Politik

Neue Cannabis-Regeln am Steuer: Was Autofahrer jetzt wissen müssen!

Nachdem Cannabis teilweise legalisiert wurde, werden auch neue Regelungen für Autofahrer eingeführt. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz legt fest, dass am Steuer ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut gilt, ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Strengere Regeln gelten für Fahranfänger und den gleichzeitigen Konsum von Cannabis und Alkohol. Die neuen Grenzwerte und Bußgelder werden voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Das Parlament hat auch strengere Vorschriften für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen beschlossen.
09.06.2024 15:13
Lesezeit: 3 min

Das Verkehrsministerium betonte, dass das Gesetz Rechtsklarheit schaffe und einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leiste. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 5. Juli über das Gesetz beraten, und es tritt nach der Verkündung in Kraft. Obwohl die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, könnte die Länderkammer das Verfahren potenziell verzögern.

Mit der Legalisierung von Cannabis für Erwachsene unter strengen Auflagen ab dem 1. April werden nun auch begleitende Verkehrsregelungen eingeführt, über die Fachleute seit langem diskutieren. Bisher drohten Konsequenzen bereits beim Nachweis von THC, wobei in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt wurde. Experten haben sich jedoch bereits 2022 beim Verkehrsgerichtstag für eine "angemessene" Anhebung ausgesprochen, da dieser Wert so niedrig sei, dass viele Personen sanktioniert würden, bei denen keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nachweisbar sei.

Grenzwert

In Zukunft wird ein gesetzlicher Grenzwert festgelegt, der bestimmt, wann die Toleranzgrenze für den Konsum von Cannabis überschritten wird: Personen, die absichtlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs sind, riskieren in der Regel eine Geldstrafe von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Diese Schwelle basiert auf den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, die feststellte, dass ab diesem Punkt die Möglichkeit sicherheitsrelevanter Auswirkungen "nicht fernliegend" ist. Dies ist vergleichbar mit einem Alkoholspiegel von 0,2 Promille und liegt deutlich unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der ein erhöhtes Risiko besteht. Eine Berücksichtigung von Messfehlern ist ebenfalls inbegriffen.

Mischkonsum

Hinsichtlich des Mischkonsums wird zukünftig eine neue Ordnungswidrigkeit eingeführt, wenn zusätzlich zum Cannabiskonsum auch Alkohol konsumiert wird. Wenn die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr überschritten wird, gilt ein Verbot von Alkoholkonsum am Steuer. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von in der Regel 1000 Euro. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt während der zweijährigen Probezeit ein Cannabis-Verbot, unabhängig von der THC-Konzentration. Die Strafe beträgt in der Regel 250 Euro.

Weitere Vorgaben und Tests

Weitere Vorgaben und Tests betreffen jeglichen Cannabiskonsum während des Autofahrens, einschließlich des Konsums von Joints sowie THC-haltigen Lebensmitteln, Getränken, Ölen und Extrakten. Jedoch ist der Konsum von THC, der auf die verschriebene Einnahme eines bestimmten Medikaments für einen spezifischen medizinischen Zustand zurückzuführen ist, ausdrücklich ausgenommen. Empfindliche Speicheltests sollten bei Kontrollen als Vorscreening für den aktuellen Konsum verwendet werden. Wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen, ist jedoch in jedem Fall auch bei einem negativen Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

Cannabis-Wirkung

Es ist unbestritten, dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Allerdings ist die Wirkungsweise von Cannabis nicht mit der von Alkohol vergleichbar. Ein "Herantasten" an den THC-Grenzwert ist nicht möglich, wie im Entwurf betont wird. Studien zur Wirkung von Cannabis haben gezeigt, dass sicherheitsrelevante Effekte am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auftreten und nach drei bis vier Stunden abklingen. Bei Personen, die höchstens einmal pro Woche Cannabis konsumieren, sinkt die THC-Konzentration innerhalb weniger Stunden. Bei regelmäßigem Konsum kann sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.

Reaktionen

Die Reaktionen auf die Gesetzesänderungen sind gemischt. Der CDU-Fachpolitiker Florian Müller bezeichnete sie als "schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit" und kritisierte die Bemühungen der Regierungskoalition, Cannabis-Konsumenten das Autofahren zu erleichtern. Die Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte hingegen, dass trotz der neuen Regelungen niemand unter dem Einfluss von Rauschmitteln Auto fahren dürfe. Sie begrüßte jedoch die Einführung fairer Regelungen, die den Konsum und das Autofahren klar trennen. Eine pauschale Kriminalisierung von Cannabis-Konsumenten durch Verkehrsregelungen soll nun beendet werden.

Cannabis-Anbauvereinigungen

Des Weiteren wurden Nachbesserungen am Legalisierungsgesetz beschlossen, um sicherzustellen, dass aus den erlaubten Anbauvereinen keine großen Plantagen entstehen. Genehmigungen können verweigert werden, wenn Anbauflächen in einem baulichen Verbund oder in unmittelbarer Nähe zu anderen Vereinen liegen. Es ist untersagt, gewerbliche Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen. Die Kontrollen sollen auf Wunsch der Länder flexibler gehandhabt werden, und anstelle einer jährlichen Überprüfung ist nun eine "regelmäßige" Überprüfung vorgesehen. Eine erste Auswertung der Auswirkungen des Gesetzes, insbesondere hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes, soll durchgeführt werden, um den Schutzcharakter des Gesetzes weiter zu stärken.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Anspruch auf Bildungsurlaub: Mangelndes Wissen bremst Inanspruchnahme – was Sie beachten müssen
14.03.2026

Fortbildungen ermöglichen eine berufliche und private Weiterentwicklung. Doch viele Menschen in Deutschland sind trotz Interesse über...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Arbeitsmarkt: Werden Elektriker reicher als Programmierer?
14.03.2026

Programmierer galten lange als sichere Gewinner der Digitalisierung. Doch im KI-Arbeitsmarkt verschieben sich die Machtverhältnisse...

DWN
Technologie
Technologie Gerichtsurteil: Betreiber haften für falsche KI-Aussagen ihrer Chatbots
14.03.2026

Künstliche Intelligenz liefert Antworten in Sekunden – doch was passiert, wenn sie falsche Tatsachen behauptet? Ein aktuelles Urteil...

DWN
Politik
Politik Atomwaffen in Finnland: Regierung kippt jahrzehntelanges Verbot
14.03.2026

Ein jahrzehntelanges Tabu fällt. Finnland will künftig die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden erlauben und begründet dies...

DWN
Immobilien
Immobilien Verschärfung der Mietpreisbremse: Warum der neue Gesetzentwurf die Wohnungsnot verschlimmert
14.03.2026

Kritiker und Experten warnen, dass der neue Gesetzesentwurf zur Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft FlixTrain rüstet auf: Milliardeninvestition verschärft Wettbewerb mit der DB im Fernverkehr
13.03.2026

FlixTrain investiert Milliarden in neue Fernzüge und baut sein Angebot im deutschen Fernverkehr deutlich aus. Kann der private Anbieter...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Russlands Haushalt unter Druck: Steigender Ölpreis bringt nur begrenzte Entlastung
13.03.2026

Die Eskalation im Nahen Osten lässt die Ölpreise weltweit steigen und verschafft Russland kurzfristig höhere Einnahmen aus dem...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Stoïk: Cyberrisiken neu denken, bevor ein Schaden entsteht
13.03.2026

Cyberangriffe werden häufiger und teurer. Stoïk kombiniert Cyberversicherung, Prävention und Cybersicherheitslösungen. Das Unternehmen,...