Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Rechnungen digitalisieren: Wie Unternehmen Liquidität und Cashflow smarter steuern

Umsatz bedeutet noch keine gesicherte Liquidität. Zwischen der erbrachten Leistung und dem tatsächlichen Eingang des Geldes können...

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Reaktion auf EU-Sanktionen: China verhängt Exportstopp gegen deutsche Firmen
24.07.2026

Die Europäische Union hat im Kontext des Ukraine-Kriegs ihr nächstes Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet – und nimmt dabei...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW-Aktie: Volkswagen-Gewinn bricht ein und Umsatzprognose sinkt – was für Anleger jetzt wichtig ist
24.07.2026

Anhaltend schwache Verkaufszahlen, insbesondere auf dem wichtigen chinesischen Markt, machen dem Volkswagen-Konzern schwer zu schaffen: Im...

DWN
Politik
Politik Eskalation im Golf von Oman: Trump droht Iran mit Zwangszahlungen
24.07.2026

Im schwelenden Konflikt um die strategisch wichtige Straße von Hormus verschärft US-Präsident Donald Trump die Gangart gegenüber...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 35: Die Woche im Rückblick – KW 30
24.07.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Politik
Politik Rohstoffsicherheit oder EU-Dirigismus? Europas Nullsummenspiel gegen China
24.07.2026

Europa will seine Abhängigkeit von China bei kritischen Rohstoffen verringern. Der Critical Raw Materials Act soll Lieferketten breiter...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Vorwand Zwangsarbeit: Trump verhängt neue Zölle gegen 60 Handelspartner
24.07.2026

Der US-Präsident weicht nicht zurück: Pünktlich zum Auslaufen der gesetzlichen Frist für seine bisherigen weltweiten Sonderzölle...

DWN
Politik
Politik Regierungsumbau nach Rücktrittsdebakel: Wie Merz sein Kabinett neu ordnet
24.07.2026

Es war absehbar, dass Friedrich Merz den Posten an der Spitze des Kanzleramts neu besetzen muss. Der Bundeskanzler und CDU-Chef beschränkt...

DWN
Politik
Politik G20-Ausladung durch Trump: Außenminister Wadephul kritisiert US-Ausschluss Südafrikas
24.07.2026

US-Präsident Donald Trump lädt Südafrika vom kommenden G20-Gipfel in Florida aus – und erntet dafür scharfe Kritik aus Berlin....