Das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen den West- und Ostdeutschland bleibt bestehen. Deshalb hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den ostdeutschen Bundesländern auch für die Zeit nach 2019 finanzielle Unterstützung zugesichert.
„Auch wenn der Solidarpakt ausläuft, bleibt die wirtschaftliche Leistungskraft zwischen alten und neuen Ländern so unterschiedlich, dass man auf einen Ausgleichsmechanismus nicht verzichten kann, in welcher Form auch immer“, sagte Schäuble der „Märkischen Oderzeitung“ (Sonnabendausgabe) laut Vorabbericht.
Ob zur Finanzierung der Hilfe der Solidarzuschlag weiter herangezogen oder der Soli abgeschafft werde, um zum Beispiel die kalte Steuerprogression zu vermindern, dazu wollte sich der Minister nicht äußern.
Ostdeutschland ist ohne die Transferleistungen aus dem Westen nicht überlebensfähig. Helmut Kohl führte am 1. Juli 1991 den Solidaritätszuschlag ein, um die Kosten für die Wiedervereinigung zu finanzieren. Nach einem Jahr sollte dieser auslaufen, doch die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West ist teurer. Nach 23 Jahren wird noch immer der Solidaritätszuschlag gezahlt: von den Bürgern in den alten und den neuen Bundesländern.
Das ifo-Institut schätzt, dass die Bruttotransferleistungen mittlerweile mehr als drei Billionen Euro betragen (mehr hier). Doch wie eine neue Studie von Roland Berger im Auftrag des Thüringischen Wirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2012 zeigt, sind bis 2030 weitere 1000 Milliarden Euro notwendig, um die Lebensverhältnisse in den neuen und den alten Bundesländern ausreichend anzugleichen.
Allerdings wird ein Ausgleich auch in den kommenden Jahren nicht möglich sein. „Wir werden nicht flächendeckend einheitliche Lebensverhältnisse erreichen können“, zitierte die Mitteldeutsche Zeitung den Vorstand des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Oliver Holtemöller, im Jahr 2012. Das gelte auch für strukturschwache Gebiete in Westdeutschland.
Deshalb werde die Förderung ab 2019 nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II nicht mehr „nach dem Ost-West-Schema ablaufen“. Der Soli-Zuschlag und der Solidarpakt II laufen im selben Jahr aus. Interessant an der Aussage Holtemöllers ist: Der Solidarpakt II ist eigentlich nicht zweckgebunden. Doch offenbar wurden die ostdeutschen Regionen trotzdem bevorzugt subventioniert.
Diese Subventionen wurden seit der Wiedervereinigung nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Transferleistungen wurden unabhängig vom Bedarf gleichmäßig über alle Regionen ausgeschüttet. Positive Ergebnisse konnten nicht erzielt werden.