Politik

BGH stärkt Verbraucher – Mogelpackung auch im Onlinehandel verboten

Hersteller tricksen oft mit Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist - obwohl das verboten ist. Im Streit um die Mogelpackungen hat der BGH nun Klarheit geschaffen.
03.06.2024 07:30
Lesezeit: 2 min

Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist, sorgen immer wieder für Unmut bei Verbrauchern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihnen im Streit um die sogenannten Mogelpackungen nun den Rücken gestärkt. Eine Produktverpackung, die nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist, sei eine unerlaubte Mogelpackung - und zwar unabhängig davon, ob sie im Ladenregal stehe oder online verkauft werde, urteilte das Gericht jetzt in Karlsruhe. Eine Verpackung, die nicht im Verhältnis zur eigentlichen Füllmenge stehe, täusche die Verbraucher unabhängig vom Vertriebsweg, sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch.

Im konkreten Fall hatte der Kosmetik- und Körperpflegehersteller L’Oréal auf seiner Internetseite ein Herrenwaschgel mit einem Bild von der auf dem Verschlussdeckel stehenden Kunststofftube beworben, die allerdings nur bis Ende eines transparenten Teils der Tube mit Waschgel gefüllt ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte, die Werbung suggeriere eine nahezu vollständige Befüllung der Tube und sei damit unlauter.

Um Verbraucher vor Mogelpackungen zu schützen, schreibt das deutsche Recht Herstellern diesbezüglich strenge Regeln vor. Im Mess- und Eichgesetz ist festgehalten, dass Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als in ihnen enthalten ist, weder hergestellt noch auf den Markt gebracht werden dürfen. In der Rechtssprechung wurde die Grenze regelmäßig bei einer Füllmenge von etwa zwei Dritteln gezogen - bei weniger Inhalt wurde in der Regel von einer unzulässigen Mogelpackung ausgegangen.

BGH hebt Urteile der Vorinstanzen auf

Die Verbraucherzentrale war mit ihrer Klage in den Vorinstanzen zunächst erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stellte zwar fest, dass die Verpackung nur zu knapp zwei Dritteln gefüllt ist und damit eine Mogelpackung wäre, wenn sie im Ladenregal stünde. In diesem Fall sei der Verstoß für die Verbraucher aber nicht spürbar, da sie die konkrete Größe der Verpackung beim Online-Kauf ohnehin nicht einsehen könnten.

Der BGH verstand die Begründung des Berufungsgerichts so, dass der Verbraucher online ohnehin nicht sehe, wie groß oder klein eine Verpackung ist, und sich daher an der Milli-Liter-Angabe orientiere. Da diese Angabe korrekt war, könne nach Einschätzung des OLG auch keine Täuschung vorliegen, erläuterte Koch bei der mündlichen Verhandlung im April - deutete aber bereits dort an, dass der Karlsruher Senat diese Einschätzung wohl nicht teilte. Eigentlich dürfe es keinen Unterschied machen, wo die Tube abgebildet sei, sagte Koch.

Entsprechend fiel nun auch das Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts aus. Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verurteilte L'Oréal zur Unterlassung. L'Oréal teilte auf Anfrage mit, man respektiere die Entscheidung des BGH und warte die Zustellung des Urteils, einschließlich der Urteilsbegründung, ab. „Die Verbraucherzentrale hat eine Verpackung beklagt, welche sie vor mehr als vier Jahren dem Handel entnommen hat“, sagte ein Unternehmenssprecher. „Diese wird bereits seit über zwei Jahren nicht mehr in dieser Form von uns vertrieben“.

Verpackungsregeln auch auf EU-Ebene

Mit dem Urteil habe der Karlsruher Senat die Verbraucher gestärkt, sagte die Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Cornelia Tausch, nach der Verkündung.

"Das sollte Signalwirkung haben an alle Hersteller, sparsam mit der Verpackung umzugehen." Man hoffe, dass die Position der Verbraucher auch durch die neue Verpackungsverordnung der EU zusätzlich gestärkt werde.

Die Ende April vom EU-Parlament verabschiedeten neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Hersteller das Gewicht und Volumen von Verpackungen minimieren. Ziel ist es, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Nach der Abstimmung im Plenum des Europaparlaments müssen nun nur noch die EU-Staaten die neuen Vorschriften bestätigen. Das ist in der Regel Formsache.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Shein an der Börse: Wer bei Fast Fashion jetzt vorn liegt
05.09.2026

Der chinesische Konzern Shein hat sich an der Börse den größten Namen der Fast Fashion angeschlossen. Doch wie läuft es bei seinen...

DWN
Politik
Politik 37 Jahre alt und rund 15 Milliarden Euro schwer: Das ist Mario Draghis neuer Partner
05.09.2026

Der frühere EZB-Chef und ehemalige italienische Ministerpräsident Mario Draghi hat sich mit einem irischen Tech-Milliardär...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bahn-Sanierung ohne monatelange Vollsperrungen: VCD legt Gegenentwurf vor
05.09.2026

Die Bahn will ihr marodes Schienennetz mit groß angelegten Generalsanierungen zuverlässiger machen. Doch das bisherige Konzept bringt...

DWN
Finanzen
Finanzen Restaurant-Aktien: Zwei Wachstumswetten für die nächsten 20 Jahre
05.09.2026

Tech-Aktien gelten als erste Adresse für spektakuläres Wachstum. Doch zwei Restaurantketten aus den USA könnten Anlegern langfristig...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deepal S05 im Test: Der Chinese, der keiner sein will
05.09.2026

Der Deepal S05 kommt aus China, trägt aber deutlich europäische Züge. Entworfen wurde der Elektro-SUV in Turin, und genau das merkt man...

DWN
Politik
Politik Landtagwahl in Sachsen-Anhalt: Was Sie über die Sachsen-Anhalt-Wahl wissen sollten
05.09.2026

Sachsen-Anhalt steht vor einer Wahl, deren Folgen weit über Magdeburg hinausreichen könnten. Die AfD liegt vorn, mögliche Mehrheiten...

DWN
Finanzen
Finanzen Anleihen: Warum Schulden so teuer sind wie lange nicht
05.09.2026

Die Renditen langfristiger Staatsanleihen großer Volkswirtschaften sind auf Niveaus gestiegen, die teils seit der Finanzkrise nicht mehr...

DWN
Technologie
Technologie Biometrie-Panne: Die gefährlichste Rolle ist der Zwilling
05.09.2026

Manche Dinge sind offenbar selbst für die klügsten Systeme eine zu große Herausforderung. Und dies ist eine Glosse genau über diese...