Finanzen

Rechnungshof warnt: Milliardenhilfen für Länder könnten ins Leere laufe

Der Bundesrechnungshof stellt die Wirksamkeit des geplanten Sondervermögens von 100 Milliarden Euro für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen der Länder infrage. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags heißt es, es bestehe die Gefahr, dass die erhofften Mehrausgaben ausbleiben. Zudem verzichte der Bund auf entscheidende Steuerungsinstrumente für den Erfolg des Gesetzes. Zuerst hatte der Spiegel über die Einschätzung berichtet.
09.09.2025 14:18
Lesezeit: 1 min
Rechnungshof warnt: Milliardenhilfen für Länder könnten ins Leere laufe
Der Bundesrechnungshof kritisiert mangelnde Kontrollmechanismen beim 100-Milliarden-Sondervermögen für Länder (Foto: dpa).

Sondervermögen für geplante Investitionen

Bundestag und Bundesrat hatten ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Davon sollen 100 Milliarden Euro an die Länder gehen. Ein Referentenentwurf des Finanzministeriums Anfang Juni sah vor, dass mindestens 60 Prozent der Gelder für die Länder an die Kommunen geht. Diese Quote tauchte aber in dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf nicht mehr auf. Der Rechnungshof kritisiert dies.

Rechnungshof: Mindestvorgaben fehlen

In dem Bericht des Rechnungshofs heißt es, der Gesetzentwurf lasse Mindestvorgaben vermissen: Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sei unzureichend verankert. Investitionen, die nicht wirtschaftlich seien, könnten vom Bund nicht von der Förderung ausgeschlossen werden. Haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erfolgskontrollen sowie die dafür notwendigen konkretisierten Gesetzesziele fehlten.

Damit die Bundesmittel größtmögliche Wirkung entfalten, sei es erforderlich, dass dadurch die Investitionen der Länder erhöht würden. „Es ist zu gewährleisten, dass die Bundesmittel zu zusätzlichen Investitionen führen, die wirtschaftlich, nachhaltig und zielgerichtet sind.“

Angemessene Kontroll- und Rückforderungsmechanismen des Bundes seien dabei unverzichtbar, so der Rechnungshof. „Ohne die Festschreibung dieser elementaren Grundbedingungen und verfassungsrechtlich gebotenen Mindestvorgaben ist der Gesetzentwurf mit Blick auf die gesamtstaatliche Zielerreichung substanzlos.“

Der Linken-Haushaltspolitiker Dietmar Bartsch sagte, das Sondervermögen drohe „zur größten Enttäuschung des nächsten Jahrzehnts zu werden“. Es sei schlecht vorbereitet und falsch dimensioniert. Die Bundesregierung mache gigantische neue Schulden. „Mit diesem Geld muss verantwortungsvoll, sorgfältig und zukunftsorientiert investiert werden - dafür braucht es klare Kontrollmechanismen“, forderte Bartsch.

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