Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

 

DWN
Immobilien
Immobilien Blaupause oder teures Experiment? Berlins historischer Anlauf zur Vergesellschaftung
21.10.2026

Linke, Grüne und SPD in Berlin haben ihre Sondierungen beendet und wollen Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Der entscheidende Knackpunkt...

DWN
Finanzen
Finanzen Die Schuldenbombe unter der Motorhaube der KI tickt immer lauter. Wo könnte es zuerst krachen?
21.10.2026

Investoren zahlen immer höhere Preise für Schutz vor Zahlungsausfällen. Entscheidend wird sein, wer die Verluste trägt, falls die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Handelskrieg mit China vermeiden: Merz fordert Fairness statt Eskalation
21.10.2026

Die EU will sich stärker gegen unfaire Handelspraktiken schützen. Bundeskanzler Friedrich Merz betont jedoch, dass es dabei nicht um...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ukraine-Wirtschaft schwächelt: Experten senken Wachstumsprognose deutlich
21.10.2026

Die massiven russischen Angriffe verschlechtern die wirtschaftlichen Aussichten der Ukraine spürbar. Das Wiener Institut für...

DWN
Politik
Politik Tabaksteuer-Panne: Gesetz gilt plötzlich Monate zu früh
21.10.2026

Eigentlich sollten höhere Tabaksteuern erst 2027 greifen. Doch ein Fehler im Bundesfinanzministerium hat dafür gesorgt, dass die Regelung...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Beförderung: Warum Fleiß zur Karrierefalle werden kann
21.10.2026

Mehr leisten, länger bleiben, ständig einspringen: Viele Beschäftigte hoffen, sich damit die nächste Beförderung zu verdienen. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo FH 500 Aero: 500 PS und trotzdem auf Sparkurs
21.10.2026

500 PS, 2.800 Newtonmeter Drehmoment und trotzdem auf Sparkurs: Der Volvo FH 500 Aero soll beweisen, dass schwere Lastwagen nicht...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Exporte nach Russland: Handel weit eingebrochen, aber nicht beendet
21.10.2026

Seit Beginn des Ukraine-Kriegs ist der Handel zwischen Deutschland und Russland massiv zurückgegangen. Vor allem die Importe sind nahezu...