Politik

BSW-Klagen zum Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf zwei Organklagen der Partei als unzulässig, wie das oberste deutsche Gericht am Dienstag mitteilte. Die Partei habe nicht ausreichend begründet, inwiefern ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein soll.
03.06.2025 13:24
Lesezeit: 2 min
BSW-Klagen zum Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert
Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist mit Klagen zum Wahlrecht in Karlsruhe gescheitert (Foto: dpa). Foto: Michael Kappeler

BSW-Co-Chefin Amira Mohamed Ali erklärte in einer Reaktion auf die Entscheidung aus Karlsruhe, es blieben verfassungsrechtliche Bedenken zum Wahlausgang. Parteigründerin Sahra Wagenknecht bekräftigte, dass die Partei erneut nach Karlsruhe ziehen will, wenn der Wahlprüfungsausschuss nicht zugunsten des BSW entscheidet.

Das BSW war bei der Bundestagswahl im Februar nach endgültigem Ergebnis mit 4,981 Prozent der Stimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Schon direkt nach der Wahl zweifelte die Partei das Ergebnis an. Sie argumentierte mit Erkenntnissen einzelner Nachzählungen an mehreren Orten. Diese hätten gezeigt, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ungültig gewertet worden seien.

Rechtsbehelf und Stimmzettel

Wie das Verfassungsgericht mitteilte, hatten die jetzt verworfenen Organklagen zwei Ziele. Zum einen war das BSW überzeugt, dass der Bundestag einen Rechtsbehelf hätte einführen müssen. Damit hätte bei einem knappen Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde und geltend gemachten Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses eine umgehende Neuauszählung der Stimmen verlangt werden können. Außerdem hätte das Parlament aus Sicht des BSW im Bundeswahlgesetz eine andere Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel vorsehen müssen.

Mohamed Ali erklärte: „Wenn es eine Fünf-Prozent-Hürde gibt, muss sichergestellt sein, dass nur Parteien nicht im Bundestag vertreten sind, die definitiv nicht von fünf Prozent der Wähler gewählt wurden. Das ist beim BSW mindestens offen.“ Sie spricht zudem von systematischen Zählfehlern zulasten des BSW. „Deshalb bleibt es ein verfassungsrechtliches Problem, wenn nicht zeitnah festgestellt wird, ob der Bundestag korrekt zusammengesetzt ist und die jetzige Regierung überhaupt eine demokratische Legitimierung hat“, meinte die BSW-Co-Vorsitzende.

Eilanträge im März gescheitert

Die Partei hatte sich schon unmittelbar nach der Wahl ans Bundesverfassungsgericht gewandt – ohne Erfolg. Im März lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter mehrere Eilanträge ab, mit denen das BSW und einzelne Mitglieder eine Neuauszählung noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erreichen wollten. Der zuständige Zweite Senat verwies auf das übliche Wahlprüfungsverfahren im Bundestag. Einer der Eilanträge war verbunden mit einer der Organklagen, die nun auch in der Hauptsache erfolglos blieben. (Az. 2 BvE 6/25)

Mit der anderen abgelehnten Klage wollte das BSW feststellen lassen, dass der Bundestag eine spezielle Regelung für die Reihenfolge auf dem Stimmzettel hätte vorsehen müssen, die das Bündnis nicht mit „alten und neuen Kleinst- und Splitterparteien gleichsetzt“. Es bestünden keine hinreichend sachlichen Gründe für eine „Verbannung“ des BSW auf den untersten Stimmzettelbereich. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Ansicht nicht. (Az. 2 BvE 9/25)

Wagenknecht: „Problem ist Faktor Zeit“

Das BSW hat inzwischen Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss eingelegt und Parteigründerin Wagenknecht dringt auf eine rasche Entscheidung. „Das Problem ist der Faktor Zeit“, sagte sie dem „Stern“. Dass der Gesetzgeber keine Frist vorgesehen habe, sei fragwürdig. „Erst wenn der Ausschuss, in dem lauter Parteien sitzen, die das BSW nicht im Bundestag haben wollen, sich verhalten hat, können wir vor dem Bundesverfassungsgericht auf Neuauszählung der Stimmen klagen.“

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