Politik

Verkehr: Steinmeier unterzeichnet Gesetz zu Cannabis am Steuer

Nach der Cannabis-Legalisierung folgen Regelungen zum Straßenverkehr: Das Gesetz zu Toleranz-Limits und Sanktionen hat die letzte Hürde genommen. Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot.
19.08.2024 20:36
Lesezeit: 2 min

Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gilt seit dem 1. April 2024. Trotzdem: Wer Cannabis konsumiert hat und Auto fährt, läuft Gefahr, bestraft zu werden: Für Autofahrerinnen und Autofahrer rücken neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer näher.

Cannabis-Legalisierung: Das gilt für Autofahrer

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte das Anfang Juli vom Bundesrat gebilligte Gesetz am vergangenen Freitag aus, wie das Präsidialamt auf Anfrage in Berlin mitteilte. Der Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sei am Montag erteilt worden.

Für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol kommen strengere Regeln.

Neue Bußgelder

Die vom Bundestag beschlossenen neuen Vorgaben können nun am Tag nach der bald anstehenden Gesetzesverkündung in Kraft treten. Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße. Wie bei Alkohol kommt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Unter-21-Jährige ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Was ist seit 1. April erlaubt?

Wer 18 und älter ist, darf seit der Teillegalisierung zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigengebrauch aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause darf man drei Pflanzen anbauen - nicht aber in Kleingärten. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise in abschließbaren Schränken und Räumen.

Wo ist Kiffen nicht erlaubt?

Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fußgängerzonen sind zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Auch für Bahnhöfe ist ein Verbot geplant. Zusätzlich haben Bundesländer teilweise eigene Verbotszonen beschlossen.

Außerdem ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 verboten – zum Beispiel an einer Bushaltestelle mit Schulkindern oder im Garten vor den eigenen minderjährigen Kindern, genauso wie vor einem Kino, wo auch Jugendliche warten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Neue Ära im Welthandel: Bain-Chef sieht strukturellen Umbruch
21.02.2026

Geopolitische Spannungen und technologische Umbrüche erzwingen eine strategische Neuausrichtung in der Weltwirtschaft. Wie lässt sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Künstliche Intelligenz verdrängt Influencer: Generation Z trifft Kaufentscheidungen mit KI
21.02.2026

Künstliche Intelligenz beeinflusst zunehmend, wie junge Konsumenten Informationen bewerten und Kaufentscheidungen treffen. Welche Folgen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Tarifjahr 2026: Lohnrunden unter wachsendem Druck
21.02.2026

Rund zehn Millionen Beschäftigte verhandeln 2026 neue Tarifverträge, denn in zahlreichen Schlüsselbranchen laufen Entgelttarifverträge...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gehaltsverhandlungen: Welche Faktoren entscheiden über den Erfolg?
21.02.2026

Der Spielraum für Gehaltsverhandlungen schrumpft in einem sich beruhigenden Arbeitsmarkt, während die Erwartungen an Vergütung und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Leapmotor C10 im Praxistest: Günstiger Elektro-SUV im Tesla-Vergleich
21.02.2026

Der elektrische Leapmotor C10 ist rund sechstausend Euro günstiger als ein Tesla Model Y, die Hybridvariante C10 REEV liegt preislich...

DWN
Politik
Politik Cum-Ex-Skandal: Kronzeuge Steck im DWN-Interview – wie Banken deutsche Gesetze mitschrieben
21.02.2026

Cum-Ex gilt als größter Steuerskandal der deutschen Geschichte. Doch wie konnte es passieren, dass ausgerechnet Banken beim Schreiben der...

DWN
Politik
Politik Cum-Ex-Skandal: Kronzeuge Steck im DWN-Interview – der Betrug, den Politik und Banken gemeinsam möglich machten
21.02.2026

Zehn Milliarden Euro Schaden, tausende Beschuldigte – und bis heute keine politische Verantwortung. Der Cum-Ex-Kronzeuge und Autor Dr....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europa reformiert Lkw-Maut 2026: Höhere Tarife und neue CO2-Regeln
21.02.2026

Europas Lkw-Maut wird 2026 umfassend reformiert, viele Staaten erhöhen Tarife und stellen auf CO2-basierte Kilometerabrechnung um. Welche...