Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Brady TwinLead: Wenn das Etikett plötzlich mitdenkt

Ein Etikett bleibt am Produkt, doch die Informationen dahinter können sich verändern. Mit TwinLead verbindet Brady physische...

 

DWN
Politik
Politik Stoppen, abschwächen, zerschlagen: NATO-Oberbefehlshaber erläutert Reaktion auf einen Angriff
14.10.2026

General Alexus Grynkewich, Oberster Alliierter Befehlshaber der NATO in Europa, hat beim Warsaw Security Forum die „Theorie des Sieges“...

DWN
Finanzen
Finanzen Roboter-Aktien: Investoren sehen Chancen im globalen Robotik-Wettlauf
14.10.2026

Physische KI gilt für viele Techinvestoren als das nächste große Thema an den Aktienmärkten. Mehrere Roboter-Aktien könnten davon...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Sie sollen Palantir beim französischen Geheimdienst ersetzen, jetzt nehmen sie Dänemark ins Visier
14.10.2026

Mehrere europäische Staaten hinterfragen ihre Abhängigkeit von amerikanischer Sicherheitssoftware. Davon will das französische...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Wall Street gibt wegen schwacher Chip-Aktien nach
13.10.2026

Erfahren Sie, welche überraschenden Entwicklungen die Wall Street heute bewegt haben.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Russland erzielt mit Europas Energiekäufen Einnahmen von rund 322 Milliarden Euro
13.10.2026

Europa will seine Energieabhängigkeit von Russland beenden. Doch trotz Sanktionen fließt weiterhin eine große Menge Kapital nach Moskau....

DWN
Finanzen
Finanzen Rente 2026: Fast 2.000 Euro? Für die meisten ein Traum – 5 Zahlen zeigen die Realität
13.10.2026

Die Politik verweist auf ein stabiles Rentenniveau und knapp 2.000 Euro Standardrente. Doch amtliche Zahlen zeigen: Das ist ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland baut neue Bahnstrecke von Hamburg nach Hannover – aber erst 2050
13.10.2026

Überlastete Strecke: Zwischen Hamburg und Hannover fahren täglich rund 200 Güterzüge, dazu ICE- und Regionalzüge. Staus und...

DWN
Politik
Politik Iran-Krieg: Hat Trump den größten Fehler der USA begangen?
13.10.2026

Donald Trump wollte Iran in die Knie zwingen. Stattdessen gerät die amerikanische Supermacht selbst unter Druck. Der Krieg verschlingt...