Politik

Erbschaftssteuer und Verschonungsregelung: Wirtschaftsweise fordern Steuerreform für Unternehmen

In Zeiten der Schulden- und Wirtschaftskrise bleiben Milliardenerbschaften oft steuerfrei: Der Sachverständigenrat Wirtschaft schlägt jetzt eine weitreichende Reform der Erbschaftsteuer vor. Ausnahmen für Betriebsvermögen sollen in großen Teilen abgeschafft werden. Das könnte vor allem die Familienunternehmen treffen. Ist eine Reform aufgrund der enormen Staatsverschuldung gerechtfertigt?
19.11.2025 06:00
Lesezeit: 4 min
Erbschaftssteuer und Verschonungsregelung: Wirtschaftsweise fordern Steuerreform für Unternehmen
Vorstellung des Jahresgutachtens 2025/26: Die „Wirtschaftsweisen“ der Bundesregierung: Martin Werding (l-r), Achim Truger, Ulrike Malmendier, Veronika Grimm und Monika Schnitzer. (Foto: dpa) Foto: Britta Pedersen

„Wirtschaftsweise“ fordern: Reiche Firmenerben stärker besteuern

Während Normalbürger für die geerbte Eigentumswohnung oder das Elternhaus längst Erbschaftsteuer zahlen, bleiben Milliardenerbschaften in Unternehmensanteilen oder über komplizierte Familienstiftungen oft vollständig steuerfrei. Das verzerrt die Vermögensverteilung und untergräbt die Akzeptanz einer Steuer, die eigentlich die Chancengleichheit stärken soll. Jetzt, in Zeiten der Wirtschaftskrise warnen die „Wirtschaftsweisen“, die schwarz-rote Regierung Chancen zu verspielen und fordern beim Reizthema Erbschaftssteuer endlich Reformen: Reiche Firmenerben sollten mehr Steuern zahlen.

Reform der Erbschaftssteuer in Zeiten der Wachstumsschwäche?

Die „Wirtschaftsweisen“ sprechen sich in ihrem Jahresgutachten dafür aus, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu reformieren – mit dem Ziel einer gleichmäßigeren Besteuerung aller Vermögensarten. Das bisherige System sei ungerecht, Ausnahmen sollten verringert werden. Eine Reform könne zu Milliarden-Mehreinnahmen zum Beispiel für die Bildung führen, sagte Achim Truger, Mitglied des Sachverständigenrats, in Berlin. Allerdings ist Ratsmitglied Veronika Grimm gegen eine Reform – unter Verweis auch auf die Wachstumsschwäche.

Die Konjunktur kommt nach der neuen Prognose der Ökonomen auch im kommenden Jahr nicht in Schwung. Nach einem Mini-Wachstum von 0,2 Prozent in diesem Jahr rechnet der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten nur noch mit einem Plus des Bruttoinlandsprodukts von 0,9 Prozent. Die Bundesregierung hingegen rechnet für 2026 immer noch mit einem Wachstum von 1,3 Prozent.

Bisher werden hohe Betriebsvermögen steuerlich stark begünstigt

Aktuell werden bei Erbschaft und Schenkung vor allem Betriebsvermögen steuerlich stark begünstigt. Damit will der Staat vermeiden, dass Betriebe aufgegeben müssen, weil die neuen Besitzer die Erbschaftsteuer aus dem Privatvermögen nicht zahlen können.

Truger kritisierte, durch die sogenannte Verschonungsregelung würden aber ausgerechnet sehr hohe Erbschaften und Schenkungen häufig vergleichsweise gering besteuert. Bei Erbschaften von 100 000 bis 200 000 Euro würden im Schnitt 13 Prozent Steuern gezahlt, über 20 Millionen nur acht Prozent. Das sei ungerecht.

Die Sachverständigen raten deshalb dazu, diese Sonderregeln einzuschränken und die Erbschaftsteuer stärker am Prinzip der Leistungsfähigkeit auszurichten. Für Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro solle der Verschonungsabschlag erheblich reduziert, für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro, die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung ganz abgeschafft oder zumindest erheblich eingeschränkt werden – bisher gibt es die Möglichkeit eines Steuererlasses. Stattdessen sollten großzügige Stundungsmöglichkeiten eingeführt werden, damit Betriebe nicht aufgegeben müssen.

Die Vermögensungleichheit in Deutschland sei im europäischen Vergleich hoch, heißt es im Jahresgutachten. Der Anteil der Vermögen, der auf Erbschaften und Schenkungen zurückgehe, werde auf 30 bis 50 Prozent geschätzt.

Grimm schrieb in einem Minderheitsvotum hingegen, in der aktuellen Lage dürftiger privater Investitionsneigung eine höhere Besteuerung von Erbschaften von Betriebsvermögen zu diskutieren, erscheine „fahrlässig“. Sie verwies darauf, die Mehrheit des Rats schreibe selbst, es sei unklar, wie gravierend das Problem des Liquiditätsentzugs und damit verbundener Risiken für Investitionen und Beschäftigung der übertragenen Unternehmen sei.

Aktuelle politische Debatte zur Reform der Erbschaftssteuer

Ähnliche Vorschläge zur Reform der Erbschaftsteuer haben SPD, Grüne und Linke bereits vorgelegt – die Union ist dagegen der Meinung, dass das Unternehmen nicht ausreichend schützt. Weitere Reformideen setzen bei Freibeträgen für Schenkungen an. Bisher können diese alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden.

Stattdessen könnte ein Lebensfreibetrag für alle erhaltenen Vermögensübertragungen eingeführt werden, schlagen die „Wirtschaftsweisen“ vor. Dies würde bewirken, dass die Steuerlast ausschließlich von der Höhe des übertragenen Vermögens abhängt und nicht mehr vom Zeitpunkt der Übertragung. Auch diese Idee wird politisch bereits diskutiert. Ein noch für dieses Jahr erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte die Bundesregierung zu einer schnellen Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwingen.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte, die Sonderregelungen für reiche Unternehmenserben müssten endlich fallen. „Wer hunderte von Millionen erbt, sollte angesichts der von den Wirtschaftsweisen beklagten extremen Vermögensungleichheit auch einen gerechten Beitrag zum Gemeinwesen leisten.“ Truger sagte, ein mögliches Mehraufkommen durch die Reform würde den Ländern zufließen – die damit die Chance hätten, die Bildungsausgaben zu erhöhen.

Dagegen lehnte der Wirtschaftsrat der CDU die Forderung, Ausnahmen von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer stark zu reduzieren, entschieden ab. „Wer die Erbschaftsteuer für Familienunternehmen faktisch erhöht, der treibt diese aus dem Land.“

Andauernde Konjunkturflaute: Kein spürbarer Aufschwung erwartet

Die „Wirtschaftsweisen“ erwarten auch im kommenden Jahr keine wirtschaftliche Trendwende für Deutschland: Die Ratsvorsitzende Monika Schnitzer sagte, das Wachstum werde nur durch staatliche Ausgaben durch das Sondervermögen getrieben, zudem gebe es einen Kalendereffekt: im kommenden Jahr gebe es mehr Arbeitstage, weil mehr Feiertage auf ein Wochenende fallen.

Die Teuerung für die Verbraucher dürfte nach der Prognose der „Wirtschaftsweisen“ im Jahr 2025 durchschnittlich 2,2 Prozent betragen und im Jahr 2026 durchschnittlich 2,1 Prozent. Die Investitionstätigkeit der Unternehmen dürfte aufgrund der niedrigen Kapazitätsauslastung und der schwachen Umsätze im In- und Ausland gedämpft bleiben, erwartet der Rat. Vom Sondervermögen könnten aber zumindest Impulse für Bau- und Ausrüstungsinvestitionen ausgehen.

Wirtschaftskrise trotz Sondervermögen: Wirkung verpufft

„Die Chancen, die sich aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ergeben, dürfen nicht verspielt werden“, sagte Schnitzer, Bundestag und Bundesrat hatten ein schuldenfinanziertes Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Modernisierung der Infrastruktur und für Klimaschutz beschlossen – um zum Beispiel Brücken und Bahnstrecken, aber auch Schulen zu sanieren und Unternehmen beim klimafreundlichen Umbau zu helfen. Damit soll auch die Konjunktur angekurbelt werden.

Seit längerem aber gibt es Kritik an „Verschiebebahnhöfen“: im Kernhaushalt geplante Investitionen würden ins Sondervermögen geschoben – um mit damit im Kernhaushalt teure Wahlgeschenke zu finanzieren.

Das kritisieren auch die „Wirtschaftsweisen“: Sie erwarten, dass die aktuell geplanten Ausgaben des Sondervermögens nur eine geringe positive Wirkung auf das Bruttoinlandsprodukt haben werden. Das Sondervermögen solle nicht herangezogen werden, um im Kernhaushalt Spielraum zur Finanzierung „fragwürdiger Maßnahmen“ wie der Ausweitung der Mütterrente oder der Anhebung der Pendlerpauschale zu schaffen. Stattdessen sollte der Bundeshaushalt nachhaltig stabilisiert werden. Die Wirkung des Sondervermögens wäre deutlich größer, wenn die Mittel vollständig für zusätzliche Ausgaben und für Investitionen eingesetzt würden.

Fazit: Ab 2029 bleibt kein finanzieller Spielraum

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm richtet deshalb im neuen Jahresgutachten der Sachverständigenkommission deutliche Kritik an die aktuelle Bundesregierung unter Friedrich Merz. In einem ergänzenden Abschnitt des Gutachtens warnt sie, dass die derzeitige Politik von „Wahlgeschenken“ und mangelndem Reformwillen geprägt sei.

Im Gespräch mit der „Bild“-Zeitung wurde Grimm noch deutlicher. So warnte sie, dass ab 2029 sämtliche Staatseinnahmen für soziale Leistungen, Verteidigung und Zinszahlungen gebunden sein würden und damit kein finanzieller Spielraum mehr verbleibe. „Für mehr ist laut Finanzplanung kein Geld da. Diese Finanzplanung ist ein Offenbarungseid.“

Die Regierung Merz ist für die höchste Staatsverschuldung in der deutschen Nachkriegsgeschichte verantwortlich, trotz hoher Steuereinnahmen. In vier Jahren, pünktlich zur nächsten Bundestagswahl, könnte Deutschland dennoch pleite sein. Eines erscheint klar, allein wegen der Zahlen: Zu beneiden ist der nächste Bundeskanzler nicht. Friedrich Merz hat einen teuren Wechsel ausgestellt, den erst seine Nachfolger werden einlösen müssen.

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