Politik

Bundestag-Abstimmung über Finanzpaket: Bewährungsprobe für Union und SPD

Im Bundestag steht für den wahrscheinlichen künftigen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) an diesem Dienstag eine bedeutende Entscheidung an: Der eigens erneut einberufene alte Bundestag wird über das von Union, SPD und Grünen ausgehandelte milliardenschwere Finanzpaket abstimmen, das Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz und Verteidigung ermöglichen soll.
18.03.2025 06:38
Aktualisiert: 18.03.2025 06:38
Lesezeit: 3 min
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Schuldenpaket vor Abstimmung im alten Bundestag

Ich bin zuversichtlich, dass wir die notwendige Mehrheit bekommen", erklärte der voraussichtliche neue Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach einer Sitzung der Unionsfraktion. Falls die Bundestag-Abstimmung erfolgreich verläuft, muss am Freitag auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden.

Vorgesehen sind mehrere Änderungen am Grundgesetz. Die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit ist jedoch nicht garantiert. Eine Zustimmung ist für die geplante Bundesregierung aus Union und SPD mit einem Kanzler Merz essenziell. Beide Parteien halten das Paket für notwendig, um wirtschaftlich sowie sicherheitspolitisch handlungsfähig zu bleiben. Parallel laufen intensive Verhandlungen über die Bildung einer schwarz-roten Koalition.

Bundestag-Abstimmung: Klimaneutralität 2045 als Verfassungsziel?

Das Gesetzespaket sieht eine Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz vor. Diese regelt grundsätzlich, dass Bund und Länder keine zusätzlichen Kredite aufnehmen dürfen. Angesichts der schwachen Konjunktur und geopolitischer Herausforderungen wie der Ukraine-Krise sollen nun Ausnahmen geschaffen werden: Für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sollen unbegrenzte Kredite möglich sein. Zudem wird für Infrastrukturprojekte wie Schienen, Brücken und Straßen ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen eingerichtet, das durch Kredite finanziert wird.

Die Zustimmung der Grünen, die für die Bundestag-Abstimmung unerlässlich ist, wurde daran geknüpft, dass Mittel auch "für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045" genutzt werden dürfen. Diese Formulierung soll im neuen Artikel 143h des Grundgesetzes verankert werden. Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase emittiert als kompensiert werden.

Diskutiert wird, ob die Nennung des Jahres 2045 im Grundgesetz einem neuen Staatsziel gleichkommt und wirtschaftliche Nachteile oder rechtliche Klagen nach sich ziehen könnte. Merz widersprach dem in der ARD: Das Jahr 2045 sei bereits international beschlossen und im Klimaschutzgesetz Deutschlands festgeschrieben. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht die Politik dazu verpflichtet. Es handle sich lediglich um eine Zweckbestimmung für das Sondervermögen, nicht um ein Staatsziel.

Spannung vor der Bundestag-Abstimmung

Die Bundestag-Abstimmung könnte zur Zitterpartie werden. Das noch einmal zusammengetretene Parlament besteht aus 733 Abgeordneten. Für die nötige Zweidrittelmehrheit müssten 489 zustimmen. Union (196 Sitze), SPD (207) und Grüne (117) kommen gemeinsam auf 520 Stimmen - laut Bundestagsverwaltung 31 mehr als benötigt.

Merz sprach ebenfalls von 31 Stimmen als Puffer für Krankheitsfälle. Dennoch bleibt die Mehrheit knapp. Einzelne Abgeordnete hatten angekündigt, nicht zuzustimmen oder der Sitzung fernzubleiben. Laut Merz sind zwei bis drei Unionsabgeordnete dagegen.

Auch in der Grünen-Fraktion gab es bei einer internen Probeabstimmung eine Enthaltung und eine unentschiedene Stimme. SPD-Fraktionschef Lars Klingbeil erklärte am Montag, dass von den 207 SPD-Abgeordneten einer krankheitsbedingt fehlen und ein weiterer mit Nein stimmen werde.

Transparente Bundestag-Abstimmung

Da es sich um eine namentliche Bundestag-Abstimmung handelt, wird später für jeden Abgeordneten nachvollziehbar sein, wie er abgestimmt hat. Einige Abgeordnete, die nicht mehr dem neuen Bundestag angehören, dürften ihre Entscheidung unabhängiger von Fraktionslinien treffen.

Am Montag scheiterten in Karlsruhe weitere Versuche, die Bundestag-Abstimmung per Gerichtsbeschluss zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Eilanträge von AfD, Linke, FDP und BSW zurück. Bereits am Freitag hatte das Gericht Anträge gegen die Sondersitzung des alten Bundestags als unbegründet abgelehnt.

Nächster Schritt: Bundesrat muss zustimmen

Doch selbst wenn die Bundestag-Abstimmung positiv ausfällt, ist das Vorhaben noch nicht abgeschlossen. Grundgesetzänderungen müssen auch durch den Bundesrat. Am Freitag entscheidet die Länderkammer, wobei ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Von den 69 Stimmen im Bundesrat werden mindestens 46 benötigt.

Die Länder, in denen Union, SPD und Grüne regieren, verfügen über 41 Stimmen. Zusammen mit den sechs Stimmen Bayerns wäre die notwendige Mehrheit erreicht. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) bestätigte am Abend, dass Bayern zustimmen werde. CSU und Freie Wähler hätten sich nach internen Beratungen auf eine Zustimmung geeinigt, obwohl es zuvor Bedenken seitens der Freien Wähler gegeben hatte.

Julia Klöckner als Bundestagspräsidentin nominiert

Kurz vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages traf die CDU/CSU-Fraktion eine Personalentscheidung: Sie nominierte Julia Klöckner als Bundestagspräsidentin. "Julia Klöckner hat langjährige parlamentarische Erfahrung", lobte Merz. Klöckner betonte, dass der Bundestag mit Respekt debattieren und Vorbild für die Gesellschaft sein müsse.

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