Die Vorschläge zur stärkeren gesetzlichen Verankerung des Bundesverfassungsgerichts finden beim höchsten Gericht des Landes Zustimmung. Das Plenum erhebt keine wesentlichen Einwände gegen die Reform, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht. Die Reform zielt darauf ab, die Anzahl der Senate, deren Mitglieder und die Dauer der Amtszeiten im Grundgesetz festzuschreiben. Eine Änderung des Grundgesetzes erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat.
Besserer Schutz vor politischem Einfluss
Aktuell sind diese Regelungen im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Ein solches Gesetz kann der Bundestag mit einfacher Mehrheit ändern. Mit dem Erstarken der AfD entbrannte eine Diskussion darüber, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besser vor politischem Einfluss, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und Zuständigkeit der Senate, geschützt werden kann.
Die Reformvorschläge resultieren aus Beratungen der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU. „Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild benötigt noch mehr Widerstandskraft“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und gab dem Gericht die Gelegenheit zur Stellungnahme.
"Ein solcher Schritt ist ratsam"
„75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ist eine präzisere verfassungsrechtliche Konturierung des Bundesverfassungsgerichts möglich und sinnvoll“, heißt es im veröffentlichten Plenumsbeschluss des Gerichts.
„Ein solcher Schritt ist auch deshalb ratsam, weil ein Blick über die Grenzen Deutschlands zeigt, dass autokratische Tendenzen gezielt gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit als Garantin einer freien, demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung gerichtet sein können.“
Diskutiert wird auch, wie die Richter des Verfassungsgerichts gewählt werden sollen. Das Gericht hat festgestellt, dass sich ein parteiübergreifender Konsens bewährt hat. Da die verschiedenen Positionen auf unterschiedlichen Prognosen über künftige politische Mehrheitsverhältnisse basieren und das Gericht hierzu keine weiteren Erkenntnisse hat, verzichtete es auf eine Stellungnahme zu diesem Punkt.