Finanzen

Ehegattensplitting-Abschaffung: Was Sie unbedingt beachten müssen – Tipps vom Steuerberater

Lesezeit: 3 min
26.07.2024 06:00
Bedeutet die Abschaffung der Steuerklassen III und V auch das Ende des Ehegattensplittings? Finanzminister Christian Lindner (FDP) betont, dass dies nicht das Ziel sei, während die Grünen in Person von Familienministerin Lisa Paus eine Abschaffung des Splittings befürchten. Steuerberater Benedikt Rohlmann verrät, was die Steuerklassenabschaffung bedeutet und wie Sie auf ein endgültiges Aus des Ehegattensplittings reagieren sollten.
Ehegattensplitting-Abschaffung: Was Sie unbedingt beachten müssen – Tipps vom Steuerberater
Steuerberater Rohlmann erklärt, dass die Abschaffung der Steuerklassen III und V nicht automatisch das Ende des Ehegattensplittings bedeutet. (Foto: dpa)
Foto: Rolf Vennenbernd

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Bedeutet die Abschaffung der Steuerklassen III und IV zwingend die Abschaffung des Ehegattensplittings? Falls das Ehegattensplitting abgeschafft wird, wie können Steuerbegünstigungen dann nachgeholt werden? Diese und andere wichtige Fragen beantwortet Steuerberater Benedikt Rohlmann (Steuerberatungsgesellschaft mbH) für Sie.

Ehegattensplitting: Was ist das und steht die Abschaffung bevor?

Das Ehegattensplitting gibt es seit 1958 – also schon so lange, dass es eine diamantene Hochzeit feiern könnte! Doch jetzt liegt ein neuer Gesetzentwurf vor, der besonders Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften ins Visier nimmt. Diesen Entwurf hat das Bundeskabinett bereits abgesegnet, und er ist Teil des zweiten Jahressteuergesetzes von Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Nach dem Abnicken im Kabinett soll der Entwurf noch vom Bundestag und Bundesrat durchgewunken werden. Ab 2030 sollen die Steuerklassen III und V abgeschafft werden. Stattdessen gibt es für Paare die Steuerklasse IV mit dem sogenannten Faktorverfahren. FDP und Grüne haben ihre ganz eigene Interpretationen der Reform: Für Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ist die geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V „auf keinen Fall“ der erste Schritt zur Abschaffung des Ehegattensplittings, teilte er dem Nachrichtenportal t-online mit.

Ganz anders sieht das Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), die der Bild-Zeitung erklärte, die Reform sei „der Startpunkt in Richtung Abschaffung des Ehegattensplittings“, auch wenn man noch „einen Weg“ vor sich habe.

Bedeutet die Abschaffung der Steuerklassen auch die Ehegattensplitting-Abschaffung?

Steuerberater Rohlmann hat bestätigt, dass die Abschaffung der Steuerklassen III und V nicht zwangsläufig die Abschaffung des Ehegattensplittings bedeutet. Die Steuerklassen III und V betreffen vor allem die monatliche Steuerbelastung während des Jahres, während das Ehegattensplitting die endgültige Steuerberechnung im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beeinflusst, so Rohlmann.

„Die Abschaffung der Steuerklassen III und V könnte zu einer gerechteren monatlichen Steuerbelastung führen, indem beide Partner in Steuerklasse IV mit Faktor wechseln, während das Splitting bei der Jahressteuererklärung weiterhin angewendet werden könnte.“

Gründe für die Abschaffung des Ehegattensplittings

Die Abschaffung des Ehegattensplittings wird aus mehreren Gründen diskutiert. Neben der positiven Auswirkung auf das Staatsbudget spielen auch soziale und gleichstellungspolitische Aspekte eine wichtige Rolle, wie Steuerberater Rohlmann erklärt.

Förderung der Gleichberechtigung: Das Ehegattensplitting wird oft kritisiert, weil es traditionelle Rollenbilder fördert und Frauen den Anreiz gibt, weniger zu arbeiten oder ganz aus dem Arbeitsmarkt auszusteigen. Eine Abschaffung könnte die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen und somit zu mehr Gleichberechtigung beitragen.

Bessere Förderung moderner Familienformen: Das aktuelle System bevorzugt Ehepaare, während Alleinerziehende und unverheiratete Paare benachteiligt werden. Eine Reform könnte eine gerechtere Besteuerung für alle Familienformen gewährleisten.

Finanzielle Effizienz: Die Abschaffung könnte zusätzliche Steuereinnahmen generieren, die für andere gesellschaftlich relevante Maßnahmen genutzt werden könnten, zum Beispiel zur Kinderbetreuung oder zur Bildung.

Ehegattensplitting-Abschaffung: Gibt es trotzdem noch Steuerbegünstigungen?

Die DWN haben Rohlmann gefragt, wie die Familien Steuerbegünstigungen nachholen können, falls das Ehegattensplitting abgeschafft wird. Nach der Abschaffung des Ehegattensplittings würde die Steuerberechnung für Ehepaare auf der Basis der Individualbesteuerung erfolgen, bei der jeder Ehepartner sein Einkommen separat versteuern muss, teilte der Steuerberater den DWN mit.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ehepaare weiterhin Steuerbegünstigungen erhalten könnten:

  1. Erweiterte Kinderfreibeträge: Höhere Kinderfreibeträge oder direkte finanzielle Unterstützung durch Kindergeld könnten eine Entlastung bieten.
  2. Gemeinsame Veranlagung mit höheren Freibeträgen: Eine modifizierte gemeinsame Veranlagung mit höheren Freibeträgen für Ehepaare könnte die steuerliche Belastung reduzieren.

Wir haben Herrn Rohlmann auch gebeten, ein wenig zu spekulieren und sich vorzustellen, welche Gesetzesänderungen in diesem Bereich möglich wären, damit Familien ihre Steuerbegünstigungen nachholen könnten. Hier ist seine Antwort:

  1. Steuerliche Berücksichtigung von Pflege- und Betreuungsaufgaben: Neue Steuererleichterungen könnten für Ehepaare geschaffen werden, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern.
  2. Förderung von Doppelverdiener-Familien: Steuerliche Anreize für Doppelverdiener-Familien könnten eingeführt werden, um die Arbeitsbeteiligung beider Partner zu fördern.

Ehegattensplitting: Wie viel Steuern spart eine Familie

Stellen wir uns eine Familie Müller vor, in der der Ehemann 5.000 Euro brutto pro Monat verdient und die Ehefrau 2.300 Euro brutto. Wie viel Geld sparen sie durch das Ehegattensplitting? 950 Euro pro Jahr! Hier ist ein Rechenbeispiel von Steuerberater Rohlmann:

Individuelle Besteuerung (ohne Splitting):

Ehemann: 5.000 Euro x 12 Monate = 60.000 Euro pro Jahr

Ehefrau: 2.300 Euro x 12 Monate = 27.600 Euro pro Jahr

Gesamtbrutto: 87.600 Euro

Berechnung der Steuerlast ohne Splitting:

Ehemann: Bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro beträgt die Steuerlast (unter Berücksichtigung der aktuellen Steuersätze und Freibeträge) ca. 14.680Euro.

Ehefrau: Bei einem Bruttoeinkommen von 27.600 Euro beträgt die Steuerlast ca. 3.770 Euro.

Gesamtsteuerlast ohne Splitting: 19.460 Euro

Steuerberechnung mit Ehegattensplitting:

Gesamteinkommen: 87.600 Euro / 2 = 43.800 Euro pro Person

Steuerlast für 43.800 Euro Einkommen pro Person: ca. 8.750 Euro pro Person

Gesamtsteuerlast mit Splitting: 8.750 Euro x 2 = 17.500 Euro

Ersparnis durch das Ehegattensplitting:

Steuerlast ohne Splitting: 19.460 Euro

Steuerlast mit Splitting: 18.460 Euro

Ersparnis: 950 Euro pro Jahr

Kann man Herrn Lindner trauen?

Herr Lindner sagt, das Ehegattensplitting sei nicht gefährdet, doch die Steuerklassen III und V stehen auf der Kippe. Ob das tatsächlich das Ende des Splittings bedeutet, ist noch nicht klar. Die Abschaffung könnte immerhin die Steuerlast fairer verteilen, auch wenn das Splitting selbst nicht sofort vom Tisch ist.

Wenn das Ehegattensplitting wirklich aus dem Gesetzbuch verschwindet, könnte es neue Steuererleichterungen geben – immerhin möchte niemand, dass Familien auf Steuerersparnisse verzichten müssen, nur weil die Finanzpolitik mal wieder auf Reformkurs ist!

                                                                            ***

Iana Roth ist Redakteurin bei den DWN und schreibt über Steuern, Recht und HR-Themen. Zuvor war sie als Personalsachbearbeiterin tätig. Davor arbeitete sie mehrere Jahre als Autorin für einen russischen Verlag, der Fachliteratur vor allem für Buchhalter und Juristen produziert.


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