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Verteidigungsministerium: Keine Corona-Impfpflicht mehr bei der Bundeswehr

Lesezeit: 2 min
29.05.2024 14:59  Aktualisiert: 29.05.2024 14:59
Bei der Bundeswehr bestand seit zweieinhalb Jahren für alle Soldaten die Pflicht zur Corona-Impfung. Nun ist es nur noch eine Empfehlung. Das hat auch Einfluss auf ein aktuelles Gerichtsverfahren.
Verteidigungsministerium: Keine Corona-Impfpflicht mehr bei der Bundeswehr
Die Bundeswehr schreibt den Soldaten keine Corona-Impfung mehr vor, sondern empfielt diese nur noch. (Foto: dpa)
Foto: Sven Hoppe

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Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr müssen künftig keine Corona-Impfung mehr vorweisen. Eine fachliche Überprüfung der zuständigen Stellen der Bundeswehr in Verbindung mit einem Votum des Wehrmedizinischen Beirates von vergangener Woche habe eine Abkehr von der Duldungspflicht hin zu einem freiwilligen Impfangebot ergeben, teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit. Zuerst hatte das Portal t-online berichtet.

Laufendes Gerichtsverfahren betroffen

An diesem Mittwoch verhandelt zugleich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr. Der Antragsteller, ein Marinesoldat, hatte sich bereits gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr gewendet und hält ihre Beibehaltung unter den gegenwärtigen Bedingungen für rechtswidrig. Zu Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem 1. Wehrdienstsenat kam dann aber eine überraschende Mitteilung des Bundesverteidigungsministeriums.

Das Gericht hatte vor knapp zwei Jahren in einer Grundsatzentscheidung (1 WD 2.22 - BVerwGE 176, 138) die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte es das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Impfung angesichts sich ändernder Umstände zu evaluieren und zu überwachen.

Mit der Ankündigung des Verteidigungsministeriums habe sich nach derzeitigem Stand der aktuelle Rechtsstreit erledigt, erläuterte der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenats, Richard Häußler, am Mittwoch im Laufe der Verhandlung. Und da der Senat vor knapp zwei Jahren das Vorgehen des Ministeriums als rechtmäßig erklärt hatte, seien auch Entschädigungsansprüche wie Schmerzensgeld und Schadenersatz voraussichtlich erfolglos. Unklar seien lediglich noch mögliche Rehabilitationsansprüche. Diese setzen nach Angaben eines Gerichtssprechers jedoch schwerwiegende Verletzungen der Persönlichkeitsrechte voraus. Ob das Gericht jetzt noch am Mittwoch eine Entscheidung verkündet, ist unklar.

In dem Verfahren hatte der Marinesoldat angegeben, dass es gegen ihn disziplinarische Vorermittlungen wegen der Impfweigerung gegeben habe. Vorgesetzte hätten ihm mitgeteilt, dass eine unehrenhafte Entlassung möglich sei, sagte der 53-Jährige. Erst nach Einreichung der Klage sei die Duldungspflicht für ihn aufgehoben worden. In der Folgezeit habe er aber das Vertrauen an den Dienstherrn komplett verloren und war fast ein Jahr krankgeschrieben.

Impfvorschriften der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 hatte das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ aufgenommen.

Für die Corona-Impfung bestand demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema ohne medizinische oder rechtliche Begründung widersetzt, musste mit Disziplinarmaßnahmen oder dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.


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