Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Der wachsende Trend zu flexiblen Konsumausgaben bei deutschen Verbrauchern

Deutsche Haushalte verändern ihr Ausgabeverhalten grundlegend. Wo früher feste Sparpläne und monatliche Budgets den Alltag bestimmten,...

 

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 38: Die Woche im Rückblick – KW 33
14.08.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Finanzen
Finanzen Unser neues Magazin ist da: Die neuen Geldmacher – wie Fintechs klassische Banken herausfordern
14.08.2026

Kaum ein Bereich entwickelt sich derzeit so rasant wie das Finanzwesen. Zwischen Innovation, Regulierung und wachsendem Wettbewerb...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Neues Büro für OpenAI: Warum der ChatGPT-Konzern beim KI-Ausbau auf Berlin setzt
14.08.2026

Deutschland zählt für OpenAI zu den bedeutendsten Wachstumsmärkten. Nun plant der ChatGPT-Entwickler den nächsten Expansionsschritt und...

DWN
Panorama
Panorama Vier Buchempfehlungen für die Liege: Was Entscheider diesen Sommer unbedingt lesen sollten
14.08.2026

Das Tablet ist geladen, der Sonnenschirm steht, die E-Mails dürfen warten. Wir haben vier Wirtschaftsbuch-Empfehlungen für Sie, die den...

DWN
Politik
Politik Wirtschaft: Russlands Kriegswirtschaft bringt den zivilen Sektor an seine Grenzen
14.08.2026

Russland steckt immer mehr Geld, Arbeitskräfte und Kredite in den Krieg, während der zivile Teil der Wirtschaft zurückfällt. Hohe...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland: Insolvenzen bei Firmen sinken erstmals seit Februar
14.08.2026

Deutschlands Pleitewelle zeigt erstmals seit Monaten ein kleines Zeichen der Entspannung. Doch hinter dem Rückgang im Mai verbirgt sich...

DWN
Finanzen
Finanzen Talanx-Aktie: Versicherer hebt nach Rekordgewinn im ersten Halbjahr Gewinnprognose an
14.08.2026

Nach dem ersten Halbjahr setzt Talanx die Messlatte höher: Der Gewinn erreicht einen Rekord, auch weil die Belastung durch Großschäden...

DWN
Politik
Politik AfD vor Wahlsieg in Sachsen-Anhalt? So bereitet sich der Bundesrat darauf vor
14.08.2026

Die AfD führt die Umfragen in Sachsen-Anhalt deutlich vor der CDU an. Sollte sie erstmals einen Ministerpräsidenten stellen, würde das...