Panorama

DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs nach BGB kündbar

Nach Einheit endlich juristische Klarheit: Warum alte unbefristete DDR-Mietverträge auch unter Eigenbedarf fallen und somit gekündigt werden können. Urteil aus der Vorinstanz wurde überraschend überstimmt.
18.12.2024 07:54
Lesezeit: 1 min
DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs nach BGB kündbar
Höchstrichterliches Urteil: BGH hat Urteil aus Vorinstanz zurückgewiesen. Eigenbedarf ist auch bei DDR-Altverträgen möglich. (Foto: pixabay/ Chickenonline).

Ein unbefristeter DDR-Altmietvertrag kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Vermieter auch gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die Kündigung unterliege den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und nicht den strengeren Voraussetzungen des ehemaligen Zivilgesetzbuchs der DDR, entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe (Az. VIII ZR 15/23).

Im konkreten Fall ging es um die Klage eines Vermieters, der eine Wohnung im früheren Ost-Berlin wegen Eigenbedarfs räumen lassen wollte. Die Mieter beriefen sich auf den 1990 geschlossenen Mietvertrag, der in Anlehnung an das damals geltende DDR-Gesetz vorsah, dass das Mietverhältnis nur durch Vereinbarung der Vertragspartner, Kündigung des Mieters oder durch gerichtliche Aufhebung beendet werden kann.

Vorinstanz hielt an DDR-Regelung fest

Das Landgericht Berlin hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen. Es hielt die ursprüngliche vertragliche DDR-Regelung weiterhin für wirksam. So könne der Vermieter das Mietverhältnis nur aus Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung aus gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen "dringend" benötige. Das sei hier aber nicht erfüllt, so das Gericht.

Der Karlsruher Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung bestimmen sich demnach allein nach den Vorschriften des BGB. Das habe der Gesetzgeber so in einer Übergangsvorschrift vollständig und abschließend geregelt. Somit sei eine Kündigung möglich, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen In Rohstoffe investieren: So sichern Anleger Rendite und Stabilität
04.01.2026

Die Marktunsicherheit stärkt das Interesse an Rohstoffen als stabilisierendem Baustein im Depot. Doch welche dieser Anlagen bieten...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 01: Die wichtigsten Analysen der Woche
04.01.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 01 des neuen Jahres fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Politik
Politik Staat dämpft bei Strom- und Gaskosten: Wie sich das auswirkt
04.01.2026

Die Strom-Netzentgelte sinken. Das entlastet viele Kunden – aber nicht alle gleichmäßig. Bei Gaskunden macht sich der Wegfall der...

DWN
Immobilien
Immobilien Bau-Turbo? Deutsche Baubranche steckt in der Krise
04.01.2026

Der Bund hat 500 Millionen Euro des Sondervermögens dem deutschen Bauwesen versprochen. Und diese Hilfe kommt keine Sekunde zu früh: Die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Vertrauensarbeitszeit: Wann Überstunden erlaubt sind
03.01.2026

Vertrauensarbeitszeit verspricht Freiheit und Flexibilität, doch sie birgt rechtliche Fallstricke. Besonders bei Überstunden herrscht oft...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Forschungszulage 2026: Bis zu 4,2 Mio. Euro Förderung für Betriebe
03.01.2026

Mit höheren Fördersätzen und pauschalen Gemeinkosten wird die Forschungszulage zu einem der wirkungsvollsten Wettbewerbshebel für...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Job Rotation: Wie Unternehmen mit Mitarbeiter-Rotation die Monotonie besiegen
03.01.2026

Arbeitgeber werden permanent vor die Herausforderung gestellt, ihre Mitarbeiter zu halten. Denn: Viele wünschen sich Weiterentwicklung und...

DWN
Finanzen
Finanzen 4 Kriterien bei der Aktienauswahl: Eine erfolgreiche Strategie für nachhaltige Investments
03.01.2026

Viele Anleger verlieren sich bei der Aktienauswahl in Zahlen und Prognosen, ohne bessere Ergebnisse zu erzielen. Lässt sich der...