Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

 

DWN
Finanzen
Finanzen Digitalwährung: Sparkassenverband sieht digitalen Euro kritisch
21.01.2026

Verbandspräsident Hirsch sieht hohe Kosten und keinen Nutzen für Kunden. Außerdem wirft er Fragen zu möglichen Rollenkonflikten bei der...

DWN
Finanzen
Finanzen Ära der Milliardäre: Vermögen von Milliardären legt rasant zu
21.01.2026

Debattenstoff für das Weltwirtschaftsforum in Davos: Seit 2020 wurden Milliardäre inflationsbereinigt um mehr als 80 Prozent reicher....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Neue Unternehmensform EU Inc: EU will Firmen-Registrierung in 48 Stunden möglich machen
21.01.2026

Firmengründer sollen neue Unternehmen in der EU künftig innerhalb von 48 Stunden online anmelden können. Das kündigt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Scott Bessent auf dem Weltwirtschaftsforum: „Die Staats- und Regierungschefs werden nicht eskalieren“
21.01.2026

Die US-Mitgliedschaft in der Nato stehe nicht zur Debatte, und Europa sei selbstverständlich ein Verbündeter. Das sagte US-Finanzminister...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Spitze weist Trump auf dem WEF in Davos zurecht: „Ein Abkommen ist ein Abkommen“
21.01.2026

Die Zoll-Drohungen der USA nach der Grönland-Krise seien ein Fehler – und die Antwort der EU werde „unerschütterlich, geschlossen und...

DWN
Politik
Politik Deutschlands Aufrüstung: Frankreich bewertet Machtverhältnisse in Europa neu
21.01.2026

Deutschlands sicherheitspolitischer Kurs verändert die strategische Ordnung Europas. Welche Folgen hat diese Entwicklung für das...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Netflix übertrifft Erwartungen, doch Aktie fällt
21.01.2026

Netflix gab am Dienstag nach Börsenschluss die Ergebnisse für das vierte Quartal bekannt, die besser ausfielen als erwartet. Die Aktie...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Angst vor Handelskrieg löst Verkaufswelle an der Wall Street aus title
21.01.2026

Die US-Aktienmärkte gaben am Dienstag nach, da die Drohungen von US-Präsident Donald Trump bezüglich Grönland die Handelsspannungen...