EuGH-Urteil zu Energiepreisen: Grundsatzentscheidung stärkt Rechte der Verbraucher und widerspricht dem BGH
Jahrelang zu hohe Beträge für Wärme gezahlt? Nach einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs verjähren Rückforderungsansprüche wegen unzulässiger Preisanpassungen nicht mehr pauschal nach drei Jahren. Das EU-Gericht widerspricht damit ausdrücklich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Ein wegweisendes EuGH Urteil stärkt Verbraucherrechte: Wer zu viel für Energie gezahlt hat, kann sein Geld nun auch nach über drei Jahren zurückfordern (Foto: dpa).
Im Folgenden:
Warum der EuGH die deutsche Dreijahresregel bei unzulässigen Energiepreiserhöhungen gekippt hat.
Wie Verbraucher nun jahrelang zu viel gezahlte Energiepreise leichter zurückfordern können.
Weshalb die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verbraucherschutz europäischem Recht widerspricht.
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