Für Apple geht es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um eine entscheidende Frage: Hat der iPhone-Konzern eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb"? Das Bundeskartellamt sagt: ja. Damit stünde Apple unter einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter. Doch der Konzern wehrt sich gegen diese Einstufung. Jetzt muss der Kartellsenat des BGH in Karlsruhe in erster und letzter Instanz entscheiden. Aber welche Voraussetzungen gelten für diese Feststellung? Und welche Konsequenzen hätte sie? Die wichtigsten Fakten zum Apple Kartellverfahren im Überblick:
Welche Folgen hätte die Entscheidung?
Wenn der BGH die Einschätzung des Bundeskartellamts bestätigt, könnten Verfahren der Behörde gegen Apple beschleunigt werden. Derzeit untersuchen die Wettbewerbshüter zum Beispiel die Tracking-Regelungen von Apple für Drittanbieter-Apps. Apple-Nutzerinnen und -Nutzer müssen der Nutzung von Tracking bei Drittanbieter-Apps aktiv zustimmen, während dies bei Apple-eigenen Apps nicht erforderlich ist. Das Bundeskartellamt prüft, ob Apple damit andere Unternehmen benachteiligt und sich selbst bevorzugt. Falls dies bestätigt wird, könnte die Behörde dieses Vorgehen untersagen.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?
Eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aus Januar 2021 ermöglicht es dem Bundeskartellamt, gezielt gegen große Digitalunternehmen vorzugehen, die für den Wettbewerb über Marktgrenzen hinweg eine wichtige Rolle spielen. "Eine Besonderheit digitaler Märkte ist, dass sie so schnelllebig sind", erklärt die IT-Rechtsanwältin Isabell Conrad. Mit dem neuen Paragrafen 19a GWB soll diese Dynamik stärker ins Kartellrecht einfließen, um zügiger auf Entwicklungen reagieren zu können.
Wie funktioniert das Verfahren?
Das Verfahren im Rahmen des Apple Kartellverfahrens hat zwei Stufen. Zunächst kann das Bundeskartellamt unabhängig von konkreten Verstößen feststellen, dass ein Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. In der zweiten Stufe erhält die Behörde weitreichende Befugnisse. Sie könnte Apple beispielsweise verbieten, eigene Produkte auf Plattformen gegenüber denen der Wettbewerber bevorzugt darzustellen, oder die Nutzung eines Angebots an ein anderes eigenes Angebot zu koppeln.
Welche Kriterien sind ausschlaggebend?
Für die Beurteilung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Dazu gehört, ob das Unternehmen auf einem oder mehreren Märkten eine dominante Position einnimmt. Auch der Zugang zu spezifischen Ressourcen ist entscheidend. "Im digitalen Bereich betrifft das oft den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten", sagt Conrad. Apple habe zum Beispiel Zugang zu Gerätedaten seiner Nutzer, Informationen über Kaufverhalten in den App-Stores und zu Nutzungsdaten der iOS-Apps. "Diese Daten können verknüpft werden, wodurch eine umfassende Datenspur entsteht."
Welche Firmen tragen dieses Label bereits?
Das Bundeskartellamt hat bisher fünf Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft: Alphabet , Meta , Apple, Amazon und Microsoft . Während die Entscheidungen für die anderen Unternehmen bereits rechtskräftig sind, ist dies bei Apple noch nicht der Fall. Amazon legte ebenfalls Beschwerde ein, doch der BGH bestätigte im April 2024 die Position des Kartellamts.
Wie sieht das Kartellamt Apple?
Nach Auffassung der Wettbewerbshüter hat Apple "marktbeherrschende oder mindestens marktstarke Stellungen" in zahlreichen Bereichen. Dazu gehören Geräte wie Smartphones und Tablets, das Betriebssystem iOS und der App Store. Apple sei auf vielen Märkten aktiv, die miteinander verknüpft sind, und ermögliche Dritten den Zugang zu wesentlichen Beschaffungs- und Absatzmärkten. Außerdem verfüge der Konzern über weitreichenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten sowie über erhebliche Finanzmittel.
Wie argumentiert Apple?
Apple weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern kritisiert, die Einstufung ignoriere den "harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist", und stelle das Geschäftsmodell falsch dar. Dieses lege besonderen Wert auf die "Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer". Das Kartellamt unterteile Apples Angebot künstlich in Geräte, Betriebssysteme und App-Stores, obwohl es sich um ein integriertes System aus Hard- und Software handle.