Politik

Drohnenabwehr in Bayern: Polizei soll abschießen dürfen

Nach mehreren Drohnensichtungen am Münchner Flughafen will die bayerische Staatsregierung der Polizei neue Befugnisse geben. Ein Gesetzentwurf sieht vor, das Polizeiaufgabengesetz zu erweitern, damit Einsatzkräfte künftig Drohnen nicht nur aufspüren, sondern im Ernstfall auch abschießen dürfen. Damit reagiert die Regierung auf wachsende Sicherheitsbedenken und technische Herausforderungen im Umgang mit unbemannten Fluggeräten.
07.10.2025 09:22
Lesezeit: 2 min
Drohnenabwehr in Bayern: Polizei soll abschießen dürfen
„Es braucht Fangdrohnen und Jagddrohnen. Fangdrohnen zur Abwehr, aber auch Jagddrohnen, um hinterherzukommen und im Zweifelsfall auch diese Drohnen abzufangen, im Zweifelsfall auch abschießen zu können“, so Söder. Foto: Tobias Hase

Hintergrund des Gesetzesvorhabens

Wegen der Drohnen mussten viele Flüge gestrichen werden, Tausende Passagiere strandeten unfreiwillig in der Landeshauptstadt. Auch über einer Bundeswehr-Einrichtung nahe dem Flughafen wurde eine Drohne gesichtet.

„Es braucht Fangdrohnen und Jagddrohnen. Fangdrohnen zur Abwehr, aber auch Jagddrohnen, um hinterherzukommen und im Zweifelsfall auch diese Drohnen abzufangen, im Zweifelsfall auch abschießen zu können“, hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Ende September gesagt. Die dafür nötigen Drohnen sollten in Bayern entwickelt werden.

Merz und Söder sehen Russland verantwortlich

Wer hinter den Drohnenflügen steckt, ist bisher offiziell nicht bekannt. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Söder hatten zuletzt öffentlich Russland hinter den Aktionen vermutet. Der Kreml wies indes jegliche Vorwürfe aus Europa für eine Beteiligung zurück. In Europa waren bereits Drohnensichtungen in anderen Ländern wie Dänemark als russischer Versuch gewertet worden, in Europa Unsicherheit zu verbreiten.

Dobrindt für gemeinsames Drohnenabwehrzentrum

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte in den vergangenen Tagen angekündigt, auch auf Bundesebene die Drohnenabwehr verstärken zu wollen. Er setzt etwa auf den Aufbau eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums, an dem sich Bundespolizei, Zoll, BKA und Länderbehörden beteiligen. Je nach Art der Drohnen, um die es gehe, könne eine Amtshilfe der Bundeswehr nötig werden. In den vergangenen Tagen hatte die Bundeswehr bereits am Münchner Flughafen bei der Drohnensuche die Polizei zwischenzeitlich unterstützt.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), sprach sich gegen Alleingänge in der Drohnenabwehr aus. „Das Thema ist ein bundesweites und betrifft alle Länder gleich. Insofern ist ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern hier elementar“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Grüne kritisieren Dobrindt für falschen Fokus

Kritik am Innenminister kam auch von der Grünen-Bundestagsfraktion. „Illegale Drohnenüberflüge führen derzeit zu Recht zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung. Dobrindts einseitiger Fokus auf Migration führt dazu, dass tatsächliche Sicherheitsbedrohungen viel zu lange unbearbeitet blieben“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic dem RND.

Die Sicherung des Luftraums könne nicht einfach der Bundeswehr übertragen werden, wenn die Bundespolizei hier die klare Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr habe. „Der Bundesinnenminister ist jetzt in der Pflicht darzulegen, wie er gegen die Vielzahl hybrider Bedrohungen - von Drohnenüberflügen, über Cyberangriffe bis zu Spionage und Angriffen auf kritische Infrastruktur - vorgehen will.“ Laut RND haben die Grünen eine Aktuelle Stunde zur Drohnenabwehr im Bundestag beantragt.

Expertin: Abschuss von Drohnen ist in Praxis keine gute Idee

Der Abschuss von Drohnen über zivilem Gelände gilt in der Wissenschaft nicht als probates Mittel. Zwar ist ein Abschuss rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt möglich, wird aber in der Praxis kaum angewandt, wie die Expertin Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr in München sagte.

Grund seien große Gefahren, etwa durch herabfallende Trümmer oder möglicherweise explosive Last der Drohne. Auch bei den jüngsten Drohnensichtungen etwa in Dänemark haben die dortigen Behörden von einem Abschuss abgesehen. Auch für die Frage zu Gefahren durch Kollateralschäden müsste das Gesetz eine rechtliche Regelung finden.

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