Panorama

Kirchensteuer und Kirchgeld 2025: Höhere Einkommensgrenzen sorgen für Entlastung

Haben Ehepaare unterschiedliche Konfessionen und geben gemeinsam eine Steuererklärung ab, kann das Finanzamt eine zusätzliche Abgabe fordern: das sogenannte besondere Kirchgeld. Ab 2025 gelten dafür neue, steuerzahlerfreundlichere Regeln – insbesondere bei der Einkommensgrenze. Was sich geändert hat und worauf Sie achten sollten.
02.05.2025 10:22
Lesezeit: 2 min
Kirchensteuer und Kirchgeld 2025: Höhere Einkommensgrenzen sorgen für Entlastung
Eine Gläubige betet in der Frauenkirche, dem Münchner Dom (Foto: dpa). Foto: Felix Hörhager

Sie katholisch, Ihr Mann ungetauft? Dann wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung unter Umständen das sogenannte Kirchgeld fällig. Denn diese Abgabe wird in bestimmten Fällen erhoben, wenn Paare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit gemeinsam eine Steuererklärung einreichen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Allerdings: Ab 2025 wurden die Bedingungen für die Erhebung des Kirchgelds mancherorts verändert - zugunsten von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.

Erhoben werden kann das Kirchgeld, wenn das Kirchenmitglied weniger als 35 Prozent des Gesamteinkommens verdient. Die konkrete Schwelle ist aber nicht gesetzlich festgelegt. Auch die Höhe des Kirchgelds variiert je nach Gesamteinkommen von Bundesland zu Bundesland und von Religion zu Religion. Mit der Zusatzabgabe wollen die Kirchen sicherstellen, dass auch Mitglieder mit wenig eigenem Einkommen, aber mit einem gut verdienenden, konfessionslosen Partner, einen Beitrag leisten.

Darum wird das Kirchgeld im Rahmen der zusammen veranlagten Einkommensteuererklärung auch nur vom kirchenangehörigen Partner verlangt, obwohl das Einkommen des konfessionslosen Partners die Grundlage bildet. Für die Berechnung wird laut Bund der Steuerzahler rund ein Drittel des gemeinsamen Einkommens als Anteil für das Mitglied angesetzt.

Bei Einzelveranlagung ist Kirchgeld kein Thema

In einigen Bundesländern wurden zum Jahreswechsel allerdings die Stufen zur Berechnung des Kirchgelds angehoben - dazu gehören Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Damit wird das Kirchgeld dort erst bei deutlichen höheren Einkünften fällig. "Mit der Erhöhung der Bemessungsgrundlage fällt nun erst ab einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro das besondere Kirchgeld an", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Zuvor lag die Schwelle bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Ist das Einkommen des kirchenangehörigen Ehepartners so hoch, dass die reguläre Kirchensteuer höher ausfällt als das besondere Kirchgeld, wird stattdessen die reguläre Kirchensteuer erhoben.

Gut zu wissen: "Das besondere Kirchgeld wird nicht bei der Einzelveranlagung erhoben", so Karbe-Geßler. Reichen Paare also getrennte Steuererklärungen ein ist diese Abgabe kein Thema. In der Gesamtbetrachtung kann sich die Zusammenveranlagung für Paare aber oft trotz Kirchgeld rechnen - darum sollte immer zunächst geprüft werden, womit Paare günstiger fahren.

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