Immobilien

Mietpreisbremse: Bundestag beschließt Verlängerung bis Ende 2029

Die Mietpreisbremse soll weitere vier Jahre gelten – doch sie ist umstritten wie eh und je. Während der Eigentümerverband sie für schädlich hält, fordert der Mieterbund deutlich strengere Regeln. Der Bundestag hat nun eine Verlängerung beschlossen, doch das Problem der rasant steigenden Mieten in Großstädten ist damit längst nicht gelöst.
26.06.2025 13:26
Lesezeit: 3 min

Mietpreisbremse: Verlängerung beschlossen

Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten wird bis Ende 2029 verlängert. Das hat der Bundestag in Berlin mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossen. Die AfD stimmte dagegen. Die Linke enthielt sich. Die Mietpreisbremse, die Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor Preissprüngen schützen soll, soll damit also über das Jahresende hinaus fortgelten. Der Eigentümerverband Haus und Grund hält die Bremse für entbehrlich. Der Deutsche Mieterbund zeigt sich zwar grundsätzlich erfreut, fordert nun jedoch, dass die schwarz-rote Bundesregierung die vielen Ausnahmen genauer prüft.

Was die Mietpreisbremse regelt

Die Mietpreisbremse gilt in Regionen, die von der jeweiligen Landesregierung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind. Bei Neuvermietungen darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese entspricht der Durchschnittsmiete vergleichbarer Wohnungen, etwa aus dem Mietspiegel.

Ausgenommen sind etwa Neubauten, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden – ebenso Wohnungen, die nach einer grundlegenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.

Eigentümerverband kritisiert Mietpreisbremse

Der Eigentümerverband Haus und Grund hält die Mietpreisbremse für unnötig. "Überteuert sind Wohnungen vor allem auf Online-Vermittlungsportalen, wo aber nur ein Bruchteil der Wohnungen angeboten wird", sagte Präsident Kai Warnecke der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Das ist vor allem ein Problem für Leute, die sich in einer Stadt nicht auskennen. Wer dort zu Hause ist, findet Wohnungen über Freunde und Bekannte oder wendet sich direkt an Wohnungsunternehmen."

Für die meisten Menschen seien nicht die Kaltmieten das Problem, sondern hohe Nebenkosten für Gas, Öl und Strom, erklärte Warnecke. Die Regelung halte er sogar für schädlich. "Die Mietpreisbremse nutzt auch den Mietern nicht, sondern führt dazu, dass es weniger und schlechteren Wohnraum gibt. Vermietern fehlt Geld für die energetische Sanierung." Sozial gerecht sei das ebenfalls nicht, da auch wohlhabende Mieter davon profitierten.

Mieterbund begrüßt die Verlängerung

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht das grundlegend anders. "Menschen, die in Großstädten Wohnungen suchen, verzweifeln", sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten der dpa. "Solange die Lage auf dem Wohnungsmarkt so bleibt wie sie ist, brauchen wir die Mietpreisbremse. Es ist gut, dass diese jetzt verlängert wird. Denn die Länder brauchen Zeit, ihre entsprechenden Verordnungen zu erlassen."

Forderung nach Nachbesserungen

"Wir brauchen aber dringend Verschärfungen", fordert Siebenkotten. Geht es nach ihm, sollten sämtliche Ausnahmen außer für Neubauten gestrichen werden. Selbst dort plädiert er für eine kürzere Frist. Derzeit gelten alle Wohnungen als Neubauten im Sinne der Bremse, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet wurden – aus seiner Sicht ist das deutlich zu lang. "Das sind über zehn Jahre. Das Datum müsste geändert werden etwa auf 2023", sagte er zum Auftakt des Deutschen Mietertags in Rostock-Warnemünde.

"Wir brauchen wirksame Bußgelder für schwarze Schafe", fordert Siebenkotten. "Derzeit haben Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse nichts zu befürchten, da sie maximal die zu viel verlangte Miete zurückzahlen müssen." Für eine Anwendung der Bußgeldregelung aus dem Wirtschaftsstrafrecht seien die Hürden viel zu hoch. Auf der anderen Seite wagten viele Mieter gar keinen Widerspruch, weil sie Ärger mit ihrem Vermieter befürchteten.

Mieterbund kritisiert möblierte Vermietung

"Möblierte Wohnungen sind ein Riesenproblem", so Siebenkotten. Auch für diese gelte je nach Region zwar die Mietpreisbremse, sie beziehe sich allerdings nur auf die Grundmiete. Da im Mietvertrag jedoch nicht aufgeschlüsselt werden müsse, welcher Anteil auf die Miete und welcher auf den Möblierungszuschlag entfalle, könnten Mieter nicht erkennen, ob gegen die Bremse verstoßen werde. "Wir fordern, dass Grundmiete und Zuschlag für Möbel gesondert ausgewiesen werden müssen."

Wenn eine Modernisierung rund ein Drittel so viel koste wie ein Neubau, dann sei die Wohnung ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen. "Das sieht man im großen Stil bei Wohnungsbauunternehmen: Wohnungen werden saniert und danach zu immensen Preisen wieder vermietet."

Ein weiteres großes Problem aus Sicht des Mieterbunds: Hat ein Vormieter bereits mehr gezahlt als nach Mietpreisbremse zulässig, darf der Vermieter diesen Betrag auch vom Nachmieter verlangen. "Wer also vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse bereits mehr als nach Mietpreisbremse zulässig wäre gefordert hat, der ist fein raus", merkt Siebenkotten an.

Mieten steigen trotz Bremse

Das Wohnen zur Miete wird nach Angaben des Bauministeriums trotz Mietpreisbremse immer teurer. Demnach stiegen die Angebotsmieten in den 14 größten kreisfreien Städten seit 2015 im Schnitt um fast 50 Prozent. Besonders stark betroffen ist Berlin, wo sich die Neumieten mehr als verdoppelt haben.

Die Daten stammen vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Sie zeigen das Angebot, dem Wohnungssuchende begegnen, wenn sie online nach einer Mietwohnung mit einer Fläche von 40 bis 100 Quadratmetern suchen. Nicht berücksichtigt sind Aushänge, Wartelisten und direkte Maklerkontakte. Das könne die Ergebnisse verzerren, warnte das Ministerium.

Weitere Vorhaben der Bundesregierung

Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse allein soll es nicht getan sein. Bis Ende kommenden Jahres soll eine Expertengruppe weitere Vorschläge zum Mietrecht erarbeiten – unter anderem auch zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Eine stärkere Regulierung ist laut Koalitionsvertrag geplant in angespannten Wohnungsmärkten für Indexmieten, die sich an den Verbraucherpreisen orientieren, sowie für möblierte und Kurzzeitvermietungen.

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