Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen KI-Chips aus Sachsen: Infineon eröffnet im Juli neue Chipfabrik in Dresden
20.02.2026

Es ist die größte Investition in der Unternehmensgeschichte von Infineon. Fünf Milliarden Euro investiert Deutschlands größter...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Krka Generika: Wie Innovationen Preise und Märkte revolutionieren
20.02.2026

Der slowenische Pharmakonzern Krka entwickelt Generika, die den Markt verändern und Patienten besser versorgen sollen. Trotz fallender...

DWN
Politik
Politik NATO unter Druck: USA drängen auf Ende der Irak-Mission und Truppenabbau im Kosovo
20.02.2026

Die USA drängen in der NATO auf einen Kurswechsel und stellen Auslandseinsätze zunehmend infrage. Steht das Bündnis vor einer...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB verhängt Millionenstrafe gegen US-Großbank J.P. Morgan
20.02.2026

Die EZB nimmt das amerikanische Geldhaus ins Visier, weil es den Aufsehern über Jahre falsche Zahlen gemeldet habe. Damit hat J.P. Morgan...

DWN
Politik
Politik KEF-Bericht: Kommt eine neue Empfehlung zum Rundfunkbeitrag?
20.02.2026

Eine Expertenkommission legt einen neuen Bericht zum Rundfunkbeitrag vor. Diesmal könnte auch eine aktualisierte Empfehlung zur...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Breite Allianz für faire Bezahlung: Mehrheit fordert Tarifpflicht bei Staatsaufträgen
20.02.2026

In der Debatte um die Verwendung öffentlicher Gelder zeichnet sich ein deutlicher Stimmungsumschwung ab: Eine große Mehrheit der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Konjunktureller Frühling: Unternehmensstimmung in der Eurozone überrascht positiv
20.02.2026

Die Wirtschaft in der Eurozone startet mit unerwartetem Rückenwind in das Frühjahr, da sich die Stimmung in den Unternehmen im Februar...

DWN
Politik
Politik Pakt für den Sozialstaat: Grüne signalisieren Union und SPD Reformbereitschaft
20.02.2026

Die Fraktionsspitze der Grünen zeigt sich offen für einen parteiübergreifenden Schulterschluss, um den deutschen Sozialstaat grundlegend...