYNiO: CO2 – das Abgas als Wunderwaffe für die Chemiebranche?
07.08.2026

Von Autositzen bis zur Schuhsohle stecken Isocyanate in zahlreichen Industrieprodukten. Die Herstellung der Chemikalie ist hochtoxisch....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rüstungsindustrie wächst rasant, doch der Cashflow wird zum Problem
07.08.2026

Europas Rüstungsindustrie meldet volle Auftragsbücher und starke Nachfrage. Doch der Markt achtet zunehmend auf eine andere Frage: Wie...

DWN
Politik
Politik Europas zweiter Verfassungszusatz: Warum der Wolf zur politischen Waffe wird
07.08.2026

Womit kann man Wahlen gewinnen, wenn Migranten, Wokeness, grüner Alarmismus und Regulierung ausgeschöpft sind? Mit dem Gewehr und mit den...

DWN
Politik
Politik Corona-Pandemie: US-Ausschuss will Immunologe Fauci belangen
07.08.2026

Vergangene Woche verweigerte der frühere Corona-Berater der US-Regierung, Anthony Fauci, in einem US-Ausschuss Antworten auf Fragen zur...