Für die Kläger aus der „Europolis-Gruppe“ um den Berliner Finanzwissenschaftler Prof. Markus Kerber stellt die Bankenunion den ersten Schritt zu einer bisher nicht dagewesenen Haftung des deutschen Steuerzahlers für Banken außerhalb der nationalen Bankenaufsicht dar. Die gemeinsame Bankenaufsicht sei der „vorläufige Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel“.
Kerbers Kritik richtet sich gegen die Verletzung der europäischen Verträge. „Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen und stellt somit einen Grundrechtsverstoß dar“, sagte Kerber, Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik und Initiator der Verfassungsbeschwerde, am Sonntag der Welt.
Ein Gerichtssprecher konnte den Eingang der Klage zunächst nicht bestätigen.
Die Regeln zur gemeinsamen Bankenaufsicht „entbehren jeglicher Ermächtigungsgrundlage“, erläuterte Kerber. Auch sei die gemeinsame Bankenaufsicht der „vorläufige Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel“. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) täusche die Öffentlichkeit über die Risiken der Bankenunion und der Bundestag schlafe tief und fest, kritisiert Kerber.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich auch gegen die SSM-Regelungen (Single Supervisory Mechanism – Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus). Die EZB wird Anfang November die Aufsicht über etwa 120 große Institute in der Eurozone übernehmen. Darüber hinaus erhält sie aber die Ermächtigung, die Aufsicht auch über jede andere Bank im Euroraum zu übernehmen, falls sie es für entscheidend hält. Dies sei von den EU-Verträgen nicht gedeckt, erklärte Kerber.
Das Ziel der Bankenunion sei vor allem, den bisher nur für wackelige Krisenstaaten gedachten ESM zur Sanierung maroder Banken zu nutzen. Daher müssten deutsche Steuerzahler bald für ausländische Pleitebanken haften.
Leitlinien sehen vor, dass die direkte Bankenkapitalisierung aus dem ESM auf maximal 60 Milliarden Euro begrenzt wird. Jedoch ist seit langem in der Diskussion, dem ESM eine Tochtergesellschaft zuzuordnen, die ihrerseits auf dem Markt Kredite aufnehmen kann (mehr dazu hier).
Ende letzten Jahres wurde bekannt, dass die Euro-Finanzminister erwägen, dass die ESM-Tochter auch für Banken außerhalb der Euro-Zone zuständig sein könnte. Ziel sei es, Nicht-Euro-Staaten in die europäische Bankenunion einzubeziehen. Dazu müsste jedoch der ESM-Vertrag geändert werden. Dies stieß bisher vor allem in Deutschland auf Widerstand.
Bulgarien will als erstes Nicht-Euro-Land der Bankenunion beitreten. Die Ankündigung erfolgte wenige Tage nach dem Bank-Run auf das viertgrößte Geldhaus des Landes. Mit dem Zugriff auf die europäischen Sicherungssysteme soll die heimische Banken-Krise entspannt werden (mehr dazu hier.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich zuletzt im Februar mit dem angekündigten umstrittenen OMT-Programm der EZB befasst, wonach die Zentralbank Staatsanleihen nicht nur der Krisenländer, sondern aus allen Euro-Staaten aufkaufen kann (mehr dazu hier).
Dabei beurteilen die Richter mit einer Mehrheit von 6:2 das EZB-Anleihekaufprogramm als gesetzeswidrig. Dennoch hatte das höchste deutsche Gericht entschieden, dem Europäischen Gerichtshof das Verfahren zum endgültigen Schiedsspruch an den Europäischen Gerichtshof zu übergeben.