Politik

Verkehr: Steinmeier unterzeichnet Gesetz zu Cannabis am Steuer

Nach der Cannabis-Legalisierung folgen Regelungen zum Straßenverkehr: Das Gesetz zu Toleranz-Limits und Sanktionen hat die letzte Hürde genommen. Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot.
19.08.2024 20:36
Lesezeit: 2 min

Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gilt seit dem 1. April 2024. Trotzdem: Wer Cannabis konsumiert hat und Auto fährt, läuft Gefahr, bestraft zu werden: Für Autofahrerinnen und Autofahrer rücken neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer näher.

Cannabis-Legalisierung: Das gilt für Autofahrer

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte das Anfang Juli vom Bundesrat gebilligte Gesetz am vergangenen Freitag aus, wie das Präsidialamt auf Anfrage in Berlin mitteilte. Der Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sei am Montag erteilt worden.

Für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol kommen strengere Regeln.

Neue Bußgelder

Die vom Bundestag beschlossenen neuen Vorgaben können nun am Tag nach der bald anstehenden Gesetzesverkündung in Kraft treten. Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße. Wie bei Alkohol kommt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Unter-21-Jährige ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Was ist seit 1. April erlaubt?

Wer 18 und älter ist, darf seit der Teillegalisierung zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigengebrauch aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause darf man drei Pflanzen anbauen - nicht aber in Kleingärten. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise in abschließbaren Schränken und Räumen.

Wo ist Kiffen nicht erlaubt?

Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fußgängerzonen sind zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Auch für Bahnhöfe ist ein Verbot geplant. Zusätzlich haben Bundesländer teilweise eigene Verbotszonen beschlossen.

Außerdem ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 verboten – zum Beispiel an einer Bushaltestelle mit Schulkindern oder im Garten vor den eigenen minderjährigen Kindern, genauso wie vor einem Kino, wo auch Jugendliche warten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Neue deutsch emiratische Investitionen stärken Dubais Standortrolle

Die Zeiten, in denen eine Firma vor allem am eigenen Standort und nur begrenzt darüber hinaus florieren wollte, sind vorbei. Heute sind...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Aus einem Hobby wird ein Unternehmen: Sie hatte eine Idee, er musste seinen Job kündigen
18.09.2026

Aurelija Mališauskienė, Gründerin des Unternehmens „Minimali“, begann während ihres Elternurlaubs mit der Herstellung von...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkttrend „Boomerang Hiring“ – erst gekündigt, dann zurückgeholt
18.09.2026

Die Wiedereinstellung ehemaliger Arbeitnehmer wird auch in Deutschland zum wachsenden Trend auf dem Arbeitsmarkt: Wie Arbeitgeber mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Benzinpreis aktuell: Warum Tanken trotz billigerem Öl Rekorde bricht
18.09.2026

Rohöl kostet weniger als auf dem Höhepunkt der Energiekrise 2022, der Euro steht stärker zum Dollar. Trotzdem zahlen Autofahrer in...

DWN
Politik
Politik UN-Generalversammlung: Deutschland reist ohne Merz nach New York
18.09.2026

Bundeskanzler Friedrich Merz sagt seine Reise zur UN-Generalversammlung wegen der innenpolitischen Lage ab. Die Bundesregierung betont...

DWN
Politik
Politik CO2-Speicherung unter der Nordsee: Dänemark startet Regelbetrieb
18.09.2026

Dänemark macht bei der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid den nächsten Schritt. Das Projekt „Greensand“ wechselt vom...

DWN
Politik
Politik Übergewinnsteuer für Ölkonzerne: EU-Kommission bremst Klingbeil
18.09.2026

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil drängt auf eine europäische Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne. Doch aus Brüssel kommt...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Hilfe: Merz fordert mehr Geld von EU-Partnern
18.09.2026

Bundeskanzler Friedrich Merz erhöht den Druck auf andere EU-Staaten, ihre Unterstützung für die Ukraine deutlich auszuweiten. Gemeinsam...

DWN
Politik
Politik Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern: Knappe Rennen setzen CDU unter Druck
18.09.2026

Kurz vor den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern spitzt sich der Kampf um die Spitzenplätze zu. Während in beiden Bundesländern...