Panorama

April 2025: Lohn, Pakete, Elterngeld - die wichtigsten Änderungen

Beschäftigte im Bau erhalten mehr Lohn, Pakete werden teurer und auch im neuen Bundestag steht einiges an. Der neue Monat bringt zudem für manche Eltern Einschnitte mit sich. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
03.04.2025 08:48
Aktualisiert: 03.04.2025 09:01
Lesezeit: 3 min
April 2025: Lohn, Pakete, Elterngeld - die wichtigsten Änderungen
Im April wird ein Probelauf für den digitalen Fahrzeugschein gestartet: Interessierte Autofahrer können eine App ausprobieren, die vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt wurde. (Foto: dpa) Foto: Christoph Dernbach

Viel los in der Politik: Geht Friedrich Merz’ Plan auf, vor Ostern Kanzler zu werden? Und was ergeben die Koalitionsverhandlungen? Aber auch so ist der April geprägt von einigen Veränderungen.

Elterngeld, Reisen, Führerschein – was sich im April ändert

Das Baugewerbe freut sich über mehr Lohn, auch bei der elektronischen Patientenakte und dem Führerschein tut sich etwas. Für gutverdienende, werdende Eltern gibt es dagegen schlechte Nachrichten.

Ab April 2025: Mehr Lohn für Beschäftigte im Baugewerbe

Im Tarifgespräch 2024 hatten Arbeitgeber und Gewerkschaft im Baugewerbe eine dreistufige Lohnerhöhung vereinbart. Am 1. April wird nun die zweite Phase gestartet. Nachdem im Frühjahr 2024 eine erste Erhöhung vorgenommen wurde, erfolgt eine weitere prozentuale Lohn- und Gehaltserhöhung um 4,2 Prozent im Westen und um 5,0 Prozent im Osten. Die Lohngruppe 1 erhält bundesweit 5,0 Prozent mehr Lohn.

Neue Berufskrankheiten anerkannt

Mit dem Start in den April werden drei neue Berufskrankheiten in den Katalog der Berufskrankheiten aufgenommen. Genauer: Schaden an der Rotatorenmanschette der Schulter, eine Bronchitis Typ COPD durch Quarzstaubexposition sowie eine Gonarthrose. Damit können betroffene Arbeitnehmer im Bedarfsfall Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente haben.

Kürzungen beim Elterngeld

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Alleinerziehende und Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein

Die Fahrzeugpapiere nicht mehr mitnehmen, sondern auf dem Smartphone zeigen: Im April beginnt ein Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein. Interessierte Autofahrer können ab Anfang des Monats eine App testen, die gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt wurde.

Neue Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung

Wer den Führerschein machen möchte, muss sich ab dem 1. April auf einen überarbeiteten Fragenkatalog einstellen. Einige Fragen wurden etwa aufgrund rechtlicher Änderungen gestrichen, andere wurden hinzugefügt – etwa zum Rechtsabbiegen, zu Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen oder zu bestimmten Verkehrsschildern.

Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien

Wer aus Ländern ohne Visapflicht, wie den EU-Staaten oder der Schweiz, nach Großbritannien reisen will, braucht künftig neben dem Reisepass eine elektronische Reisegenehmigung. Laut dem britischen Innenministerium soll die neue Regelung für Europäer ab dem 2. April 2025 gelten. Die als ETA (Electronic Travel Authorisation) bezeichnete Genehmigung kostet 10 Pfund (11,93 Euro) und muss spätestens nach zwei Jahren erneuert werden.

Darmkrebs-Vorsorge früher für Frauen

Frauen haben früher einen Anspruch auf eine Darmkrebs-Vorsorge, eine sogenannte Früherkennungskoloskopie. Im Mindestabstand von zehn Jahren sind ab 50 Jahren zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung möglich. Für Männer war die Altersgrenze früher herabgesetzt worden, weil sie ein höheres Darmkrebsrisiko haben. Wer sich keiner Darmspiegelung unterziehen möchte, kann alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.

Kommt die elektronische Patientenakte?

Der Test für die elektronische Patientenakte (ePA) läuft seit dem 15. Januar – bislang nur in drei Testregionen und rund 300 teilnehmenden Praxen. Diese Testphase wird aktuell nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ausgewertet. Fällt ein positives Urteil, könnte sie ab Ende April eingeführt werden.

In der ePA sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit der Einführung soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Jeder Kassenpatient soll die ePA nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums bekommen.

Pakete werden teurer: Hermes erhöht Preise

Nach Deutscher Post und DHL dreht nun auch Paketdienstleister Hermes an der Preisschraube. Ab 1. April sollen alle Preise für den nationalen Privatversand über sämtliche Standard-Paketklassen hinweg angepasst werden. „Erhöhungen bewegen sich im ein- und zweistelligen Cent-Bereich bis hin zu einem Euro“, heißt es. Hintergrund seien die allgemeinen, deutlichen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre wie auch einem kontinuierlich hohen Bedarf an Investitionen in Infrastruktur, Personal oder Technologie.

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