Wirtschaft

EU will Lieferkettengesetz aufweichen: Was das für Unternehmen bedeutet

Die EU will auf Druck aus der Wirtschaft die Berichtspflichten für Unternehmen lockern und das bestehende Lieferkettengesetz aufweichen und verschieben. Somit soll Bürokratie abgebaut und kleine sowie mittlere Unternehmen entlastet werden. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte den Schritt.
14.04.2025 11:03
Lesezeit: 2 min
EU will Lieferkettengesetz aufweichen: Was das für Unternehmen bedeutet
Die EU will der Wirtschaft entgegenkommen und das geplante Lieferkettengesetz abschwächen. (Foto: dpa) Foto: Arne Immanuel Bänsch

Weniger Unternehmen in der EU sollen künftig verpflichtet sein, über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten und das sogenannte Lieferkettengesetz einzuhalten. Die EU kommt damit Forderungen der Wirtschaft nach, die seit langem über zu hohe bürokratische Auflagen klagt. Außerdem soll das rechtlich bindende Wirtschaftsgesetz um ein Jahr verschoben werden, wie die Europäische Kommission am Mittwoch bekanntgab.

EU-Lieferkettengesetz soll erst 2028 vollumfänglich an den Start gehen

Das Europäische Parlament hat den Weg für eine Verschiebung des europäischen Lieferkettengesetzes freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, dass erste Regelungen des Vorhabens ein Jahr später in Kraft treten sollen. Den Aufschub bist zum 26. Juli 2028 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen. Ein weiteres Jahr später, im Jahr 2029, soll die Regelung dann vollständig in Kraft treten. Zudem soll die Zahl der derzeit betroffenen Unternehmen gekürzt werden.

Eigentlich wollte die EU mit dem Lieferkettengesetz Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten ab Mitte des kommenden Jahres für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihren Lieferketten in die Pflicht nehmen. Durch die nun geplante Änderung würden 80 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen, rund 40.000 Betriebe, bis auf Weiteres von der Regelung ausgenommen, so die EU-Kommission. Betroffenen Firmen sollen obendrauf nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern.

EU will vor allem KMU entlasten

Mit dieser Lockerung der CSRD-Richtlinie will die Kommission vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten und Bürokratie abbauen. Zudem sollen betroffene Betriebe ihre Berichte erst zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen abgeben.

Das Vorhaben soll Europas Industrie wettbewerbsfähiger machen, da sie bereits mit hohen Energiepreisen und strengen Vorgaben kämpft. Auch aus der Bundesregierung gab es zuvor Forderungen nach einer Lockerung der Regelungen. Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung plant die Kommission zudem Anpassungen am EU-Lieferkettengesetz und den Vorschriften für nachhaltige Investitionen. Bevor die Änderungen in Kraft treten, müssen die EU-Länder und das Europaparlament darüber beraten.

EU verschiebt Lieferkettengesetz - Wirtschaft zeigt sich erleichtert

Auf Unternehmensseite ist die Korrektur der EU in Sachen Lieferkettengesetz ein positives Signal: „Die Europäische Kommission macht ihre Ankündigungen zum Bürokratierückbau endlich wahr“, sagte etwa Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Es sei der erste Schritt, unnötige Hürden aus dem Weg zu räumen, der Entlastungen vor allem für den Mittelstand und die Behörden verspreche. „Es ist nicht nachhaltig, Unternehmen mit telefonbuchdicken, überkomplexen Pflichten zu überfordern und Milliardenkosten zu verursachen,“ so Dulger.

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