Politik

Verkehr: Steinmeier unterzeichnet Gesetz zu Cannabis am Steuer

Nach der Cannabis-Legalisierung folgen Regelungen zum Straßenverkehr: Das Gesetz zu Toleranz-Limits und Sanktionen hat die letzte Hürde genommen. Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot.
19.08.2024 20:36
Lesezeit: 2 min

Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland gilt seit dem 1. April 2024. Trotzdem: Wer Cannabis konsumiert hat und Auto fährt, läuft Gefahr, bestraft zu werden: Für Autofahrerinnen und Autofahrer rücken neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer näher.

Cannabis-Legalisierung: Das gilt für Autofahrer

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte das Anfang Juli vom Bundesrat gebilligte Gesetz am vergangenen Freitag aus, wie das Präsidialamt auf Anfrage in Berlin mitteilte. Der Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sei am Montag erteilt worden.

Für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC wird damit ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol kommen strengere Regeln.

Neue Bußgelder

Die vom Bundestag beschlossenen neuen Vorgaben können nun am Tag nach der bald anstehenden Gesetzesverkündung in Kraft treten. Dann gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße. Wie bei Alkohol kommt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Unter-21-Jährige ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Was ist seit 1. April erlaubt?

Wer 18 und älter ist, darf seit der Teillegalisierung zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigengebrauch aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause darf man drei Pflanzen anbauen - nicht aber in Kleingärten. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise in abschließbaren Schränken und Räumen.

Wo ist Kiffen nicht erlaubt?

Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fußgängerzonen sind zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Auch für Bahnhöfe ist ein Verbot geplant. Zusätzlich haben Bundesländer teilweise eigene Verbotszonen beschlossen.

Außerdem ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 verboten – zum Beispiel an einer Bushaltestelle mit Schulkindern oder im Garten vor den eigenen minderjährigen Kindern, genauso wie vor einem Kino, wo auch Jugendliche warten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Tech-Aktien legen zu, während der Ölpreis wegen US-Iran-Gesprächen sinkt
03.08.2026

Spannung an den Märkten: Erfahren Sie, welche Entwicklungen die Wall Street heute beflügelt haben.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VDI-Ingenieurmonitor: Arbeitslosigkeit unter Ingenieuren erreicht Rekordniveau
03.08.2026

Ingenieure und Informatiker galten lange als besonders gefragt. Doch aktuelle Zahlen zeigen, dass selbst technische Berufe die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Getreideernte droht ein Einbruch, wie er seit Jahrzehnten nicht zu sehen war
03.08.2026

Hitzewellen in Europa, die niedrigsten Prognosen für die Getreideernte in den USA seit 1970 und durch Kriege gestörter Handel treiben die...

DWN
Finanzen
Finanzen Amazon-Aktie auf Rekordhoch: KI-Nachfrage treibt Amazon über Börsenwert von 3 Billionen US-Dollar
03.08.2026

Die Rekordjagd der Tech-Konzerne geht weiter: Die Amazon-Aktie klettert kräftig, der US-Tech-Gigant knackt erstmals die Marke von drei...

DWN
Panorama
Panorama AfD-Verbotsverfahren: Über 1.000 Juristen fordern in offenem Brief AfD-Verbot
03.08.2026

Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen erhöhen den Druck auf die Politik und verlangen ein AfD-Verbotsverfahren. Ein offener Brief sorgt...

DWN
Politik
Politik Rente mit 63 vor dem Aus? Das wären die Folgen
03.08.2026

Kaum ein Thema bewegt Millionen Beschäftigte so sehr wie der frühere Renteneintritt. Die geplanten Reformen könnten das Rentensystem...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Schwedens kleinste Mine profitiert vom Goldpreis
03.08.2026

Botnia Gold betreibt eine der kleinsten Gold-Minen Europas. Doch hohe Preise für Gold und Silber haben dem Unternehmen einen starken Start...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Bitcoin kann laut Kryptoprofis den Dollar nicht ersetzen
03.08.2026

Die Tech-Rally läuft weiter, doch unter der Oberfläche wächst die Nervosität. Microsoft und Amazon retten den KI-Glauben, Steve Eisman...