Weltwirtschaft

Private Krankenversicherung: 2025 sollen die Beiträge um durchschnittlich 18 Prozent steigen

Lesezeit: 2 min
03.10.2024 13:40
Das Krankenversichern wird teuer. Nicht nur die gesetzlichen Krankenkassen haben schon wieder Beitragserhöhungen angekündigt, auch bei den privaten Krankenkassen soll es im kommenden Jahr massive Erhöhungen um durchschnittlich 18 Prozent geben.
Private Krankenversicherung: 2025 sollen die Beiträge um durchschnittlich 18 Prozent steigen
Die meisten privat Versicherten in Deutschland müssten ab dem nächsten Jahr mit Beitragssteigerungen von fast 20 Prozent rechnen. (Foto: iStock.com, Victor Golmer)
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Wie die Süddeutsche Zeitung letzte Woche berichtete, müssen die meisten privat Krankenversicherten in Deutschland ab dem kommenden Jahr mit Beitragserhöhungen um fast ein Fünftel des bisherigen Beitrags rechnen. Davon sind dann rund zwei Drittel der hier Versicherten betroffen. In manchen Fällen seinen sogar 30 Prozent Beitragserhöhung zu verkraften.

Wie bereits berichtet, haben auch viele gesetzliche Krankenkassen schon zum zweiten Mal die Zusatzbeiträge dieses Jahr erhöht, die Steigerung bei den Privatversicherungen wirkt sich allerdings noch deutlich stärker aus.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat dies auf Anfrage der Tagesschau bestätigt.

Die Überprüfung der Beiträge findet nach Aussagen des Verbands zu verschiedenen Terminen im Jahr statt und geplante Erhöhungen werden somit immer stichtagsbezogen ermittelt. Eine Anpassung der Beiträge findet dann normalerweise zu Beginn des kommenden Jahres statt.

Krankenhausausgaben sind massiv gestiegen

Bei den Ursachen für die geplanten Beitragserhöhungen führt der Verband vor allen Dingen die deutlich gestiegenen Krankenhauskosten an. Diese waren nach Verbandsangaben bereits 2023 um 13,5 höher als im Vorjahr, 2024 setzt sich das wohl fort. Auch die Kosten für ambulante Behandlungen und Arzneimittel seinen deutlich gestiegen.

Als Gründe gab der Verband an, dass insbesondere während der Corona-Pandemie bestimmte Operationen nicht durchgeführt wurden und diese dann in den folgenden Jahren nachgeholt wurden.

Außerdem seien auch die Preise für die Krankenhausaufenthalte und in der Pflege gestiegen. Der durchschnittliche Pflegetag hat sich dabei zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent in den Kosten erhöht. Kostentreiber seinen zum einen die gesetzlich angestiegenen Anforderungen an das Pflegepersonal sowie auch die zwischenzeitlich kräftig gestiegenen Tarifgehälter.

Wen treffen die Beitragserhöhungen?

Betroffen von den anstehenden Beitragserhöhungen sind insbesondere Beamte, Angestellte mit hohem Einkommen und Selbstständige. Diese werden im kommenden Jahr durchschnittlich 623 Euro pro Monat an Beitrag bezahlen müssen.

Für die privaten Krankenkassen ist es in den vergangenen Jahren eigentlich recht gut gelaufen. Sie durften im Jahr 2023 48.000 Wechsler von der gesetzlichen Krankenversicherung in ihre privaten Systeme verzeichnen. Im Jahr 2023 waren damit insgesamt rund 8,71 Millionen Krankenversicherte vollständig privat versichert.

Maßnahmen für privat Versicherte – was sie tun können

Wer als privat Versicherter von den geplanten Beitragserhöhungen betroffen ist, sollte sich zunächst einmal mit den verschiedenen Tarifen seines Krankenversicherers beschäftigen. Es gibt immer wieder neue Tarife, die preiswerter als der alte Tarif sein können.

Ein Wechsel der Versicherung ist in den meisten Fällen ungünstiger, so Expertenmeinungen, da dabei auch die bereits erworbenen Altersrückstellungen nicht berücksichtigt werden.

Wann ist ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche möglich?

Wer sich mit dem Gedanken trägt, von einer aktuell privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, sollte wissen, dass dies nur in bestimmten Situationen möglich ist. Realisierbar ist dies z. B. beim Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung, beim Einstieg ins Berufsleben oder wenn man aus einer Selbstständigkeit heraus wieder in ein Angestelltenverhältnis wechselt.

Möglich ist es zusätzlich in dem Fall, wenn sie als Angestellter durch ein nun niedrigeres Gehalt wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. In diesen Fällen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bei ihrer privaten Krankenversicherung.

Wenn ein privat Versicherter allerdings schon 55 Jahre oder älter ist und in den vergangenen 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und entweder versicherungsfrei war oder aber als Selbstständiger hauptberuflich gearbeitet hat, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.


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