Update: Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2026 verlängert. Wie Anfang Dezember vom Koalitionsausschuss angekündigt, hat das Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 die Verlängerung offiziell beschlossen.
Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2026 verlängert werden
Der Koalitionsausschuss hat am 27. November 2025 wichtige Entscheidungen getroffen, die die Zukunft vieler Unternehmen und Beschäftigter betreffen. Davon betroffen sind auch die Regelungen zum Kurzarbeitergeld: Das Bundesarbeitsministerium plant erneut eine Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate. Das geht aus einem neuen Verordnungsentwurf hervor, der der DPA vorliegt.
Als Grund wird die unsichere wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2026 genannt. Gerade exportorientierte Branchen würden unter der sprunghaften Handels- und Sicherheitspolitik der USA und möglichen Gegenreaktionen durch Handelspartner leiden.
Längere Kurzarbeit soll Arbeitsmarkt stabilisieren
Die Bundesregierung wird am 10. Dezember 2025 offiziell die Verlängerung der Sonderregelung für Kurzarbeitergeld bis Ende 2026 beschließen. Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate zu beziehen.
Diese Maßnahme soll Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin unterstützen und Arbeitsplätze sichern. Denn die Wirtschaft steckt fest in einer Strukturkrise: seit Jahren gibt es kein Wirtschaftswachstum. Die Folge: Immer mehr Unternehmen bauen Stellen ganz ab oder schicken ihre Mitarbeiter in eine verlängerte Kurzarbeit. Laut Ifo-Institut könnte bald jedes vierte Unternehmen Kurzarbeit anmelden.
Bas: „Stehe an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen“
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) teilte mit, sie kämpfe „um jeden guten Industriearbeitsplatz in unserem Land“. Trotz des Investitionspakets von 500 Milliarden Euro seien „einige Unternehmen und vor allem ihre Beschäftigten in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“, so Bas. Deshalb werde eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate bis Ende 2026 jetzt „sehr schnell auf den Weg“ gebracht. „Als Arbeitsministerin stehe ich an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Land“, betonte Bas.
Mehr Planungssicherheit, weniger Personalabbau
Regulär ist eine Bezugsdauer von längstens zwölf Monaten vorgesehen. Eine Verlängerung solle auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite wirken: Den Beschäftigten sollen ihre bedrohten Jobs gesichert werden. Den Unternehmen soll das Halten ihrer oft langjährigen, bewährten Arbeitskräfte erleichtert werden. Ohne eine Verlängerung befürchtet das Bundesarbeitsministerium einen „erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben“, heißt es in dem Entwurf. Das Bundesministerium rechnet mit Mehrausgaben zulasten des Haushaltes der Bundesagentur für Arbeit (BA) „von schätzungsweise rund 180 Millionen Euro“.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld ausgedehnt wird: Auch aktuell gilt eine Bezugsdauer von 24 Monaten, die aber am 31. Dezember 2025 ausläuft.
Kurzarbeitergeld: Höhe des Anspruchs ändert sich nicht
Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt 60 Prozent (bzw. 67 Prozent für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind) der Nettoentgeltdifferenz, also des ausfallenden Nettoarbeitsentgelts. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht bisher, wenn:
- ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt (mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als zehn Prozent Entgeltausfall im Monat)
- die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wurde
- der Arbeitsausfall vorübergehend sowie unvermeidbar ist
Über drei Millionen Arbeitslose im Winter
Anfang des Jahres 2026 hält Bundesagentur-Chefin Andrea Nahles eine Arbeitslosenzahl von mehr als drei Millionen für wahrscheinlich. „Die Schwäche der Konjunktur hält an und der Arbeitsmarkt bleibt ohne Schwung.“
Auch die Zahlen der Kurzarbeiter steigen: Im November wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Nürnberger Statistiker für 209.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld gezahlt und für 34.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit neu angemeldet. Zum Vergleich: Vor Ausbruch der Corona-Pandemie im September 2019 waren es rund 75.000. Rund 76 Prozent entfallen auf das Verarbeitende Gewerbe, mit Schwerpunkten im Maschinenbau und in der Herstellung von Metallerzeugnissen. Auch Autobauer Audi hat bereits Kurzarbeit für seine Werke in Neckarsulm und Ingolstadt angemeldet.
Fazit: Kurzarbeit – Fluch oder Segen für den Arbeitsmarkt?
Die von der Berliner Regierungskoalition gerade in Aussicht gestellte Verlängerung der Bezugsdauer auf maximal 24 Monate sieht die Bundesagentur-Chefin allerdings auch kritisch. Dies werde – je nach Konjunkturszenario – Mehrkosten in Höhe von 100 bis 180 Millionen Euro für die Bundesagentur bedeuten. Ein positiver Beschäftigungseffekt sei Studien zufolge nicht garantiert. „Wir weisen darauf hin, dass wir uns derzeit im Defizit befinden“, sagte Nahles mit Blick auf die angespannten Finanzen ihrer Behörde.
Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit soll Arbeitgeber bei den Kosten entlasten und Kündigungen verhindern. Doch dem Staat entstehen durch das Kurzarbeitergeld zusätzliche Mehrkosten, die den Unternehmen zwar Entlastungen schaffen, aber letztendlich den Bürger, als Steuerzahler, zusätzlich langfristig belasten. Kurzarbeit und Sonderregelungen lösen keine strukturellen Probleme.


