Asylleistungen in Deutschland: EuGH sieht menschenwürdigen Lebensstandard gefährdet
Der Europäische Gerichtshof hält deutsche Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber für unvereinbar mit EU-Recht. Auch bei Zuständigkeit eines anderen EU-Landes müssen elementare Leistungen und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe gesichert bleiben.
Der EuGH erklärt deutsche Kürzungen für abgelehnte Asylbewerber für rechtswidrig. Was das Urteil für Betroffene und die neue EU-Asylreform bedeutet (Foto: dpa).
Foto: Julian Stratenschulte
Im Folgenden:
Warum der EuGH deutsche Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber als EU-rechtswidrig einstuft.
Welche elementaren Leistungen auch bei Dublin-Fällen zwingend gesichert bleiben müssen.
Weshalb die verschärfte deutsche Regelung von 2024 mit den Luxemburger Vorgaben kollidiert.
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