Mit einer Steuerentlastung will die Bundesregierung dafür sorgen, dass es wieder mehr bezahlbare Mietwohnungen gibt. Unternehmen, die dauerhaft günstige Wohnungen anbieten, sollen steuerlich gefördert werden. Eine solche Regelung brachte das Kabinett am Mittwoch auf den Weg. Als Nächstes wird sie nun im Bundestag debattiert.
Die sogenannte Wohngemeinnützigkeit ist kein neues Instrument, im Jahr 1990 wurde sie in Deutschland allerdings abgeschafft. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag eine Reaktivierung vorgenommen.
Wer von der Steuererleichterung profitieren will, muss seine Wohnung dauerhaft zu einer Miete unter den marktüblichen Preisen anbieten. Im Unterschied zu Sozialwohnungen fallen diese Wohnungen dann nicht nach ein paar Jahren aus der Preisbindung heraus. Die Bundesregierung geht davon aus, dass rund 100 soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen die Regelung nutzen könnten. Etwa 105.000 Mieter mit geringen Einkommen könnten davon profitieren.
Mieterbund äußert Zweifel
Der Mieterbund bezweifelt allerdings stark, dass das Konzept tatsächlich zu mehr und dauerhaft bezahlbarem Wohnraum führt. Es fehlten Investitionszulagen, sagte Präsident Lukas Siebenkotten. „Dies wird nach Ansicht von Fachleuten nur den Unternehmen helfen, die bereits gemeinnützig sind.“
Die Wohnungswirtschaft sieht die Steuererleichterungen als sinnvolle Ergänzung im Kampf gegen den Wohnungsmangel – appellierte aber an die Regierung, ein breiter angelegtes Fördersystem auf die Beine zu stellen. Mittlerweile fehlten 800.000 Wohnungen, erklärte der Branchenverband GdW. Angesichts der dauerhaft höheren Zinsen bei gleichzeitig gestiegenen Kosten gehe das nur über ein kurzfristiges Zinsprogramm.