Ermittlungen zum Aschaffenburg-Attentat laufen auf Hochtouren
Der Angriff eines Mannes auf ihm offenbar unbekannte Personen hat in Aschaffenburg eine Welle der Bestürzung ausgelöst. Ein zweijähriger Junge und ein 41 Jahre alter Mann kamen bei der Gewalttat ums Leben. Drei weitere Personen – darunter ein zweijähriges Mädchen – erlitten schwere Verletzungen und mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Politiker fordern eine rasche Aufklärung der Hintergründe der Messerattacke.
Was ist über den Täter des Aschaffenburg-Attentats bekannt?
Die Polizei nahm den mutmaßlichen Angreifer, einen 28-jährigen Afghanen, wenige Minuten nach der Tat fest. Noch am selben Tag sollte er einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der über eine Unterbringung in Untersuchungshaft oder einer psychiatrischen Einrichtung entscheiden sollte. Laut ersten Erkenntnissen attackierte er in einem Park unvermittelt eine Kindergartengruppe mit einem Küchenmesser. Ein 41-jähriger Passant griff ein, wurde schwer verletzt und verstarb später im Krankenhaus.
"Es ist alles noch im Fluss", erklärte ein Polizeisprecher am Morgen. Die Ermittler sammeln Informationen zu den Schwerverletzten sowie zur Biografie des Täters. Angaben zu seinem Familienstand oder Beruf sind bislang nicht öffentlich bekannt. Der Mann lebte zuletzt in einer Asylunterkunft in der Region. Die Rekonstruktion des Tatablaufs ist ebenfalls im Gange. Dabei stützen sich die Ermittler auf gesicherte Spuren vom Tatort, Zeugenaussagen sowie Bild- und Videomaterial von Passanten.
Die drei Schwerverletzten – ein zweijähriges syrisches Mädchen, ein 72-jähriger Mann und eine 59 Jahre alte Erzieherin – werden weiterhin im Krankenhaus behandelt. Ob bereits jemand entlassen werden konnte, war zunächst unklar.
Warum war der Täter noch in Deutschland?
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) führte mehrere Gründe an. Unter anderem sei das sogenannte Dublin-Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen worden. Dieses Verfahren regelt, welches europäische Land für einen Asylantrag zuständig ist – in der Regel dasjenige, in dem der Schutzsuchende erstmals EU-Boden betreten hat. Erst Anfang Dezember hatte der 28-Jährige nach eigenen Angaben eine freiwillige Rückkehr nach Afghanistan angekündigt und wollte sich beim Generalkonsulat um die erforderlichen Papiere kümmern. Damit galt sein Asylverfahren als beendet, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) forderte ihn zur Ausreise auf. Somit war er ausreisepflichtig.
Ob eine konkrete Frist für seine Ausreise bestand, bleibt unklar. Ebenfalls offen ist die Frage, inwiefern seine laufende psychiatrische Behandlung eine Rolle für den Verbleib in Deutschland spielte. Klar ist jedoch, dass er trotz seiner Ankündigung bis zum Attentat in Aschaffenburg verblieb. Ob er bereits im Besitz der erforderlichen Reisedokumente war, ist bislang nicht bekannt.
Motivlage: Psychische Erkrankung als Ursache?
Die Hintergründe der Tat sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Die Ermittler prüfen insbesondere, ob eine psychische Erkrankung des Mannes der Auslöser gewesen sein könnte. Laut Innenminister Herrmann war der Verdächtige in der Vergangenheit mindestens dreimal wegen Gewalttaten auffällig geworden. Jedes Mal wurde er psychiatrisch behandelt, jedoch anschließend wieder entlassen. In seiner Unterkunft fanden die Ermittler Medikamente zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Hinweise auf ein islamistisches Motiv gebe es hingegen nicht.
Politische Auswirkungen des Aschaffenburg-Attentats
Nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl könnte das Aschaffenburg-Attentat die politische Debatte weiter anheizen – insbesondere für Parteien, die eine strengere Migrationspolitik fordern. Bereits zuvor sorgte die Todesfahrt von Magdeburg für Diskussionen, bei der ein Mann aus Saudi-Arabien mit einem Fahrzeug sechs Menschen tötete und fast 300 verletzte. Dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) noch am Abend des Attentats die Spitzen von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Bundespolizei ins Kanzleramt einberief, zeigt die Brisanz der Situation.
Unabhängig von der neuen Regierungskoalition werden ungelöste Probleme weiterhin drängende Fragen aufwerfen: Warum scheitern Dublin-Überstellungen auch bei kooperativen Staaten? Wie kann der Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden verbessert werden, um gewaltbereite Personen besser zu überwachen? Und ist die derzeitige Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bamf, Landesbehörden und Ausländerbehörden noch zeitgemäß, um risikobehaftete Fälle effizient zu bearbeiten? Das Aschaffenburg-Attentat dürfte somit nicht nur strafrechtliche, sondern auch weitreichende politische und gesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.