Politik

Neue Cannabis-Regeln am Steuer: Was Autofahrer jetzt wissen müssen!

Nachdem Cannabis teilweise legalisiert wurde, werden auch neue Regelungen für Autofahrer eingeführt. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz legt fest, dass am Steuer ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut gilt, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Strengere Regeln gelten für Fahranfänger und den gleichzeitigen Konsum von Cannabis und Alkohol. Die neuen Grenzwerte und Bußgelder werden voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Das Parlament hat auch strengere Vorschriften für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen beschlossen.
09.06.2024 15:13
Lesezeit: 3 min

Das Verkehrsministerium betonte, dass das Gesetz Rechtsklarheit schaffe und einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leiste. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 5. Juli über das Gesetz beraten, und es tritt nach der Verkündung in Kraft. Obwohl die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, könnte die Länderkammer das Verfahren potenziell verzögern.

Mit der Legalisierung von Cannabis für Erwachsene unter strengen Auflagen ab dem 1. April werden nun auch begleitende Verkehrsregelungen eingeführt, über die Fachleute seit langem diskutieren. Bisher drohten Konsequenzen bereits beim Nachweis von THC, wobei in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt wurde. Experten haben sich jedoch bereits 2022 beim Verkehrsgerichtstag für eine "angemessene" Anhebung ausgesprochen, da dieser Wert so niedrig sei, dass viele Personen sanktioniert würden, bei denen keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nachweisbar sei.

Grenzwert

In Zukunft wird ein gesetzlicher Grenzwert festgelegt, der bestimmt, wann die Toleranzgrenze für den Konsum von Cannabis überschritten wird: Personen, die absichtlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs sind, riskieren in der Regel eine Geldstrafe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Diese Schwelle basiert auf den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, die feststellte, dass ab diesem Punkt die Möglichkeit sicherheitsrelevanter Auswirkungen "nicht fernliegend" ist. Dies ist vergleichbar mit einem Alkoholspiegel von 0,2 Promille und liegt deutlich unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der ein erhöhtes Risiko besteht. Eine Berücksichtigung von Messfehlern ist ebenfalls inbegriffen.

Mischkonsum

Hinsichtlich des Mischkonsums wird zukünftig eine neue Ordnungswidrigkeit eingeführt, wenn zusätzlich zum Cannabiskonsum auch Alkohol konsumiert wird. Wenn die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr überschritten wird, gilt ein Verbot von Alkoholkonsum am Steuer. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von in der Regel 1000 Euro. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt während der zweijährigen Probezeit ein Cannabis-Verbot, unabhängig von der THC-Konzentration. Die Strafe beträgt in der Regel 250 Euro.

Weitere Vorgaben und Tests

Weitere Vorgaben und Tests betreffen jeglichen Cannabiskonsum während des Autofahrens, einschließlich des Konsums von Joints sowie THC-haltigen Lebensmitteln, Getränken, Ölen und Extrakten. Jedoch ist der Konsum von THC, der auf die verschriebene Einnahme eines bestimmten Medikaments für einen spezifischen medizinischen Zustand zurückzuführen ist, ausdrücklich ausgenommen. Empfindliche Speicheltests sollten bei Kontrollen als Vorscreening für den aktuellen Konsum verwendet werden. Wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen, ist jedoch in jedem Fall auch bei einem negativen Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

Cannabis-Wirkung

Es ist unbestritten, dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Allerdings ist die Wirkungsweise von Cannabis nicht mit der von Alkohol vergleichbar. Ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert ist nicht möglich, wie im Entwurf betont wird. Studien zur Wirkung von Cannabis haben gezeigt, dass sicherheitsrelevante Effekte am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auftreten und nach drei bis vier Stunden abklingen. Bei Personen, die höchstens einmal pro Woche Cannabis konsumieren, sinkt die THC-Konzentration innerhalb weniger Stunden. Bei regelmäßigem Konsum kann sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.

Reaktionen

Die Reaktionen auf die Gesetzesänderungen sind gemischt. Der CDU-Fachpolitiker Florian Müller bezeichnete sie als "schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit" und kritisierte die Bemühungen der Regierungskoalition, Cannabis-Konsumenten das Autofahren zu erleichtern. Die Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte hingegen, dass trotz der neuen Regelungen niemand unter dem Einfluss von Rauschmitteln Auto fahren dürfe. Sie begrüßte jedoch die Einführung fairer Regelungen, die den Konsum und das Autofahren klar trennen. Eine pauschale Kriminalisierung von Cannabis-Konsumenten durch Verkehrsregelungen soll nun beendet werden.

Cannabis-Anbauvereinigungen

Des Weiteren wurden Nachbesserungen am Legalisierungsgesetz beschlossen, um sicherzustellen, dass aus den erlaubten Anbauvereinen keine großen Plantagen entstehen. Genehmigungen können verweigert werden, wenn Anbauflächen in einem baulichen Verbund oder in unmittelbarer Nähe zu anderen Vereinen liegen. Es ist untersagt, gewerbliche Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen. Die Kontrollen sollen auf Wunsch der Länder flexibler gehandhabt werden, und anstelle einer jährlichen Überprüfung ist nun eine "regelmäßige" Überprüfung vorgesehen. Eine erste Auswertung der Auswirkungen des Gesetzes, insbesondere hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes, soll durchgeführt werden, um den Schutzcharakter des Gesetzes weiter zu stärken.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Ifo-Studie: Klima-Milliarden werden zur Stopfung von Haushaltslöchern missbraucht
17.03.2026

Etikettenschwindel bei den Staatsfinanzen? Das Münchner Ifo-Institut wirft der Bundesregierung vor, neue Milliardenschulden massiv...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Kündigung wegen Kirchenaustritt? Warum dieses EU-Urteil für alle Arbeitgeber wichtig ist
17.03.2026

Darf die Weltanschauung ein Kündigungsgrund sein? Was bisher als Sonderrecht für kirchliche Arbeitgeber galt, steht nun vor dem...

DWN
Politik
Politik Verfassungsschutzreform: Diese neuen Befugnisse für das BfV sind geplant
17.03.2026

Nach den Debatten um den BND rückt nun das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in den Fokus der Ampel-Pläne. Neben BKA und...

DWN
Technologie
Technologie Patentamt: Europa holt in der Quantentechnologie auf
17.03.2026

Bei der Entwicklung der Quantentechnologie waren die USA dem Rest der Welt lange weit voraus. Mittlerweile hat Europa den Rückstand etwas...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nachhaltigkeit in deutschen Unternehmen verliert an Dynamik
17.03.2026

Die Transformation der deutschen Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit verliert an Dynamik. Politische Unsicherheit und schwache...

DWN
Finanzen
Finanzen Commerzbank-Unicredit-Übernahme: Banken-Poker spitzt sich zu – Commerzbank-Aktie haussiert
16.03.2026

Jetzt wird es ernst um die potenzielle Commerzbank-Unicredit-Übernahme: Die italienische Großbank UniCredit will das zweitgrößte...

DWN
Politik
Politik Zoff um Oligarchen: EU hat Kompromiss zu Russland-Sanktionen
16.03.2026

Die EU hat wegen Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine Sanktionen gegen etliche kremlnahe Oligarchen verhängt. Um zwei von ihnen...

DWN
Panorama
Panorama Kirchenaustritte in Deutschland: Mehr als 600.000 Menschen traten 2025 aus Kirchen aus
16.03.2026

Die beiden großen Kirchen verlieren weiter in schnellem Tempo Mitglieder. Auch 2025 haben wieder Hunderttausende Katholiken und...