Lebensmittelkennzeichnung in der EU: Viele Infos, wenig Klarheit
In der EU sind Lebensmittelverpackungen mit zahlreichen Angaben versehen – einige davon gesetzlich vorgeschrieben, andere freiwillig. Die Fülle an Informationen überfordere viele Verbraucher, kritisiert der Europäische Rechnungshof in deutlichen Worten. Eine Vielzahl von Logos, Slogans und Gütesiegeln: Kennzeichen von Lebensmitteln können Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ansicht des Rechnungshofs in die Irre führen. Ursache dafür seien Lücken in den rechtlichen Regelungen sowie Schwächen bei Kontrolle und Sanktionen.
Die EU-Vorschriften garantieren nach Einschätzung der Prüfer zwar grundlegende Angaben auf den Etiketten. Dennoch seien rechtliche Defizite teils so gravierend, dass sie "der Täuschung der Verbraucher Vorschub leisten", teilte der Rechnungshof mit. So sei es selbst bei Produkten mit hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt möglich, gesundheitliche Vorteile oder positive Nährwerte hervorzuheben.
"Unternehmen zeigen bei den Angaben auf Verpackungen große Kreativität", sagte Keit Pentus-Rosimannus vom Rechnungshof. "Die EU-Vorschriften halten jedoch nicht Schritt mit dem sich ständig wandelnden Markt, sodass rund 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher irreführenden Botschaften ausgesetzt sind."
Fehlende Standards für Kennzeichnung von Lebensmitteln
Die Prüfer bemängeln, dass es innerhalb der EU hunderte verschiedene Kennzeichen gebe. Angaben wie der in Deutschland genutzte Nutri-Score seien nicht EU-weit einheitlich geregelt. Zudem fehlten klare Definitionen für Labels zu Inhaltsstoffen, etwa für Begriffe wie "vegan" oder "vegetarisch". Auch die Kennzeichnung der Allergene, die für Allergiker problematisch sein können, seien uneinheitlich.
Ein weiteres Problem seien laut Rechnungshof zahlreiche freiwillige Kennzeichen auf Lebensmitteln, die den Kauf fördern sollen. Darunter fallen oft Labels zu Nachhaltigkeit oder Qualität eines Produkts. Viele dieser Kennzeichen entsprächen Greenwashing, also der unzulässigen Vermarktung eines Produkts als umweltfreundlich.
Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte, EU-Recht stelle sicher, dass Informationen zu Lebensmitteln wissenschaftlich fundiert und nicht irreführend seien. Jedoch räumte er ein: "Bei der Durchsetzung könnten Lücken bestehen, wenn irreführende Kennzeichen auf den Markt kommen."
Lebensmittelkennzeichnung: Pflichtangaben irreführend und Bußgelder zu niedrig
Freiwillige Angaben auf Verpackungen würden laut den Prüfern selten überprüft. Insbesondere der Online-Verkauf von Lebensmitteln, der seit der Corona-Pandemie deutlich zugenommen habe, sei schwer kontrollierbar. Selbst bei festgestellten Verstößen seien die verhängten Bußgelder oft so gering, dass sie Unternehmen nicht abschreckten.
Zudem stelle die EU zu wenig Mittel bereit, um Verbraucher über die Kennzeichen auf Lebensmitteln aufzuklären. Zwischen 2021 und 2025 seien lediglich 5,5 Millionen Euro für entsprechende Kampagnen eingeplant – eine Summe, die der Rechnungshof als unzureichend kritisiert.