Immobilien

Airbnb und Co: Wann Untervermieten zur steuerlichen Pflicht wird

Untervermieten kann lukrativ sein – aber auch steuerlich heikel. Welche Grenzen gelten, wann das Finanzamt mitliest und was man beachten muss? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
20.06.2025 12:23
Lesezeit: 2 min

Untervermieten: Das sind Rechte und Pflichten

Ob Gästezimmer oder Nebenwohnung: Bevor Wohnraum leer steht, ist Untervermieten oft eine interessante Option. Wer dabei keine Probleme mit dem Finanzamt riskieren möchte, sollte bestimmte Vorgaben zur Steuer kennen.

Wer ein freies Zimmer oder eine nicht ständig genutzte Zweitwohnung besitzt, kann diesen Wohnraum über Plattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9Flats unkompliziert untervermieten. Damit es bei den dadurch entstehenden Mieteinnahmen nicht zu Konflikten mit dem Finanzamt kommt, sollten die geltenden Steuerregeln berücksichtigt werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) ausdrücklich hin.

Ab wann Einnahmen beim Untervermieten relevant werden

Wird Wohnraum nur gelegentlich vermietet und liegen die Einnahmen unter 520 Euro jährlich, besteht kein steuerlicher Handlungsbedarf. In diesem Fall verzichtet das Finanzamt aus Praktikabilitätsgründen auf die Besteuerung. Solche Beträge müssen nicht in der Steuererklärung auftauchen. Trotzdem ist eine Aufzeichnung der Einnahmen empfehlenswert, falls eine Nachfrage erfolgt. Bei Mieteinnahmen über 520 Euro im Jahr ist eine Angabe in der Einkommenssteuererklärung jedoch Pflicht.

Wer Wohnraum regelmäßig oder langfristig untervermietet, muss seine Angaben spätestens dann machen, wenn nach Abzug der Ausgaben mehr als 410 Euro übrig bleiben. In solchen Fällen wird die Grenze zur Steuerpflicht überschritten.

Wie die Einkünfteerzielungsabsicht eine Rolle spielt

Steuerlich erfasst werden Einkünfte nur dann, wenn eine sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Bei fortlaufendem Untervermieten geht das Finanzamt in der Regel automatisch davon aus. Diese Absicht bedeutet: Wer untervermietet, will auf längere Sicht mehr einnehmen, als an Kosten entsteht – es geht also um einen Überschuss. Ein klassisches Beispiel: Wer eine vollständige Wohnung untervermietet und dafür mehr einnimmt, als Miete, Nebenkosten oder Reparaturen kosten, erzielt ein steuerpflichtiges Plus.

Komplexer wird es, wenn nur einzelne Zimmer untervermietet werden und man den Rest der Wohnung selbst nutzt. Dann sind die Gesamtkosten anteilig nach Fläche zu berechnen. Beispiel: Macht das Gästezimmer 20 Prozent der Wohnung aus, dürfen auch nur 20 Prozent der Gesamtkosten steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Gäste zusätzlich das Bad nutzen, fließt auch dessen Fläche anteilig ein. Dabei wird der Anteil wiederum auf alle Mitbewohner verteilt. Ein Rechenbeispiel: Beträgt der Badanteil 20 Prozent und es wohnen 5 Personen (vier Mieter, ein Gast), werden zusätzlich 4 Prozent berücksichtigt. Somit würden 24 Prozent der gesamten Kosten steuerlich relevant. Übersteigen die Einnahmen aus dem Untervermieten diesen Anteil, entsteht ein steuerpflichtiger Überschuss.

Steuerhinterziehung durch Untervermieten vermeiden

Laut BVL besteht schnell der Verdacht auf Steuerhinterziehung, wenn Mieteinnahmen in steuerlich bedeutsamer Höhe nicht angegeben werden. Gerade bei Plattformen wie Airbnb ist Vorsicht geboten.

Denn die Finanzämter fordern teils gezielt Daten von Portalen an, um Nutzer zu identifizieren. Plattformbetreiber müssen alle Personen melden, die entweder 30 Vermietungen jährlich durchführen oder mehr als 2000 Euro über die Plattform einnehmen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kennzeichnung im Produktionstempo: Wie Brady die Industrie neu taktet

Produktionslinien laufen schneller denn je, doch die Rückverfolgbarkeit hinkt oft hinterher. Brady setzt genau hier an und zeigt, wie sich...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Heidelberger-Druck-Aktie: Druckmaschinenhersteller steigt in Drohnenabwehr ein
15.04.2026

Das für Druckmaschinen bekannte Unternehmen Heidelberg steigt ins Rüstungsgeschäft ein. Die Traditionsfirma will ihren Standort in...

DWN
Finanzen
Finanzen Riester-Reform: Lohnt sich der alte Vertrag zur Riester-Rente noch?
15.04.2026

Der neu beschlossene Riester-Nachfolger für eine bessere Altersvorsorge bringt höhere Rendite-Chancen als die klassische Riester-Rente,...

DWN
Politik
Politik YouGov-Umfrage: AfD klar stärkste Kraft - Union stürzt auf schlechtesten Wert seit vier Jahren
15.04.2026

In einer YouGov-Umfrage kann sich die AfD deutlich von den anderen Parteien absetzen. Auch Grüne und Linke legen zu. Die einzigen, die...

DWN
Finanzen
Finanzen Kaufkraft-Ranking in Krisenzeiten: Wo die regionalen Einkommen am meisten wert sind
15.04.2026

Das Verhältnis aus Einkommen und Lebenserhaltungskosten entscheidet über die reale Kaufkraft der Haushalte: Wo viel verdient wird, ist es...

DWN
Politik
Politik Tabaksteuer-Erhöhung finanziert Entlastungsprämie 2026: Doch nicht nur Raucher gehen bei der Ausgleichprämie leer aus
15.04.2026

Günstigeres Tanken und eine 1.000-Euro-Prämie: Doch die Entlastungen kommen noch längst nicht bei den Bürgern an. Auch werden viele...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ifo: Iran-Krieg verstärkt wirtschaftliche Unsicherheit deutscher Unternehmen
15.04.2026

Steigende Energiepreise, wackelige Lieferketten: Deutsche Unternehmen blicken immer skeptischer in die Zukunft. Welche Branchen besonders...

DWN
Politik
Politik Sparpläne Krankenkassen: Warnungen vor zusätzlichen Belastungen der Beitragszahler
15.04.2026

Die Koalition will die steigenden Ausgaben der Krankenkassen unter Kontrolle bringen, um neue Beitragserhöhungen zu vermeiden - mit einer...

DWN
Politik
Politik Migration in Deutschland: Jeder Vierte hat eine Einwanderungsgeschichte
15.04.2026

In den vergangenen 20 Jahren ist der Anteil der Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund um zwei Drittel in Deutschland gewachsen....