Der US-Konzern Meta dreht weiter an der Datenschraube – und diesmal sind europäische Nutzerinnen und Nutzer direkt betroffen. Ab dem 27. Mai 2025 will das Unternehmen hinter Facebook, Instagram und WhatsApp öffentlich sichtbare Inhalte seiner Community dazu nutzen, seine Künstliche Intelligenz zu trainieren. Ohne explizite Zustimmung.
Was das bedeutet? Stellen Sie sich vor, Sie posten ein Foto Ihres Kindes am ersten Schultag – stolz, emotional, öffentlich. Oder Sie schreiben einen offenen Beitrag über Ihre Krankheit und die Hoffnung auf Heilung. Solche persönlichen Momente könnten schon bald in einem KI-System landen, analysiert und dauerhaft gespeichert – ohne dass Sie es je bewusst erlaubt haben. Dabei analysiert die KI Tonfall, Wortwahl, Gesichter und Stimmungen. Ihre Posts werden so Teil riesiger Datenmodelle. Wer das nicht will, muss schnell handeln. Denn: Wer schweigt, stimmt zu.
Was Meta konkret sammelt – und was nicht
Meta beschränkt sich beim KI-Training nicht nur auf Texte: Auch visuelle Inhalte wie Fotos oder Videos fließen in den Datenpool ein – sofern sie öffentlich zugänglich sind. Entscheidend ist dabei nicht, ob ein Beitrag sensibel oder harmlos ist, sondern ob er theoretisch von jedem im Netz einsehbar ist. Wer also beispielsweise in einer öffentlichen Facebook-Gruppe postet oder sein Instagram-Profil auf „öffentlich“ gestellt hat, läuft Gefahr, dass genau diese Inhalte künftig analysiert und maschinell weiterverwertet werden.
Nicht erfasst werden laut Meta private Nachrichten, Chats oder Inhalte von Kindern – das zumindest versichert der Konzern. Doch ob diese Zusicherungen im Detail überprüfbar sind, bleibt fraglich. Zumal die technische Grenze zwischen „öffentlich“ und „halböffentlich“ etwa in Stories oder Kommentarthreads nicht immer trennscharf ist. Und eines ist sicher: Ist ein Beitrag erst einmal Teil des KI-Systems, lässt sich der Datenfluss nicht mehr rückgängig machen.
Wettbewerb auf Kosten der Privatsphäre
Meta rechtfertigt sein Vorgehen mit einem altbekannten Argument: Um im globalen KI-Wettrennen mithalten zu können, brauche man reale Nutzerdaten. Die Plattformen sollen dadurch „intelligenter“ und „nutzerfreundlicher“ werden. Doch hinter dem Fortschrittsversprechen verbirgt sich ein massiver Eingriff in die digitale Selbstbestimmung von Millionen Menschen.
Besonders heikel: Selbst wer widerspricht, kann nicht verhindern, dass andere Inhalte hochladen, auf denen man selbst zu sehen ist – etwa auf Gruppenfotos oder in markierten Beiträgen. Auch diese Daten könnten Teil des KI-Trainings werden, ohne dass Betroffene je davon erfahren.
Juristischer Protest lässt nicht auf sich warten. Die Nutzung personenbezogener Daten für KI-Zwecke ohne aktive Zustimmung stehe im Widerspruch zu den Prinzipien der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die eine informierte und freiwillige Einwilligung voraussetzt. Meta hingegen beruft sich auf ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ – eine juristische Grauzone, die das Unternehmen geschickt zu seinem Vorteil nutzt. Die Macht liegt damit weniger bei den Nutzern als beim Konzern selbst.
So legen Sie Widerspruch ein
Wer sich gegen die Verwendung seiner Daten wehren will, muss bis spätestens 26. Mai 2025 aktiv widersprechen. Dafür stellt Meta ein spezielles Online-Formular (dieses Formular bei Facebook und dieses Formular auf Instagram) bereit – erreichbar nur im eingeloggten Zustand. Im Formular geben Sie Ihr Wohnsitzland sowie Ihre E-Mail-Adresse an. Eine Begründung ist optional. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung per Mail.
Ein einmaliger Widerspruch bei Meta reicht nur dann, wenn Ihre Facebook- und Instagram-Konten verknüpft sind. Das erkennen Sie daran, dass alle Profile gemeinsam in Ihrer Kontenübersicht erscheinen. Wer mehrere Konten oder unterschiedliche E-Mail-Adressen nutzt, muss für jedes Konto einzeln widersprechen.
Bei Unsicherheit oder einer geänderten Mail-Adresse empfiehlt die Verbraucherzentrale: Zur Sicherheit erneut widersprechen.
Wichtig: Nur wer rechtzeitig widerspricht, verhindert die Nutzung seiner bisherigen Inhalte. Wer später reagiert, kann nur die zukünftige Verarbeitung stoppen.
Falls die Links nicht funktionieren
Falls die Formulare nicht erscheinen, gibt es laut Verbraucherzentrale folgende Möglichkeiten in den Apps und auf den Internetseiten der Netzwerke:
- Facebook-Profilseite (Chronik) öffnen und aufs Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone).
- "Einstellungen und Privatsphäre" auswählen und dann "Einstellungen",
- herunter scrollen auf "Datenschutzrichtlinie".
- In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein).
- Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.
- Ins Eingabefeld "Wider" oder "Widerspruch" eintippen.
- Auf "Widerspruchsrecht" tippen.
- Im ersten Absatz auf den Link "zu widersprechen" tippen.
- Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" auf ja tippen.
- E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.
- "Senden".
- Instagram-Profilseite öffnen und
- auf der Profilseite die Einstellungen öffnen (drei Striche rechts),
- runter scrollen und auf "Info" tippen,
- dort auf "Datenschutzrichtlinie".
- In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein).
- Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.
- Ins Eingabefeld "Wider" oder "Widerspruch" eintippen.
- Auf "Widerspruchsrecht" tippen.
- Im ersten Absatz auf den Link "zu widersprechen" tippen.
- E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.
- Es wird eine neue Seite geöffnet, auf der folgende Frage steht: "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" auf ja tippen.
Was Sie jetzt noch tun können – und warum Abwarten keine Option ist
Noch bleibt Zeit, um sich zu wehren. Wer informiert handelt, kann ein Stück digitaler Selbstbestimmung zurückgewinnen. Der Widerspruch gegen Metas KI-Pläne ist dabei ein wichtiger erster Schritt – doch er allein genügt nicht, um die Kontrolle über die eigenen Inhalte vollständig zurückzuerlangen. Wer seine Privatsphäre wirksam schützen möchte, sollte zusätzlich:
• KI-Funktionen meiden, etwa Chatbots oder automatische Vorschläge, und entsprechende Daten regelmäßig löschen,
• die Sichtbarkeit seiner Beiträge einschränken – persönliche Inhalte gehören nicht in den öffentlichen Bereich.
Und vor jedem neuen Beitrag lohnt sich die Frage: Muss das wirklich jeder sehen – oder reicht auch ein kleiner Kreis?