Unternehmen

Rechtsstreit um Netto-Werbung: Bundesgerichtshof klärt Anforderungen an Preiswerbung

Mit Preisermäßigungen locken viele Einzelhändler ihre Kundschaft an. Dabei gibt es rechtlich einiges zu beachten. Der BGH hat eine Kaffee-Werbung unter die Lupe genommen – und übt Kritik.
09.10.2025 14:11
Lesezeit: 2 min

Bundesgerichtshof klärt Anforderungen an Preiswerbung

Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie dabei für Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung betont. Im konkreten Fall ging es um eine Werbung des Lebensmitteldiscounters Netto. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt, weil sie in der Werbung einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sah.

Der Discounter hatte in einem Prospekt ein Kaffee-Produkt mit der Aussage beworben, dieses sei um 36 Prozent heruntergesetzt worden. Dabei wurde der aktuelle Preis (4,44 Euro) sowie der Preis der Vorwoche (6,99 Euro) genannt. Die Krux: Erst in einer Fußnote konnte der Verbraucher nachlesen, dass das Produkt in den letzten 30 Tagen schon einmal 4,44 Euro gekostet hatte.

Reicht eine Fußnote?

Nach der Preisangabenverordnung sind Händler, die mit Preisrabatten werben wollen, verpflichtet, dabei immer auch den niedrigsten Preis zu nennen, der innerhalb der letzten 30 Tage für das Produkt verlangt wurde. Juristisch umstritten war lange, wie dieser sogenannte Referenzpreis angegeben werden muss – also ob die Information beispielsweise auch in einer Fußnote reicht.

Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr bereits entschieden, dass sich Werbeaussagen wie ein „Preis-Highlight“ auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen und Rabatt-Prozente auch auf dieser Basis berechnet werden müssen. Auch der BGH betonte nun, es reiche nicht, den Referenzpreis in beliebiger Weise anzugeben. Er müsse für den angesprochenen Verbraucher unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein. (Az. I ZR 183/24)

BGH verwarf Nettos Revision

Die Werbung des beklagten Discounters werde diesen Anforderungen nicht gerecht und sei daher unzulässig, entschied der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Den Verbrauchern werde durch die unzureichende Angabe des Referenzpreises eine wesentliche Information vorenthalten. Der Senat wies die Revision von Netto gegen ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zurück.

Es gibt noch eine zweite Discounter-Kette, die ebenfalls den Namen Netto trägt. Sie ist vor allem im Norden und Osten Deutschlands zu finden und unter anderem an dem Hund im Firmenlogo zu erkennen. Die Klage, um die es am BGH ging, richtet sich aber gegen die größere Einzelhandelskette Netto Marken-Discount mit Sitz im bayerischen Maxhütte-Haidhof bei Regensburg.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik USA verschärfen Ton gegenüber Teheran: Diplomatie unter maximalem Druck
26.03.2026

Washington droht dem Iran mit einer massiven Ausweitung der Militärschläge, falls die Führung in Teheran nicht einlenkt....

DWN
Politik
Politik EU und Ungarn: Spionageverdacht erschüttert Vertrauen in Europa
26.03.2026

Misstrauen breitet sich in der Europäischen Union aus und trifft einen ihrer eigenen Mitgliedstaaten. Der Verdacht, dass Ungarn...

DWN
Finanzen
Finanzen Aktienmarkt in Gefahr: Investoren warnen vor Eskalation im Iran-Konflikt
25.03.2026

Die Märkte geraten ins Wanken, während geopolitische Spannungen eskalieren. Investoren befürchten nach den Drohungen eines eskalierenden...

DWN
Politik
Politik Russlands Ölexport unter Beschuss: Energiekrieg erreicht neue Stufe
25.03.2026

Explosionen in russischen Ostseehäfen lassen den Ölfluss abrupt versiegen. Die Angriffe treffen Moskaus Energieinfrastruktur empfindlich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Tarif-Durchbruch in der Chemie: Mehr Geld und Jobgarantie für 585.000 Beschäftigte
25.03.2026

Lohnplus trotz Krise: Die rund 585.000 Beschäftigten der deutschen Chemie- und Pharmabranche erhalten künftig deutlich mehr Geld. Nach...

DWN
Politik
Politik Turbo für die Verteidigung: EU plant Millionen-Spritze für Militär-Innovationen
25.03.2026

Die EU-Kommission will die militärische Schlagkraft Europas durch schnellere Innovationszyklen sichern. Ein neues Förderinstrument namens...

DWN
Politik
Politik Digitale Gewalt: Was die Regierung jetzt plant
25.03.2026

Deepfakes, Überwachung, intime Bilder – digitale Gewalt nimmt zu, und der politische Druck wächst. Die Bundesregierung arbeitet an...

DWN
Politik
Politik Recht auf Reparatur: So sparen Sie künftig Geld bei Handy, Waschmaschine & Co.
25.03.2026

Schluss mit der Wegwerf-Kultur: Das neue „Recht auf Reparatur“ soll die Lebensdauer von Haushaltsgeräten und Smartphones deutlich...