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Grundstücksstreit: Familie droht Haus-Abriss nach 15 Jahren

Eine Familie aus Brandenburg könnte ihr Zuhause verlieren – wegen eines Behördenfehlers. Nach einem fragwürdigen Zwangsversteigerungsbeschluss soll ihr Haus abgerissen werden. Doch die Betroffenen geben nicht auf und kämpfen vor dem Bundesgerichtshof um ihr Heim. Gibt es noch eine Chance auf Rettung?
16.03.2025 08:45
Lesezeit: 2 min
Grundstücksstreit: Familie droht Haus-Abriss nach 15 Jahren
BGH-Urteil: Muss eine Familie ihr Zuhause verlieren? (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Grundstücksstreit: Muss eine Familie ihr Haus abreißen?

Für eine Familie aus Brandenburg steht in Karlsruhe viel auf dem Spiel. Wegen eines Fehlers bei einer Versteigerung droht ihr der Verlust ihres Zuhauses. Sie setzt auf den Bundesgerichtshof.

Familie kämpft seit Jahren um ihr Heim

Seit Jahren kämpft eine Familie aus Brandenburg vor Gericht um ihr Zuhause. Muss sie nach einem Behördenfehler das Haus auf eigene Kosten abreißen und das vor rund fünfzehn Jahren ersteigerte Grundstück räumen? Darüber entscheidet am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Trotz schlechter Aussichten bleibt der Familie ein Grund zur Hoffnung.

Angefangen hatte alles mit einer Zwangsversteigerung, bei der die betroffenen Eheleute W. im Jahr 2010 das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin erworben hatten. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich plötzlich der ursprüngliche Eigentümer. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren – und forderte das Grundstück zurück.

War es ein Behördenfehler?

Das Amtsgericht Luckenwalde habe einen schwerwiegenden Fehler gemacht, entschied 2014 das Landgericht Potsdam. Denn es habe vor der Versteigerung nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht. Die Versteigerung sei daher nicht rechtens. Der Zuschlag wurde aufgehoben. Das Grundstück gehöre somit weiterhin dem ursprünglichen Eigentümer.

Familie W. bezweifelt jedoch, dass das Amtsgericht tatsächlich einen Fehler gemacht hat. Aus ihrer Sicht habe die Behörde sehr wohl im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach dem eigentlichen Besitzer gesucht, sagte Hausbesitzerin W. vor der mündlichen Verhandlung am BGH. Sie kritisiert zudem, dass der Zuschlag aufgehoben wurde, ohne das betroffene Ehepaar anzuhören.

OLG gibt Klage des Eigentümers statt

Der Eigentümer zog gegen die Eheleute vor Gericht. Das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilte die Familie im Juni 2023 dazu, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Außerdem sollte sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Gegen dieses Urteil legte Familie W. Revision ein, sodass der Fall in Karlsruhe landete. Die Frist für Räumung und Abriss wurde verlängert. Im Januar verhandelte der Fünfte Zivilsenat des BGH zu der Sache. Auf die Frage, ob der Zuschlag zu Recht aufgehoben wurde oder nicht, komme es heute nicht mehr an, erklärte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner. Schließlich sei der Beschluss des Landgerichts rechtskräftig. Die Familie habe das Grundstück daher nach vorläufiger Einschätzung des Senats wohl endgültig verloren, so Brückner.

Hausbesitzerin hofft auf Einigung

Doch nicht in allen Punkten stimmten die Karlsruher Richterinnen und Richter mit der Entscheidung ihrer Brandenburger Kolleginnen und Kollegen überein. So könnte der Kläger wohl keinen Anspruch darauf haben, dass Familie W. ihr Haus auf eigene Kosten abreißt, ebenso wenig auf die Löschung der Grundschuld. Zwar müsse das Ehepaar das Eigentum herausgeben – aber "so, wie es jetzt ist", fasste dessen Anwalt die Einschätzung des Senats zusammen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob der Kläger den Eheleuten dann Verwendungsersatz für das Haus zahlen muss. Hausbesitzerin W. hofft, dass man in diesem Fall doch noch zu einer Einigung mit dem Kläger kommt, durch die sie ihr Haus und Grundstück behalten könnten.

Im Anschluss an das Verfahren wird es wohl auch darum gehen, wie viel Geld die Familie als Schadenersatz vom Land Brandenburg erhält. Das Land stehe in der Verantwortung, die durch den Fehler bei der Zwangsversteigerung verursachten materiellen Schäden zu ersetzen, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums vor der Verhandlung. Das Ministerium sei mit der Familie im kontinuierlichen Austausch und strebe eine außergerichtliche Einigung an.

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