Ab heute beginnt die dritte staatliche Förderrunde für den Austausch alter Gas-und Ölheizungen gegen klimafreundliche Alternativen. Die wichtige Nachricht? Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können jetzt staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen.
Auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen dürfen Anträge stellen, teilte die Förderbank KfW mit. Mit der dritten Förderrunde des Gesetzes stehe das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen, so die KfW.
Vorher durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst-bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung anfordern. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich.
Jüngste Runde: Förderung von bis zu 70 Prozent möglich
Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude, und bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich - abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und bis zu 40 000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen, so die Förderbank.
Außerdem: Bis zum Jahr 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen und auch von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Auch gibt es für besonders klimaschonende Wärmepumpen einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent.
Hintergrund: Umsatzeinbruch bei Wärmepumpen
Das umstrittene Heizungsgesetz sieht vor, dass ab dem Jahr 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ziel des Gesetzes ist, den Einsatz umweltfreundlicher Heizungen zu beschleunigen und damit die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor nachhaltig zu senken. Die Regelungen greifen zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiterhin betrieben werden.
Laut dem Bundeswirtschaftsministerium wurden seit dem Start der KfW-Heizungsförderung im Februar 2024 rund 93.000 Zuschusszusagen über ein Gesamtvolumen von etwa 1,3 Milliarden Euro erteilt. Die Anzahl der Förderungen pro Monat ist seit Beginn im Februar zwar gestiegen, liegt aber weit unter den Erwartungen.
Wie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Ende Juli jedoch mitteilte, war der Absatz von Wärmepumpen zuletzt eingebrochen. Verkauft wurden im ersten Halbjahr 90.000 Geräte - ein Minus von 54 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während das vergangene Jahr war noch ein Rekordjahr war. In starkem Kontrast dazu stieg der Absatz von Ölheizungen hingegen kräftig.
Unklarheit unter Bürgern über kommunale Wärmeplanung
BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt kommentierte: „Wir sehen, dass sich der Markt nach der starken Nachfrage im Jahr 2023 deutlich abgekühlt hat. Hinzu kommt der Umstand, dass bei den Bürgern Unklarheit darüber herrscht, was die kommunale Wärmeplanung mit sich bringt.“
Erwartungen wurden geweckt, „die sich in der Realität kaum halten lassen“. Insbesondere sei es in der Beratung der Bürger herausfordernd, die Zusammenhänge zwischen Gebäude-Energiegesetz, kommunaler Wärmeplanung und stellenweise der Förderung verständlich zu machen. „In dieser unübersichtlichen Gemengelage schieben die Menschen die Heizungsmodernisierung eher auf“, so Staudt.
Trotz dem Einbruch erwartet der BDH durch die jüngsten Fördermöglichkeiten für weitere Gruppen eine Zunahme der Wärmepumpen-Zusagen. Der Verband rechnet bis zum Jahresende mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen. Die Regiering hatte als Ziel formuliert, dass ab dem Jahr 2024 jedes Jahr 500.000 Wärmepumpen installiert werden.
Die jüngsten Fördermittel können digital direkt über das KfW Portal beantragt werden.