Falsche Behauptungen über bekannte Lebensmittelmarken
Ärger und Empörung provozieren Reaktionen. In sozialen Medien führt das manchmal dazu, dass längst widerlegte Behauptungen erneut verbreitet werden, etwa über Insekten in Lebensmitteln.
So unterstellt ein geteilter Beitrag fünf bekannten Lebensmittelkonzernen, angeblich heimlich Insekten in ihren Produkten zu verwenden: Barilla-Pasta enthalte Grillenmehl, Lay's Chips "Heuschreckenextrakt" unter der Bezeichnung "natürliche Aromen", Nutella Larven der Schwarzen Soldatenfliege, Red Bull "zerstoßene Käfer" in Form von Karmin und Beyond Meat Mehlwurm-Larven. Der Beitrag suggeriert, der Einsatz solcher Zutaten werde bewusst verschleiert.
Bewertung
Es gibt keine Belege dafür, dass die Unternehmen Insekten in den genannten Produkten verarbeiten. Darüber hinaus wäre eine heimliche Beimischung ein Verstoß gegen geltendes EU-Lebensmittelrecht.
Fakten
In der Europäischen Union gibt es strenge Vorschriften für die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln. Zutaten und Zusatzstoffe müssen lesbar und verständlich angegeben werden und auch Hinweise zu Allergenen müssen vorhanden sein. Lebensmittel, die Insekten beinhalten, unterliegen diesen Regelungen. Ein Verstoß kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die Behauptung zur Barilla-Pasta kursiert seit 2022. Das Unternehmen wies die Vorwürfe damals zurück und erklärte, weder die Einführung insektenbasierter Produkte geplant noch angekündigt zu haben. Auch aktuell finden sich in den Zutatenlisten auf der Barilla-Website keine entsprechenden Hinweise.
Für Lay's Chips lassen sich ebenfalls keine Belege finden, wonach das Produkt Insekten oder daraus gewonnene Substanzen enthält.
Dasselbe gilt für Nutella: Auf der Produktseite von Ferrero finden sich keine Hinweise auf Insekten oder Larven in der Zutatenliste. Soldatenfliegen sind darüber hinaus als Lebensmittel in Europa bisher nicht zugelassen.
Behauptung ohne Belege
Dem Energydrink Red Bull soll Karmin beigemischt sein. Dabei handelt es sich um einen roten Farbstoff, der aus Schildlausarten gewonnen und unter der Bezeichnung E120 geführt wird. Red Bull erklärt auf seiner Website ausdrücklich, der Drink enthalte keine Inhaltsstoffe oder Substanzen tierischen Ursprungs. Die Zutatenliste enthält ebenfalls keinen Hinweis auf Karmin oder E120.
Der Hersteller pflanzlicher Fleischersatzprodukte Beyond Meat führt Insektenmehl in seiner eigenen Liste "verbotener Zutaten" auf. Die Produkte tragen zudem das V-Label, das europaweit nur dann vergeben wird, wenn auf keiner Stufe der Produktion tierische Inhaltsstoffe eingesetzt werden - was Mehlwurm-Larven einschließt.
Immer wieder auftauchende Behauptungen
Seit 2023 dürfen Insekten nicht nur im Ganzen, sondern auch beigefügt in anderen Produkten verkauft werden, wie der NDR schreibt. Durch die strenge Kennzeichnungspflicht soll sichergestellt werden, dass Verbraucher nicht unwissentlich zu Produkten mit Insekten greifen. Laut Europäischer Kommission sind derzeit vier Insekten zugelassen.
Unbelegte Behauptungen, dass Lebensmittelkonzerne Insekten in ihre Produkte schleusen, um Kosten einzusparen, kursieren immer wieder. Insekten sind in der EU neuartige Lebensmittel und entgegen dieser Behauptung oft noch teurer als herkömmliche Zutaten. Viele Behauptungen, die im Netz kursieren, sind demnach nicht haltbar, wie der Deutschen Lebensmittelverband bestätigt.

