Finanzen

Steuererklärung 2023: Überprüfen Sie, wohin Sie Ihre Steuern überweisen!

Überprüfen Sie, ob Sie das richtige Bankkonto des Finanzamtes in Ihrer Steuererklärung 2023 angegeben haben. Ein Finanzamt in Baden-Württemberg hat seine Bankverbindung gewechselt. Die Tendenz zeigt, dass noch mehrere Finanzämter deutschlandweit ihre Bankverbindung ändern könnten …
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06.06.2024 18:00
Aktualisiert: 07.06.2030 12:00
Lesezeit: 3 min
Steuererklärung 2023: Überprüfen Sie, wohin Sie Ihre Steuern überweisen!
Kontrollieren Sie die Bankverbindung Ihres Finanzamtes, bevor Sie Ihre Steuererklärung für 2023 abschicken (Foto: iStockphoto/Giuseppe Lombardo). Foto: Giuseppe Lombardo

Das Finanzamt Heidenheim hat sein Konto bei der Kreissparkasse Heidenheim aufgrund zu hoher Gebühren aufgelöst. „Diese Gebühren übersteigen jedoch das dem Finanzamt zur Verfügung stehende Budget. Deshalb musste das Konto leider aufgelöst werden“, teilten die Sparkasse und das Finanzamt mit. Darüber haben vor allem die „Heidenheimer Zeitung“ und das „Handelsblatt“ berichtet.

Zahlungen müssen nun auf das Konto bei der Deutschen Bundesbank erfolgen. Bürger mit Daueraufträgen oder Terminüberweisungen zur Kreissparkasse müssen diese selbst auf die neue Bankverbindung umstellen. Bis Ende April hat die Kreissparkasse eingehende Zahlungen noch weiter geleitet, ab Mai überweist die Bank diese mit dem Vermerk „Konto aufgelöst/erloschen“.

Interessanterweise scheint das Thema Bankverbindungswechsel bei den Finanzämtern verheimlicht oder zumindest unzureichend kommuniziert zu werden. Die Medien schreiben darüber, aber die offiziellen behördlichen Seiten erwähnen nichts. So hat das Finanzamt Heidenheim keine Nachrichten darüber veröffentlicht, dass es ein neues Bankkonto für Überweisungen gibt.

Steuererklärung 2023 und Bankverbindung des Finanzamtes

Tipp: Überprüfen Sie unbedingt die Bankverbindung Ihres Finanzamtes, bevor Sie Ihre Steuererklärung für 2023 abschicken oder gar Nachzahlungen tätigen. Wenn Sie die Daten bereits irgendwo gespeichert haben und sie erneut für die Überweisung benutzen möchten, kann es sein, dass sie nicht mehr aktuell sind. Benutzen Sie für Ihre Überprüfung nur die offiziellen Seiten der Behörden, da bei anderen Webseiten die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Informationen nicht überprüft werden oder die Seite sogar für Betrug genutzt wird.

Im Prinzip verlieren Sie Ihr Geld in einer solchen Situation nicht – es kommt zurück auf Ihr Konto. Hier gibt es aber ein anderes Problem – Sie müssen die Fristen beachten. Die Antwort auf die Frage Steuererklärung 2023: Bis wann? lautet:

  • bis zum 2. September 2024 – für die selbst erstellte Steuererklärung;
  • bis zum 2. Juni 2025 – für die durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine erstellte Steuererklärung.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Steuererklärung 2023: Tipps.

Finanzämter wechseln ihre Bankverbindungen: Die Tendenz ist nicht neu

Die Tendenz zu Bankänderungen bei den Finanzämtern ist nicht neu. Schon vor dem Jahr 2024 gab es Meldungen über solche Änderungen. Ein Beispiel hierfür ist das Finanzamt Essen-Süd, das ab April 2021 Zahlungen ausschließlich über das Konto der Bundesbank akzeptiert hat, nachdem es zuvor das Konto der Sparkasse genutzt hatte. Das Finanzamt Pforzheim in Baden-Württemberg ist im Sommer 2023 auch diesen Schritt gegangen und hat sein Konto bei der Sparkasse geschlossen.

Interessanterweise nutzen nur wenige Finanzämter ihre Bankkonten bei Sparkassen. Unsere kleine Stichprobe zeigt, dass viele Finanzämter deutschlandweit ihre Bankkonten eher bei der Deutschen Bank führen. Eine Ausnahme ist zum Beispiel das Finanzamt Berlin, das sein Bankkonto immer noch bei der Sparkasse hat. Aber die Frage ist: Wie lange noch? Wenn es bereits eine Tendenz zur Bankenänderung wegen der hohen Gebühren gibt, kann es sein, dass alle Finanzämter dieser Tendenz folgen.

Regionale Unterschiede in den Bankverbindungen

Das Ergebnis unserer Analyse ist, dass Finanzämter oft die Deutsche Bundesbank oder Landesbanken für ihre Bankverbindung nutzen, es gibt aber auch Ausnahmen. Hier ein beispielhafter Überblick:

Finanzämter Berlin: Zahlungen erfolgen weiterhin über das Konto der Sparkasse, und es sind keine Informationen über Bankverbindungsänderungen bekannt.

Finanzamt München: Hier bietet das Finanzamt drei Bankverbindungsoptionen: Deutsche Bundesbank München, Bayerische Landesbank Girozentrale München und HypoVereinsbank.

Finanzamt Erfurt: Die Bank des Finanzamts Erfurt ist die Landesbank Hessen-Thüringen.

Finanzamt Hamburg: Ein Konto bei der Deutschen Bundesbank steht für Überweisungen zur Verfügung.

Finanzamt Köln: Dieses Finanzamt hat sein Konto bei der Deutschen Bundesbank Köln.

Einrichten von Online-Daueraufträgen bei Lexware

Kontrollieren Sie, ob die Bankverbindung Ihres Finanzamtes korrekt ist und, wenn nicht, richten Sie Ihre Daueraufträge neu ein. Im Folgenden gibt's eine Anleitung für die Steuersoftware von Lexware, wie Sie einen Dauerauftrag in diesem Programm einrichten können:

1. Option aktivieren:

  • Gehen Sie zu Extras -> Zahlungsverkehr.
  • Aktivieren Sie die Option „Daueraufträge verwalten“.
  • Wählen Sie ein onlinefähiges HBCI-Konto aus und klicken Sie auf „Weiter“.

2. Neuen Dauerauftrag erstellen:

  • Klicken Sie im Fenster „Daueraufträge verwalten“ auf die Schaltfläche „Neu“.
  • Der Assistent zum Einrichten neuer Daueraufträge wird gestartet.

3. Eingaben vornehmen:

  • Geben Sie die Bankverbindungsdaten des Empfängers ein.
  • Tragen Sie den Betrag und den Verwendungszweck des Dauerauftrags ein.
  • Legen Sie das Ausführungsdatum und das Ausführungsintervall fest.

4. Abschluss:

  • Auf der letzten Seite des Assistenten haben Sie folgende Optionen:
  • Den neuen Dauerauftrag sofort online übertragen.
  • Einen weiteren Dauerauftrag einrichten.
  • Den Dauerauftrag speichern und den Einrichtungsvorgang beenden.
  • Wählen Sie die gewünschte Option und klicken Sie auf „Fertig“.

Weitere Informationen zur Verwaltung von Daueraufträgen mit Lexware finden Sie hier.

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Iana Roth

                                                                            ***

Iana Roth ist Redakteurin bei den DWN und schreibt über Steuern, Recht und HR-Themen. Zuvor war sie als Personalsachbearbeiterin tätig. Davor arbeitete sie mehrere Jahre als Autorin für einen russischen Verlag, der Fachliteratur vor allem für Buchhalter und Juristen produziert.

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