Politik

EU will Schweiz der Brüsseler Gerichtsbarkeit unterstellen

Die EU verlangt von der Schweiz, dass sie den Europäischen Gerichtshof als oberste juristische Instanz anerkennt. Dass sei der Preis für einen Zutritt in den EU-Binnenmarkt. Doch das Land wehrt sich dagegen. Es möchte nicht bevormundet werden.
07.07.2014 01:13
Lesezeit: 1 min

Die EU fordert von der Schweiz, den Europäischen Gerichtshof als oberste juristische Instanz anzuerkennen. Auch im Bereich der bilateralen Beziehungen soll Brüssel tonangebend werden.

Um die Wirksamkeit von Verträgen zu garantieren, soll die Schweiz bezüglich der Einhaltung jener Verträge überwacht werden. Wenn das Land Vertragsbruch begehen sollte, würden von der EU vorgegebene Sanktionen anfallen. Für die Überwachung sei direkt die EU-Kommission zuständig, berichtet 20 Minuten.

Doch all diese Forderungen treten nur dann in Kraft, wenn das Land tatsächlich dem EU-Binnenmarkt beitritt. Die Verhandlungs-Position der Alpenrepublik ist schwächer als die der EU. Das Land fühlt sich bevormundet. Doch es hat in der Vergangenheit selbst immer wieder vor dem Europäischen Gerichtshof Klagen eingereicht und davon profitiert. Die Urteile der EU-Richter wurden immer dann gewürdigt, wenn sie zum Vorteil der Schweiz ausgefallen sind.

Die Beziehungen zwischen der EU und der Alpenrepublik sind ohnehin belastet. So wird die Schweiz im Studienjahr 2014/2015 nicht am Studentenaustausch-Programm Erasmus teilnehmen.

Dies bestätigte der EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor bei einer März-Debatte im EU-Parlament. Auslöser dieser Sanktion war die schweizerische Volksabstimmung zur Begrenzung der Einwanderung (mehr hier). Zuvor stoppte die EU auch das Forschungs-Abkommen mit dem Land (mehr hier).

Dabei ist das Land wirtschaftlich weitaus wettbewerbsfähiger als die EU. In Sachen Wettbewerbsfähigkeit ist die Schweiz weltweit die Nummer 2 hinter den USA (mehr hier).

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