Politik

Verkehr: Steinmeier unterzeichnet Gesetz zu Cannabis am Steuer

Nach der Cannabis-Legalisierung folgen Regelungen zum Straßenverkehr: Das Gesetz zu Toleranz-Limits und Sanktionen hat die letzte Hürde genommen. Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot.
19.08.2024 20:36
Lesezeit: 2 min

Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gilt seit dem 1. April 2024. Trotzdem: Wer Cannabis konsumiert hat und Auto fährt, läuft Gefahr, bestraft zu werden: Für Autofahrerinnen und Autofahrer rücken neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer näher.

Cannabis-Legalisierung: Das gilt für Autofahrer

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte das Anfang Juli vom Bundesrat gebilligte Gesetz am vergangenen Freitag aus, wie das Präsidialamt auf Anfrage in Berlin mitteilte. Der Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sei am Montag erteilt worden.

Für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol kommen strengere Regeln.

Neue Bußgelder

Die vom Bundestag beschlossenen neuen Vorgaben können nun am Tag nach der bald anstehenden Gesetzesverkündung in Kraft treten. Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße. Wie bei Alkohol kommt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Unter-21-Jährige ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Was ist seit 1. April erlaubt?

Wer 18 und älter ist, darf seit der Teillegalisierung zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigengebrauch aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause darf man drei Pflanzen anbauen - nicht aber in Kleingärten. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise in abschließbaren Schränken und Räumen.

Wo ist Kiffen nicht erlaubt?

Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fußgängerzonen sind zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Auch für Bahnhöfe ist ein Verbot geplant. Zusätzlich haben Bundesländer teilweise eigene Verbotszonen beschlossen.

Außerdem ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 verboten – zum Beispiel an einer Bushaltestelle mit Schulkindern oder im Garten vor den eigenen minderjährigen Kindern, genauso wie vor einem Kino, wo auch Jugendliche warten.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen Allianz-Aktie im Fokus: Allianz-Kooperation mit Oaktree – was der Syndikat-Pakt für Anleger bedeutet
09.12.2025

Ein neuer Deal in London, ein bestätigtes Top-Rating und höhere Gewinnziele treiben die Allianz-Aktie bis an das Jahreshoch. Doch hinter...

DWN
Politik
Politik Merz fordert Abschaffung: EU-Lieferkettengesetz wird deutlich gelockert
09.12.2025

Das EU-Lieferkettengesetz sollte Unternehmen weltweit verpflichten, Menschenrechte zu achten. Doch bevor es überhaupt greift, haben sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kosten für Wohnen und Essen fressen geringere Einkommen auf
09.12.2025

Wohnen und Lebensmittel werden teurer – doch die Härte trifft nicht alle gleich. Neue Daten der Statistiker zeigen, wie stark vor allem...

DWN
Politik
Politik Analyse: Putins Besuch in Indien zeigt die gefesselten Hände des Kreml
09.12.2025

Wladimir Putins Besuch in Indien sollte Stärke demonstrieren, doch die Realität wirkt gegenteilig. Der Kreml ist stark von Ölexporten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Thyssenkrupp-Aktie: Rückkehr in die Gewinnzone trotz Sanierungsdruck
09.12.2025

Thyssenkrupp meldet wieder Gewinn, doch der Preis dafür ist hoch. Der Konzern kämpft mit sinkender Nachfrage, Sanierungsrückstellungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Butterpreis im Sturzflug: Milchbauern schlagen Alarm – "wirtschaftliches Desaster"
09.12.2025

Der Butterpreis rutscht auf 99 Cent je 250 Gramm und jubelnde Kunden treffen auf alarmierte Milchbauern. Hinter dem Preisschub steckt der...

DWN
Technologie
Technologie Arbeitsplatz 2030: Wie KI Bürojobs neu definiert
09.12.2025

Roboter übernehmen nicht mehr nur Fließbänder, sondern auch Schreibtische. Die künstliche Intelligenz dringt tief in den Büroalltag...

DWN
Finanzen
Finanzen Halbleiter-Aktien: Wie die ASML-Aktie zur europäischen Macht im Chipsektor wird
08.12.2025

Die US-Großbank Bank of America setzt in Europa auf einen Chipkonzern, der in einem neuen Wachstumszyklus steckt und die Branche unter...