Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Verbessern Sie die Lieferketten-Transparenz

Identifizieren, scannen und übermitteln von eindeutigen Komponentendaten

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Was der Krieg für Verbraucher und Wirtschaft bedeutet
03.03.2026

Tanken und Heizen verteuern sich, Aktien geben nach, und der Ölpreis könnte die Konjunktur bremsen. Doch es gibt auch hoffnungsvolle...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Man sieht sich immer zweimal im Leben: Souveräner Umgang mit Kündigungen 
03.03.2026

Ob Unzufriedenheit mit dem Chef, eine neue Jobchance oder persönliche Veränderungen: Die Gründe für eine Kündigung des...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Jobrad-Stellenabbau fällt moderater aus: 107 Jobs fallen bis Jahresende weg – was heißt das für Wettbewerber
03.03.2026

Weniger Kündigungen als befürchtet, ein neuer CEO ab 1. Februar und ein Strategiewechsel im Sponsoring: Der Jobrad-Stellenabbau fällt...

DWN
Panorama
Panorama Spritpreise steigen weiter: Diesel überholt E10
03.03.2026

Der Krieg im Nahen Osten treibt Rohölpreise und damit auch Kosten für Tanken und Heizen in die Höhe. Am Dienstag setzte sich der Anstieg...

DWN
Finanzen
Finanzen Allianz-Aktie: Rekordergebnis reicht Anlegern nicht – Allianz-Aktienkurs steht vor kritischen Marken
03.03.2026

Die Allianz-Aktie rutscht am Dienstag deutlich ins Minus – trotz starker Zahlen und eines neuen Allianz-Rekordergebnisses. Was bedeutet...

DWN
Politik
Politik Ressourcenimperialismus im 21. Jahrhundert: USA gegen Europa
03.03.2026

Der Wettlauf um seltene Erden, Öl und digitale Vorherrschaft bestimmt längst globale Machtspiele. Wer strategische Ressourcen...

DWN
Finanzen
Finanzen Schaeffler-Aktie: Kursrückgang nach Robotik-Hype belastet Anleger
03.03.2026

Die Schaeffler-Aktie verliert nach Rekordgewinnen kräftig an Wert. Vor allem das traditionelle Antriebsgeschäft bremst das Wachstum.

DWN
Finanzen
Finanzen Beiersdorf-Aktie: Trüber Ausblick drückt Kurs massiv
03.03.2026

Die Beiersdorf-Aktie verliert deutlich, weil das Wachstum ausbleibt. Analysten und Anleger reagieren auf den konservativen Ausblick nervös.