Unternehmen

Corona-Lockdown: Gericht weist Schadenersatzklage wegen Ladenschließungen ab

Non-Food-Händler forderten Millionenentschädigung wegen coronabedingter Ladenschließungen. Der Vorwurf: Eindeutige Verletzung mehrerer Grundrechte – insbesondere des Gleichheitsgebots. Das Landgericht Stuttgart wies dennoch die Klage ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen in Baden-Württemberg.
21.05.2025 14:33
Aktualisiert: 15.04.2026 18:34
Lesezeit: 2 min
Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..

In einem Streit um Corona-bedingte Ladenschließungen wies das Landgericht Stuttgart eine millionenschwere Schadenersatzklage der Woolworth- und Tedi-Muttergesellschaft ab.

Corona: Gericht weist Schadenersatzklage der Handelsketten ab

Wie die 7. Zivilkammer entschied, haben die Kaufhausketten keinerlei Entschädigungsansprüche. Den Richtern zufolge waren die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg rechtmäßig, verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die B.H. Holding GmbH reichte wegen zweier Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 Klage ein. Insgesamt erstreckt sich der Zeitraum über mehr als 25 Wochen, in denen die Läden schließen mussten. Für den entgangenen Gewinn forderte das Unternehmen vom Land Schadenersatz von mehr als 32 Millionen Euro.

Handelsketten fühlen sich ungerecht behandelt

Die Holding betrachtete die Corona-Verordnungen als eindeutige Verletzung mehrerer Grundrechte – insbesondere des Gleichheitsgebots. Woolworth und Tedi führten an, dass ausschließlich Non-Food-Händler den Betrieb wegen der Lockdowns hätten stilllegen müssen. Supermärkte sowie weitere privilegierte Händler wie Drogerien hätten hingegen ungehindert öffnen und ihr gesamtes Sortiment ohne Beschränkung verkaufen dürfen – auch Non-Food-Artikel. Baumärkte hätten ebenfalls gar nicht schließen müssen.

Gerichtsurteil: Es liege kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vor

Dieser Argumentation folgte die Kammer nicht. Es liege kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vor. Bei der Steuerung eines dynamischen Infektionsgeschehens seien dessen Grenzen weniger streng. „Die Privilegierung des den Grundbedürfnissen der Bevölkerung dienenden Einzelhandels, der für das tägliche Leben nicht verzichtbare Produkte verkauft, ist durch gewichtige Belange des Gemeinwohls gerechtfertigt“, hieß es. In diesem Zusammenhang sind demnach in Einzelfällen auch gewisse Benachteiligungen hinzunehmen, solange dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Ähnliche Klagen reichte die Holding auch in weiteren Bundesländern ein. Die genaue Zahl wollte die Klägerseite nicht bekanntgeben. Non-Food-Discounter wie Woolworth und Tedi sind auf den Handel mit Gütern spezialisiert, die nicht verzehrt werden können. Sie bieten Haushalts- und Schreibwaren, Heimtextilien, Mode und Deko, Spielzeug und Multimedia, Freizeit- und Sportartikel.

Endet der Weg in Karlsruhe?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vertreter der Klägerin verkündete, zunächst die detaillierte schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Man sei nach wie vor weiterhin zuversichtlich, dass die Ansprüche vollumfänglich berechtigt seien. Deshalb sei es nicht unwahrscheinlich, dass Rechtsmittel eingelegt werden.

Beobachter gehen davon aus, dass in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilen muss. In Fällen von Friseuren und Gastronomen hatte der BGH schon entschieden, dass die Lockdowns rechtmäßig waren.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Politik
Politik Waffen statt Zukunft: UN warnt vor globalem Rüstungsboom
09.09.2025

Die weltweiten Militärausgaben erreichen neue Rekordhöhen – und das auf Kosten von Frieden, Bildung und Klimaschutz. Ein aktueller...

DWN
Finanzen
Finanzen Europa rüstet auf: Verteidigungs-Startups erleben Investoren-Boom
09.09.2025

Die geopolitische Unsicherheit und Trumps neue Außenpolitik befeuern massive Investitionen in europäische Verteidigungs-Startups....

DWN
Politik
Politik Arbeitszeit-Debatte: Mehr als die Hälfte der Deutschen wünscht kürzere Arbeitszeiten
09.09.2025

Um Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, sollten die Menschen in Deutschland mehr arbeiten, argumentieren führende Politiker....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Euro-Wirtschaft: Scheitert die Eurozone an Deutschland?
09.09.2025

Die Eurozone taumelt zwischen Mini-Wachstum und Rekord-Arbeitslosigkeit: Während Spanien boomt, steckt Deutschland weiter in der Krise –...

DWN
Panorama
Panorama Blackout: Brandanschlag auf Strommasten verursacht Stromausfall in Berlin- Bekennerbrief wird geprüft
09.09.2025

Ein Feuer an zwei Strommasten hat in der Nacht zu einem großflächigen Stromausfall im Südosten Berlins geführt. Rund 50.000 Haushalte...

DWN
Finanzen
Finanzen Rechnungshof warnt: Milliardenhilfen für Länder könnten ins Leere laufe
09.09.2025

Der Bundesrechnungshof stellt die Wirksamkeit des geplanten Sondervermögens von 100 Milliarden Euro für zusätzliche...

DWN
Technologie
Technologie Digitale Dauerbelastung: Können Erwachsene besser damit umgehen?
09.09.2025

Digitale Medien prägen unseren Alltag in allen Altersgruppen – vom Smartphone über Social Media bis hin zu Streamingdiensten. Während...

DWN
Technologie
Technologie Taiwan stärkt Chip-Lieferketten angesichts geopolitischer Spannungen
09.09.2025

Taiwan stärkt seine Halbleiter-Lieferketten angesichts geopolitischer Spannungen und des wachsenden KI-Wettbewerbs. Präsident Lai...