US-Zölle kommen erst am 7. August – auch die 15-Prozent-Zölle für die EU
Die neuen US-Zölle auf Importe aus dem Ausland treten laut einem US-Regierungsbeamten erst am 7. August in Kraft – nicht, wie zuvor angenommen, bereits an diesem Freitag. Der Beamte bestätigte am Donnerstagabend (Ortszeit), dass dies auch für den Zollsatz von 15 Prozent auf Einfuhren aus der EU gelte. Zuvor hatte US-Präsident Donald Trump ein Dekret über die neuen US-Zölle unterzeichnet.
Bisher hatte der Republikaner den 1. August als Datum für die Einführung der neuen US-Zölle genannt. Auch in einer Übersicht der EU zu der kürzlich in Schottland geschlossenen Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten war dieses Datum angegeben – dort hieß es zu den 15-Prozent-Zöllen: "Ab dem 1. August werden die USA diesen Höchstzollsatz auf den Großteil der EU-Exporte anwenden."
Neue US-Zölle: Verschiebung gibt Zeit für Umsetzung – Schweiz schockiert über Zollhammer
Der Regierungsbeamte erklärte gegenüber der dpa, warum das Inkrafttreten der neuen US-Zölle nun doch nicht auf diesen Freitag fällt: Ziel sei es, mehr Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen zu ermöglichen. Das Weiße Haus veröffentlichte dazu eine Liste mit fast 70 Ländern und der EU, auf die jeweils spezifische Zollsätze angewendet werden sollen. Neben Großbritannien, der Schweiz und Japan werden darin zahlreiche weitere Handelspartner genannt.
Auf Einfuhren aus diesen Ländern werden folgende Zölle erhoben (Auswahl):
Die Schweiz reagierte schockiert über den Zollhammer aus den USA. Sie erscheint auf der neuen US-Liste mit 39 Prozent Abgaben auf Schweizer Exporte in die USA. Das übertrifft die schlimmsten Befürchtungen. Im April hatte US-Präsident Trump noch 31 Prozent für die Schweiz vorgesehen. Die Regierung nehme dies mit großem Bedauern zur Kenntnis, teilte sie mit. Die erhoffte Einigung auf einen niedrigeren Satz blieb aus, wie Bundespräsidentin Karin Keller-Suter auf der Plattform X schrieb.
Der Wirtschaftsverband Economiesuisse sprach von ungerechtfertigten Zöllen, die "eine sehr ernsthafte Belastung für die Schweizer Wirtschaft" seien. Die Schweiz sei der sechstwichtigste ausländische Investor in den USA. Schweizer Firmen hätten dort rund 400.000 Arbeitsplätze geschaffen. Die Zölle gefährdeten den Werkplatz Schweiz, schrieb Swissmechanic, der Fachverband kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Metall-, Elektro- und Maschinenindustrie. Die Wirtschaftsverbände fordern die Regierung auf, alles daranzusetzen, in den nächsten Tagen eine Reduzierung zu erreichen. Die USA sind für Schweizer Firmen mit Abstand der größte Absatzmarkt. Die Exporte machten im vergangenen Jahr 65,3 Milliarden Franken (70,2 Milliarden Euro) aus, knapp 17 Prozent der Gesamtausfuhren. Danach folgt Deutschland mit 45,2 Milliarden Franken.
Trump rechtfertigt die neuen US-Zölle mit einem angeblichen Ungleichgewicht im internationalen Handel, das korrigiert werden müsse. Er wirft den betroffenen Partnerstaaten der USA vor, überhöhte Zölle zu erheben oder ihre Märkte nicht ausreichend für US-Importe zu öffnen.
Pauschalzollsatz für weitere Staaten – Gericht prüft Rechtmäßigkeit der US-Zölle
Für Länder, die nicht auf der Liste stehen, gilt laut Weißem Haus ein pauschaler Zollsatz von 10 Prozent. Eine Ausnahme bildet Kanada: Trump verhängte per Dekret einen deutlich höheren Zollsatz. Ab dem 1. August soll für kanadische Importe in die Vereinigten Staaten ein Satz von 35 Prozent statt 25 Prozent gelten. Trump begründet die Maßnahme mit dem Vorwurf, Kanada unternehme weiterhin zu wenig im Kampf gegen den Drogenhandel. Über die Grenze gelange weiterhin Rauschgift in die USA. Zusätzlich steht Trump mit der kanadischen Regierung in mehreren anderen Fragen im Streit.
Am Donnerstag befassten sich Berufungsrichter in einer Anhörung mit der rechtlichen Grundlage zahlreicher US-Zölle. Ende Mai hatte ein Berufungsgericht die juristisch angeordnete Blockade fast aller von Trump eingeführten Zölle vorläufig aufgehoben. Diese war zuvor vom Gericht für internationalen Handel in New York angeordnet worden. Das New Yorker Gericht hatte der Trump-Regierung die Befugnis abgesprochen, weitreichende US-Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu erlassen. Die Entscheidung betraf nahezu alle neuen US-Zölle, die während Trumps Amtszeit verhängt wurden – auch länderspezifische Handelserschwernisse, die der Präsident Anfang April einführte und mehrfach verschob. Trump argumentierte, Handelsdefizite mit anderen Staaten seien ein Risiko für die nationale Sicherheit und begründete so einen Notstand. Daher habe er die Zölle per Dekret erlassen und damit den Kongress umgangen. Er nutzte ein Gesetz aus dem Jahr 1977, das zuvor nie für die Erhebung von Zöllen verwendet wurde.
Laut US-Medien äußerten die Berufungsrichter nun Zweifel an dieser Vorgehensweise der Regierung. Ein zentrales Argument sei, dass im herangezogenen Notstandsgesetz das Wort „Zölle“ gar nicht erwähnt werde – so berichteten etwa der Sender ABC News und das Portal "Politico" unter Berufung auf einen der Richter. Laut "Washington Post" könnte eine Entscheidung in diesem Fall noch Wochen dauern. Selbst danach sei ein weiterer Rechtsstreit möglich – möglicherweise bis zum Obersten Gerichtshof der USA.



