Politik

Brüssels Pensionsflop: Milliardenvision scheitert kläglich

Mit großem Tamtam gestartet, nun ein Desaster: Der EU-weite Rentenplan PEPP sollte Milliarden mobilisieren – doch kaum jemand macht mit. Ein europäischer Rohrkrepierer.
03.06.2025 15:14
Lesezeit: 4 min
Brüssels Pensionsflop: Milliardenvision scheitert kläglich
Was bedeutet das Scheitern für die Zukunft der Altersvorsorge in Europa? (Foto: dpa | Armin Weigel) Foto: Armin Weigel

EU-Rentenprodukt PEPP floppt: Kaum Nachfrage nach Milliardenplan

Als völliger Fehlschlag hat sich das Projekt des „paneuropäischen privaten Pensionsprodukts“ (PEPP) erwiesen, das mehr Auswahl bei der Altersvorsorge bringen sollte. In den vergangenen drei Jahren haben sich in der gesamten EU weniger Menschen dafür entschieden als Zuschauer kürzlich bei einem slowenischen Fußball-Derby zwischen Olimpija Ljubljana und NK Maribor gezählt wurden. Das berichtet das Portale Finance.si.



Die Europäische Kommission hatte bei der Einführung im Jahr 2022 angekündigt, dass dieses „einfache und innovative Produkt“ mehr Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge bieten und bis 2030 ein Volumen von bis zu 700 Milliarden Euro erreichen könnte. Doch drei Jahre später kommt der Europäische Rechnungshof (ERH) in einem Sonderbericht zum ernüchternden Ergebnis: EU-weit haben sich lediglich rund 5.000 Sparer für das Produkt entschieden – das erwähnte Derby verfolgten 9.000 Zuschauer. Das verwaltete Vermögen liegt bei gerade einmal 0,0016 Prozent des ursprünglich anvisierten Zielwertes. Das Fazit des ERH: Die EU ist beim Aufbau ergänzender Rentensäulen bislang gescheitert.

Der politische Rahmen: Warum Brüssel nicht machtlos ist

Um das Versagen besser einordnen zu können, ist ein Blick auf die Zuständigkeiten sinnvoll. Tatsächlich liegt die Verantwortung für die Rentensysteme bei den Mitgliedstaaten – das betont auch der Bericht des Rechnungshofs. Doch die EU verfügt über regulatorische Kompetenzen im Bereich Verbraucherschutz und Binnenmarkt, die auch auf betriebliche und private Zusatzrenten Einfluss nehmen.

Zweitens: Bereits 2017 riefen das EU-Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission die „Europäische Säule sozialer Rechte“ mit 20 Prinzipien ins Leben. 2021 präsentierte die Kommission unter dem Motto „Von den Worten zu den Taten“ einen Aktionsplan zu deren Umsetzung. Prinzip 15 widmet sich der Altersvorsorge und betont das Recht auf eine Pension, die ein würdiges Leben ermöglicht.

Drittens: Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Sicherung der Rentensysteme zwar primär in der Verantwortung der Staaten liege, die EU aber im Rahmen des Europäischen Semesters eine wichtige Rolle spiele – insbesondere über die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission, die von den Mitgliedstaaten bestätigt werden.

Dementsprechend heißt es im Bericht: „Die Kommission überwacht die Nachhaltigkeit der Rentensysteme und gibt den Mitgliedstaaten Empfehlungen, wie sie Herausforderungen wie den demografischen Wandel, die finanzielle Tragfähigkeit und die Angemessenheit der Renten angehen können.“ Mehr noch: Reformen werden zunehmend zur Voraussetzung für die Ausschüttung von EU-Geldern. Maßgeblich wurde dies im Rahmen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) sichtbar, mit denen die Mitgliedstaaten Zugang zum 700 Milliarden Euro schweren europäischen Wiederaufbaufonds (RRF) erhielten. In diesen Plänen mussten konkrete Reformziele und Meilensteine festgelegt werden. Einige Staaten, darunter Slowenien, verknüpften Reformen in der Renten-, Gesundheits- und Pflegepolitik direkt mit der Auszahlung von EU-Mitteln.

Viertens: Auch in ihrer aktuellen Kerninitiative, der „Kapitalmarktunion“ (ehemals: CMU, jetzt: SIU – Union für Sparen und Investitionen), hat die Kommission Maßnahmen zur Altersvorsorge integriert. Dazu zählen Initiativen zur finanziellen Bildung sowie Pläne für europaweite Renten-Tracking-Systeme, die Bürgern einen besseren Überblick über ihre voraussichtlichen Altersbezüge verschaffen und so freiwilliges Sparen fördern sollen.

Große Versprechen – enttäuschende Realität

Bereits 2017 kündigte die Kommission die Schaffung einer neuen Produktklasse im Bereich der privaten Altersvorsorge an. 2022 wurde das PEPP eingeführt – begleitet von großen Worten: Man ebne den Weg für ein neues freiwilliges europaweites Altersvorsorgesystem, das von zahlreichen Finanzdienstleistern in der gesamten EU angeboten werden könne. Versprochen wurden mehr Auswahl, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz und mehr Flexibilität.

Drei Jahre später zieht der Europäische Rechnungshof Bilanz:

  • Die Kommission schätzte das Marktpotenzial für PEPP-Produkte ursprünglich auf 700 Milliarden Euro bis 2030.
  • Zum Zeitpunkt des Berichts gab es lediglich ein einziges zugelassenes PEPP-Produkt – angeboten von einem slowakischen Anbieter. Kurz darauf wurde ein zweites Produkt auf Zypern registriert, das jedoch nur dort vertrieben wird.
  • Der slowakische Anbieter konnte in vier Ländern (Slowakei, Tschechien, Polen, Kroatien) insgesamt weniger als 5.000 Kunden gewinnen.
  • Das verwaltete Vermögen dieser PEPP-Sparer liegt unter 12 Millionen Euro – also unter 0,002 Prozent des ursprünglichen Zielwerts.
  • Auf dem slowakischen Heimatmarkt hält der Anbieter einen Marktanteil von lediglich 0,1 Prozent bei einem Volumen von 3,8 Milliarden Euro.

Alle zugelassenen Anbieter sind auf der offiziellen PEPP-Webseite einsehbar – derzeit also zwei.

Rechnungshof: Kommission muss Ursachen analysieren

Wie jedes Prüfungsdokument enthält auch dieser Bericht konkrete Empfehlungen. In Bezug auf PEPP fordern die Prüfer die Kommission auf, rasch eine Analyse der Ursachen für das Scheitern vorzunehmen und entsprechende Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

Zwei Hauptgründe wurden identifiziert – basierend auf Gesprächen mit nationalen Behörden und Anbietern:

  1. Fehlende steuerliche Anreize für Sparer;
  2. Geringe Motivation für Finanzinstitute, PEPP-Produkte anzubieten – da die Verordnung eine Obergrenze von einem Prozent für jährliche Kosten und Gebühren vorsieht.

Alterung und Armutsrisiken gefährden Rentensysteme

Wie der Bericht weiter ausführt, setzen die meisten Mitgliedstaaten weiterhin stark auf die erste Säule – also staatlich finanzierte, gesetzliche Renten. Forderungen nach einer stärkeren Diversifizierung durch betriebliche und private Vorsorge werden jedoch lauter – nicht zuletzt aus strategischen Überlegungen heraus: Schon 2017 hatte die Kommission betont, dass neue Altersvorsorgeprodukte dazu beitragen könnten, mehr privates Kapital in langfristige Investitionen zu lenken – ein erklärtes Ziel der Kapitalmarktunion.

Zugleich verweisen die Prüfer auf besorgniserregende Daten:

  • Rentenempfänger im Alter zwischen 65 und 74 Jahren erhalten im Schnitt etwa 60 Prozent des Einkommens von Personen zwischen 50 und 59 Jahren.
  • Menschen über 65 sind laut Kommission einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt als jüngere – insbesondere in Mittel- und Osteuropa.

Besonders alarmierend ist der demografische Trend: Laut Eurostat lebten am 1. Januar 2024 rund 449,3 Millionen Menschen in der EU. Über 21,6 Prozent davon waren 65 Jahre oder älter. Bis 2050 soll dieser Anteil auf 29 Prozent steigen – und bis zum Jahr 2100 auf ein Drittel der Bevölkerung. Die Tragfähigkeit der Rentensysteme steht damit nicht mehr nur auf dem Prüfstand – sie steht auf der Kippe.

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