ZDF-Senderchef Norbert Himmler hält an der Klage zum Rundfunkbeitrag fest. "Ich verstehe die Forderung nach der Zurücknahme der Verfassungsbeschwerde nicht. Wir klagen nicht gegen ein neues Verfahren, sondern um die Einhaltung des zurzeit gültigen", sagte der Intendant im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Bayern und Sachsen-Anhalt fordern von ARD und ZDF, ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen.
ZDF-Chef hofft auf schnelle Entscheidung
Himmler sagte: "Es ist die Verantwortung der Geschäftsleitung dafür Sorge zu tragen, dass wir für unseren Programmauftrag – erst recht in einem Jahr mit der Bundestagswahl – ausreichend ausgestattet sind." Er hoffe auf eine rasche Entscheidung in Karlsruhe.
Die öffentlich-rechtlichen Medien ARD und ZDF reichten im November eine Verfassungsbeschwerde ein – mit dem Ziel, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 auf monatlich 18,94 Euro steigt. Wie und wann das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist derzeit offen.
Die Sender berufen sich auf ein festgelegtes Verfahren zur Ermittlung des Beitrags, den Haushalte und Unternehmen zahlen. Eine unabhängige Kommission – die KEF – schlägt nach Prüfung der Wirtschaftspläne die Höhe des Beitrags vor. Die Bundesländer müssen sich eng an die Empfehlung orientieren und entscheiden letztlich. Ein einstimmiges Votum der 16 Bundesländer ist erforderlich, damit eine Änderung in Kraft tritt. Diesmal haben die Bundesländer jedoch beschlossen, den Beitrag in den nächsten beiden Jahren nicht wie empfohlen steigen zu lassen, sondern bei 18,36 Euro zu belassen.
14 Cent mehr fürs ZDF
Der Senderchef verteidigte den Weg nach Karlsruhe. "Wir reden über 14 Cent mehr fürs ZDF einschließlich Arte im Monat. Diese moderate Erhöhung ist angemessen." Der Beitragszahler zahlt für das gesamte ZDF-Angebot 15 Cent am Tag. Dazu zählen neben dem Hauptprogramm auch Angebote wie ZDFneo, ZDFinfo und die Mediathek. Sollte der Rundfunkbeitrag nicht steigen, wird das ZDF nach Angaben Himmlers im nächsten Jahr auf Rücklagen zurückgreifen.
Die Verfassungsbeschwerde sei nicht überraschend gekommen, erklärte der 53 Jahre alte Senderchef. Er betonte, dass auch vom Gremium Rückhalt komme: "Die Mehrheit des Fernsehrates steht ganz offenkundig hinter der Entscheidung des ZDF." Der Fernsehrat ist ein Kontrollgremium, das die Programmarbeit des ZDF überwacht.
Kritik an den Ländern
Himmler, der seit Frühjahr 2022 Intendant des ZDF in Mainz ist, übte Kritik an den Ländern: "Ich habe ein Problem damit, wie mit dem etablierten Verfahren umgegangen wird. Ich habe aber Respekt davor, wie sehr sich die Länder in diesem Jahr bemüht haben, ein neues Verfahren zu etablieren."
Im Dezember beschlossen die Ministerpräsidenten Änderungen im Modell, wie der Rundfunkbeitrag generell festgesetzt wird. Der Rundfunkbeitrag an sich bleibt dabei unverändert. Der Weg, wie die Höhe des Beitrags von Zeit zu Zeit angepasst wird, soll sich jedoch ändern. Laut Beschluss der Ministerpräsidenten soll künftig eine Art Widerspruchsmöglichkeit für die Länder bestehen. Das soll das Verfahren insgesamt vereinfachen, wenn der Beitrag nur geringfügig steigen soll.
Diese Änderungen müssen noch alle Landtage bestätigen. Allerdings blockieren die Länderchefs von Bayern und Sachsen-Anhalt – sie knüpfen die Freigabe daran, dass die Sender ihre Verfassungsbeschwerde zurückziehen.