Die EU-Kommission geht mit ihren Plänen zur Ausgestaltung der europäischen Bankenabgabe auf Konfrontationskurs zur Bundesregierung. In einem Diskussionspapier aus Brüssel, das Reuters am Montag vorlag, ist davon die Rede, dass auch kleinere Banken nicht verschont werden sollten. „Der Beitrag des einzelnen Instituts zum Abwicklungfonds wird auf einer Flatrate basieren, bereinigt um spezifische Risikofaktoren (...)“, heißt es in dem Papier. Dabei gelte: „Kein Institut sollte vom Beitrag ausgenommen sein.“.
Die Bundesregierung möchte genau das Gegenteil: Je riskanter die Geschäfte einer Bank sind, desto mehr soll sie auch in den gemeinsamen europäischen Abwicklungsfonds einzahlen. Das würde etwa die Deutsche Bank treffen, die mehr denn je auf das Investmentbanking setzen will, aber Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken entlasten.
Der Abwicklungsfonds ist eine Säule der Europäischen Bankenunion und soll in den nächsten Jahren rund 55 Milliarden Euro von den Geldhäusern einsammeln. Davon dürften etwa 15 Milliarden Euro auf die deutschen Finanzinstitute entfallen. Mit dem Topf soll verhindert werden, dass bei künftigen Banken-Schieflagen als Erstes der Steuerzahler einspringen muss. Auf ihn wird zugegriffen, nachdem Eigentümer und Gläubiger der Banken zur Kasse gebeten worden sind. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble drängt die EU-Kommission seit längerem, möglichst schnell ihre Vorschläge zu präsentieren. Denn bevor der Bundestag über den Abwicklungsfonds abstimmt, soll es Klarheit über die Einzahlmodalitäten geben. Die Kommission will sich aber bis zum Sommer Zeit lassen.
Das Bundesfinanzministerium bemühte sich am Montag, die nun bekanntgewordenen Vorschläge der Kommission herunterzuspielen. Es handele sich lediglich um ein Arbeitspapier, sagte eine Sprecherin. Deutschland mache sich weiter dafür stark, dass die Bankenabgabe das Risiko des jeweiligen Geldhauses berücksichtige. „Das heißt, dass kleinere, risikoärmere Institute besser zu stellen sind als große systemrelevante Banken.“ Die Forderung nach einer Freigrenze für kleine Institute, von der auf deutscher Seite in den vergangenen Wochen die Rede war, wiederholt die Sprecherin allerdings nicht.
Bei den Verbänden der Genossenschaftsbanken und Sparkassen in Deutschland stoßen die EU-Pläne auf Ablehnung. „Wir sind weiterhin der Meinung, dass der Fonds zuvorderst von den Instituten aufgefüllt werden muss, die ihn auch in Anspruch nehmen“, sagte ein Sprecher des Sparkassenverbandes DSGV. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) wiederholte seine Forderung nach einem Freibetrag von 500 Millionen Euro. Bei der deutschen Bankenabgabe gibt es bereits eine Ausnahmeregelung, die kleinen Banken zugute kommt. Bemessungsgrundlage ist die Bilanzsumme abzüglich Spareinlagen, Einlagen von Nichtbanken und dem Fördergeschäft, das oft über die KfW läuft. Hiervon wird dann noch ein Freibetrag von 300 Millionen Euro abgezogen, damit kleine Institute nicht über Gebühr belastet werden. Die meisten Volks- und Raiffeisenbanken müssen deshalb nichts einzahlen.