Politik

Querdenker Michael Ballweg: Nach neun Monaten in U-Haft - Gericht will Verfahren einstellen

Sensation im Prozess gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg, der in der Pandemie Tausende Menschen gegen die Corona-Maßnahmen mobilisierte, vor dem Landgericht Stuttgart: Nach einem Drittel der mehr als 70 angesetzten Verhandlungstage hat das Landgericht Stuttgart vorgeschlagen, das Verfahren gegen den Stuttgarter Unternehmer wegen Geringfügigkeit einzustellen.
22.03.2025 08:42
Aktualisiert: 22.03.2025 09:32
Lesezeit: 3 min

Plötzliche Wende im Verfahren gegen „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg: Die Strafkammer schlägt eine Einstellung des Betrugsprozesses vor. Man wolle anregen, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Geringfügigkeit einzustellen, teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart nach einem vorherigen Gespräch mit den Prozessbeteiligten mit.

Gericht will Verfahren einstellen: kein hinreichender Tatverdacht

Ballweg muss sich wegen versuchten Betrugs verantworten, auch Steuern soll er laut Anklage hinterzogen haben. Allerdings ist die Kammer derzeit der Auffassung, dass man dem 50-jährigen Unternehmer keinen Vorsatz nachweisen könne.

In einer Mitteilung des Gerichts heißt es ausdrücklich, „dass weder hinsichtlich des Tatvorwurfs des versuchten Betruges in 9.450 Fällen noch hinsichtlich des Großteils der angeklagten versuchten Steuerhinterziehung bzw. vollendeten Steuerhinterziehung die Tatvorwürfe nachweisbar seien.“

Die Staatsanwaltschaft lehnt den Vorschlag des Gerichts jedoch ab. Eine Verurteilung sei weiterhin wahrscheinlich, sagten die Ankläger am 27. Verhandlungstag. Die Sach- und Rechtslage sei nicht anders zu bewerten als zur Eröffnung des Verfahrens, betonte eine Sprecherin der Anklagebehörde. Noch seien mehr als 20 Verhandlungstage terminiert, auch die Beweisaufnahme sei noch lange nicht abgeschlossen.

Damit wird der Prozess fortgesetzt. Am Montagnachmittag beantragte die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter in dem Verfahren.

Nur ein kleiner Restbetrag bleibt

Ballweg soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe mehr als eine Million Euro von tausenden Menschen für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung von Geldern getäuscht haben. Die Ankläger werfen ihm vor, 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die „Querdenken“-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro.

Ballweg ist nicht wegen Betrugs, sondern nur wegen versuchten Betrugs angeklagt, weil einigen Spendern wohl gleichgültig war, was mit dem Geld passiert, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Auffassung des Gerichts lässt sich nach der bisherigen Beweisaufnahme Ballweg der Vorwurf des versuchten Betrugs voraussichtlich nicht nachweisen. Bei rund 380.000 Euro sei etwa schlicht nicht nachweisbar, was mit dem Geld passiert sei, sagte ein Gerichtssprecher. Von den Vorwürfen der Steuerhinterziehung bliebe womöglich nur ein kleiner Restbetrag übrig, der im Bereich zwischen ein paar Euro und rund 2.000 Euro liege. Bei beiden Delikten sehe das Gericht es als Problem an, den Vorsatz nachzuweisen. Nach Auffassung der Kammer gebe es auch wenig Aussicht, dass sich das noch erhärten lasse.

Gerichtssprecher betont aufwendiges Verfahren

Mit Blick auf die Vorwürfe der versuchten und vollendeten Steuerhinterziehung hätten Ballwegs Steuerunterlagen bei seinem langjährigen Steuerberater vorgelegen, so das Gericht. Da Ballweg seinen Steuerberater nicht von der Schweigepflicht entbunden habe, könne auch nicht aufgeklärt werden, warum der Berater diese Unterlagen nicht beim Finanzamt eingereicht habe. Ballweg habe zu dem Zeitpunkt in Untersuchungshaft gesessen, was die Kommunikation weiter eingeschränkt habe, so ein Sprecher.

Es gehe beim Vorschlag der Einstellung auch um Verfahrensökonomie, sagte der Gerichtssprecher. Der Prozess sei mit viel Aufwand verbunden. Aus Sicht des Gerichts steht der Aufwand nicht im Verhältnis zum zu erwartenden Urteilsspruch.

Ballwegs Anwalt spricht von Riesenerfolg

Das Gericht habe der Staatsanwaltschaft mit seinem Vorschlag den Boden unter den Füßen weggezogen, sagte einer von Ballwegs Rechtsanwälten. Aus Sicht der Verteidigung ist das ein Riesenerfolg. Hätte die Staatsanwaltschaft der Einstellung zugestimmt, hätten alle Verfahrensbeteiligten gesichtswahrend aus dem Verfahren ausscheiden können. „Dem Angeklagten ist großes Leid zuteilgeworden.“

Auch Ballweg selbst freute sich über den Vorschlag des Gerichts. Er stellte sich und seine Anhänger erneut als juristisch verfolgt dar. Auch in der Corona-Pandemie sei mit hohen Zahlen argumentiert und Freiheitsrechte seien eingeschränkt worden, am Ende sei davon nichts übrig geblieben.

„Querdenken“-Initiator saß neun Monate in U-Haft

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen. Der Querdenken-Initiator saß wegen der Vorwürfe ab Juni 2022 bereits monatelang in Untersuchungshaft, weil die Behörden von einer Fluchtgefahr ausgingen. Immer wieder hatten seine Anhänger vor dem Gefängnis demonstriert. Im April 2023 war er aus der Haft entlassen worden.

Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.

Unterstützer, Anwälte und Ballweg selbst hatten immer wieder erklärt, dass der Prozess eine politische Dimension habe und Ballweg in U-Haft de facto ein politischer Gefangener gewesen sei. Die jüngsten Entwicklungen rücken diese Debatte wieder in den Fokus. Besonders vor dem Hintergrund, dass einer der involvierten Staatsanwälte, Dr. Christian Schnabel, aktives Mitglied der Grünen ist.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Fedex-Aktie: Versandriese klagt auf Rückerstattung von Trump-Zöllen
24.02.2026

Der Logistikriese Fedex zieht gegen die US-Regierung vor Gericht – mit potenziell weitreichenden Folgen für die Fedex-Aktie und den...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Aldi und Lidl vor juristischen Hürden: Expansion in Irland stößt auf Widerstand
24.02.2026

Aldi und Lidl stoßen bei ihrer Expansion in Irland zunehmend auf Widerstand durch Wettbewerber, die Planungsverfahren und Gerichte...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Kurs aktuell unter 65.000 Dollar: Kryptowährung unter strukturellem Druck – was das heißt
24.02.2026

Der Bitcoin-Kurs gerät zunehmend unter strukturellen Druck. Es scheint immer mehr, dass Bitcoin der verwüstete Name des „digitalen...

DWN
Finanzen
Finanzen AMD-Aktien mit Kurssprung: Mega-Deal mit Meta euphorisiert die US-Börsen
24.02.2026

Die AMD-Aktie sorgt mit einem überraschenden Kurssprung für Aufsehen an den US-Börsen. Ein milliardenschwerer AMD-Meta-Deal beflügelt...

DWN
Finanzen
Finanzen Hoffnung für Novo Nordisk-Aktie? US-Listenpreise für Wegovy und Ozempic ab 2027 deutlich gesenkt
24.02.2026

Die Novo Nordisk-Aktie ist seit Wochen im freien Fall. Nun plant der Pharmakonzern drastische Schritte bei den US-Listenpreisen für...

DWN
Politik
Politik Minijobs auf der Kippe: Parallelwelt des Arbeitsmarkts steht in der Kritik
24.02.2026

Der Arbeitnehmerflügel der CDU fordert die teilweise Überführung von Minijobs in reguläre Tätigkeiten – was für Minijobber weniger...

DWN
Finanzen
Finanzen Neue Rohstoffordnung in Afrika: Wie China und Russland Europa abhängen
24.02.2026

Autobahnen für Eisenerz, Milliardenkredite für Einfluss und Militärpräsenz für Goldkonzessionen: Peking und Moskau haben in Afrika...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft IW-Studie: Autoexporte nach China brechen ein – die Hintergründe
24.02.2026

Die China-Autoexporte geraten massiv unter Druck, während andere Industriezweige ebenfalls Marktanteile verlieren. Eine IW-Studie zeigt...