Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Der wachsende Trend zu flexiblen Konsumausgaben bei deutschen Verbrauchern

Deutsche Haushalte verändern ihr Ausgabeverhalten grundlegend. Wo früher feste Sparpläne und monatliche Budgets den Alltag bestimmten,...

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Cernavoda: Rumänien schaltet AKW wegen Wassermangel ab
13.08.2026

Die Donau führt so wenig Wasser, dass Rumänien sein wichtigstes Atomkraftwerk komplett abschalten muss. Eine spektakuläre Rettungsaktion...

DWN
Politik
Politik KI-Steuer, steuerfreie Einkommen, Grundeinkommen? Zeit für einen Systemwechsel
13.08.2026

Wenn Erwerbsarbeit nicht mehr die Existenz sichert: Künstliche Intelligenz frisst Arbeitsplätze, Inflation und Steuern fressen Löhne,...

DWN
Technologie
Technologie KI: Beim Geld hört das Vertrauen auf
13.08.2026

KI-Agenten dürfen künftig vieles erledigen – nur beim eigenen Geld ziehen viele Menschen eine klare Grenze. Während das Vertrauen ins...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Befristungen treffen Berufseinsteiger besonders hart
13.08.2026

Der deutsche Arbeitsmarkt wird bei Jobs auf Zeit zwar insgesamt stabiler. Doch ausgerechnet junge Menschen starten besonders häufig mit...

DWN
Finanzen
Finanzen Bafög: Kabinett bringt Erhöhung auf den Weg
13.08.2026

Bafög-Empfänger bekommen mehr Geld. Die Erhöhung kommt in mehreren Schritten. Der erste davon soll zum Sommersemester 2027 umgesetzt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Smart City Index 2026 entlarvt den großen Technik-Irrtum
13.08.2026

Sensoren, Apps und digitale Plattformen gelten als Schlüssel für die Stadt der Zukunft. Doch der Smart City Index 2026 zeigt, dass...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Chipaktien treiben Nasdaq nach oben, da Inflationsbericht Sorgen vor Fed-Zinserhöhung dämpft
12.08.2026

Spannung an den US-Märkten: Warum die jüngsten Wirtschaftsdaten Anleger aufatmen lassen und welche Sektoren jetzt besonders profitieren.

DWN
Panorama
Panorama Besonderer Blick nach oben: Sonnenfinsternis über Europa
12.08.2026

Zuerst wird die Sonnenscheibe am rechten unteren Rand angeknabbert. Dann bildet sich eine Sichel, die wandert. Ist die Sonne untergegangen,...