Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bundesbank: Mini-Wachstum im Frühjahr trotz Iran-Krieg
28.07.2026

Trotz des Iran-Kriegs und steigender Energiepreise bleibt die deutsche Wirtschaft stabil. Wie Verbraucher und Industrie dem Gegenwind...

DWN
Finanzen
Finanzen 20.000 Euro für Loyalität: Warum ASML Mitarbeiter halten will
28.07.2026

Das niederländische Unternehmen ASML spielt eine entscheidende Rolle für die weltweite Chip-Produktion, seine Aktie ist jedoch bereits...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Firmen streichen Ausbildungsplätze
28.07.2026

Immer weniger Ausbildungsplätze treffen auf immer weniger Bewerber. Das ist aber sowohl für Betriebe als auch für junge Menschen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft schlägt Alarm: Hohe Energiekosten treiben Unternehmen ins Ausland
28.07.2026

Deutschlands Unternehmen kämpfen weiter mit hohen Energiekosten. Was zunächst wie ein kurzfristiges Problem erschien, entwickelt sich...

DWN
Finanzen
Finanzen Kreditkarten vor dem Aus: Mastercard plant den radikalen Umbau
28.07.2026

Kreditkartennummern könnten beim Onlinekauf schon bald der Vergangenheit angehören. Mastercard will Europas digitale Zahlungen bis 2030...

DWN
Technologie
Technologie RWE baut Mega-Speicher im Tagebau Hambach
28.07.2026

RWE verwandelt den Tagebau Hambach zunehmend in einen Standort für erneuerbare Energien. Ein neuer Großbatteriespeicher soll künftig...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell: Edelmetall fällt vor Fed-Entscheid Richtung 4.000 Dollar – wie geht es weiter?
28.07.2026

Der Goldpreis steht am Dienstag unter Druck. Vor der Fed-Zinsentscheidung rückt er wieder näher an die Marke von 4.000 Dollar. Anleger...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Aktien: Warum der Ausverkauf für Anleger zur großen Chance werden könnte
28.07.2026

Billionen Dollar Börsenwert sind verschwunden, Technologiekonzerne stürzen ab und die Angst vor einer platzenden KI-Blase wächst. Doch...