Der Münchener Spezi-Hersteller Paulaner hat vor dem Landgericht München einen Rechtsstreit gegen die Homburger Karlsberg Brauerei gewonnen, die wegen ihrer farblichen Gestaltung von Flaschen und Dosen für Verwechslungsgefahr mit Paulaner-Produkten gehalten wurde. Das Gericht verbot Karlsberg, weiterhin das gleiche Design zu verwenden, da die Ähnlichkeit zu groß sei. Das Urteil ist noch nicht endgültig.
Gericht entscheidet: Fünfteiliges Wellendesign erinnert eindeutig an Paulaner
Im Kern des Streits stand ein markenrechtlich geschütztes Design von Paulaner, das als "Fünf-Farben-Welle" bekannt ist. Karlsberg hatte seine "Brauerlimo" ebenfalls mit einem fünfteiligen Wellendesign versehen, jedoch verliefen die Farben bei Karlsberg senkrecht, was der Hauptunterschied war. Karlsberg argumentierte, dass viele Limonaden-Produkte eine bunte Gestaltung aufwiesen, aber das Gericht entschied zugunsten von Paulaner und sah das Design als einen eindeutigen Herkunftshinweis für die Verbraucher.
Paulaner war 2022 selbst Beklagte in einem Streit mit der Brauerei Riegele aus Augsburg, die den Namen "Spezi" als Warenzeichen eingetragen hatte. Nachdem Paulaner in den 1960er Jahren mit "Paulaner Spezi" auf den Markt kam, schlossen die beiden Brauereien 1974 eine Vereinbarung, die es Paulaner ermöglichte, diesen Namen weiter zu verwenden. Doch als Riegele später eine Lizenzgebühr forderte, wies das Landgericht München I die Klage ab.