Politik

Strafgebühren im Gesundheitswesen? Wie verpasste Termine das System belasten

Angesichts langwieriger Wartezeiten in Facharztpraxen wird nun verstärkt darüber diskutiert, ob finanzielle Sanktionen für unentschuldigt versäumte Termine zu mehr Verbindlichkeit führen könnten. Befürworter argumentieren, dass vergebene Termine anderen Patienten den Zugang zu dringend benötigten medizinischen Leistungen verwehren – ein Umstand, der dringenden Handlungsbedarf signalisiert.
05.04.2025 08:02
Lesezeit: 2 min
Strafgebühren im Gesundheitswesen? Wie verpasste Termine das System belasten
Strafgebühren für verpasste Termine könnten kommen (Foto: dpa). Foto: Daniel Vogl

Vor dem Hintergrund immer längerer Wartezeiten in vielen Praxen fordern Ärzte erneut Strafgebühren für Patienten, die gebuchte Termine unentschuldigt versäumen. Der Sprecher des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Jakob Maske, äußerte gegenüber der „Bild“: „Es ist nicht mehr zu akzeptieren, dass Patienten Termine verbindlich vereinbaren und diese nicht wahrnehmen.“ Er betonte, dass solche Versäumnisse anderen wichtigen Terminen den Weg abschneiden. Um das Bewusstsein zu schärfen, sei ein Ausfallhonorar von bis zu 100 Euro – je nach Dauer des vorgesehenen Termins – notwendig.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wies diese Forderungen jedoch vehement zurück. Sprecher Florian Lanz erklärte der Deutschen Presse-Agentur: „Das entwickelt sich zu einem beschämenden Überbietungswettbewerb, bei dem kranken Menschen immer mehr Geld abgenommen werden soll.“ Er verwies zudem auf die alltäglichen Erfahrungen: Patientinnen und Patienten müssten oft in vollen Wartezimmern ausharren, obwohl bereits ein Termin vereinbart sei.

Auch Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sieht das Problem: Zehn bis 20 Prozent der gebuchten Termine würden mittlerweile nicht wahrgenommen. Gassen fordert eine Ausfallgebühr von 10 bis 20 Euro, die bereits in vielen anderen Lebensbereichen üblich sei. Diese Gebühr sollte dabei von den Krankenkassen übernommen werden.

Die Diskussion um Strafgebühren für versäumte Termine ist keineswegs neu. Bereits im September hatte Gassen betont: „Eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr wäre angemessen, wenn Versicherte Termine vereinbaren und dann unentschuldigt nicht erscheinen.“ Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte signalisiert, dass ausgefallene Termine eher die Ausnahme als die Regel sein sollten – wenngleich Geldstrafen nicht der richtige Weg seien.

Parallel dazu wird in den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD intensiv über Maßnahmen zur Optimierung des Gesundheitssystems diskutiert. Eine der vorgeschlagenen Ideen ist das „verbindliche Primärarztsystem“, bei dem der Hausarzt als erste Anlaufstelle dient und Patienten nur im Bedarfsfall an Fachärzte weiterleitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, Wartezeiten zu verkürzen und die Versorgung gezielter zu gestalten. Gleichzeitig warnte Sprecher Florian Lanz: Es dürfe nicht sein, dass eine junge Mutter, die mit ihrem kranken Kind nicht rechtzeitig zum Kinderarzt kommt, zusätzlich mit einer 100-Euro-Strafe belastet wird.

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