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Ecclestone kauft sich mit 100 Millionen Dollar frei

Lesezeit: 3 min
05.08.2014 18:22
Im Münchner Bestechungs-Prozess gegen Bernie Ecclestone hat sich die Staatsanwaltschaft auf einen Deal mit der Verteidigung geeinigt. Der Formel-1-Chef muss lediglich eine Geldstrafe von 100 Millionen Dollar zahlen. Im Gegenzug wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.
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Boss Bernie Ecclestone zieht sich im Korruptionsprozess mit einer Rekordzahlung von 100 Millionen Dollar aus der Affäre. Das Landgericht München stellte das Verfahren gegen den 83-Jährigen am Dienstag ein.

Der Verdacht der Bestechung beim Besitzerwechsel der Formel 1 vor acht Jahren habe sich im Wesentlichen nicht erhärtet, erklärte der Vorsitzende Richter Peter Noll (mehr hier). Im Gegenzug müsse Ecclestone 99 Millionen Dollar an die Staatskasse und eine Million Dollar an die Deutsche Kinderhospizstiftung zahlen. Nach den bisherigen Zeugenaussagen sei eine Verurteilung ohnehin unwahrscheinlich.

Ecclestone, dem zunächst bis zu zehn Jahre Gefängnis gedroht hatten, zeigte sich erleichtert, dass die Justiz sein Angebot annahm (mehr hier). "Vielen Dank, ich werde der Auflage nachkommen", sagte der Milliardär zum Richter. Der Formel-1-Patriarch, der den Gerichtssal sichtlich angespannt betreten hatte, strahlte über das ganze Gesicht.

Mit diesem Freispruch zweiter Klasse gilt Ecclestone als unschuldig und erspart sich einen womöglich langen, zähen Prozess. Der Brite kann auch Chef des globalen Rennsportzirkus bleiben. Für den Fall einer Verurteilung hatte ihm der Formel-1-Eigner CVC mit einem Rauswurf gedroht. Der Finanzinvestor, der sich am Dienstag nicht äußern wollte, kann nun ebenfalls aufatmen. Denn solange Ecclestone auf der Anklagebank saß, stockte der seit längerem angestrebte Verkauf oder Börsengang der milliardenschweren Motorsportserie.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich in der vergangenen Woche hinter verschlossenen Türen mit Ecclestone geeinigt und war von ihrer Anklage abgerückt. Die Strafverfolger warfen Ecclestone vor, beim Verkauf des von der BayernLB gehaltenen Anteils an der Formel 1 den damaligen Landesbank-Vorstand Gerhard Gribkowsky mit 44 Millionen Dollar bestochen zu haben. Als Gegenleistung soll Gribkowsky in der Bank durchgeboxt haben, dass sie ihren Formel-1-Anteil an den von Ecclestone gewünschten Investor CVC verkaufte (mehr hier). Von dieser Version war Noll noch vor zwei Jahren überzeugt: Seine Strafkammer hatte Gribkowsky unter anderem wegen Bestechlichkeit zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Doch nach dem Gesetz muss die Justiz jedes Verfahren gesondert beurteilen und Angeklagten bei einer Verurteilung eine persönliche Schuld nachweisen.

Ein zentraler Punkt im Ecclestone-Verfahren war die Frage, ob der Brite wusste, dass der deutsche Landesbanker Gribkowsky ein Staatsdiener war. Dies habe Ecclestone nicht nachgewiesen werden können, erklärten Staatsanwalt Christian Weiß in der Verhandlung am Dienstag und stieß damit auf Zustimmung des Gerichts. Nur bei diesem Nachweis hätte Ecclestones nach dem Gesetz wegen Bestechung eines Amtsträgers belangt werden können, wie es die Staatsanwaltschaft zunächst angestrebt hatte. Für eine Bestechung eines gewöhnlichen Geschäftsmanns hatte die Anklage von vornherein keine Anhaltspunkte gesehen.

Mildernde Umstände sahen Staatsanwaltschaft und Gericht nun bei dem Untreuevorwurf gegen Ecclestone. Er soll Gribkowsky angestiftet haben, die Geldzahlungen zum Großteil aus den Kassen der BayernLB abgezweigt zu haben. Doch dagegen stünden Ecclestones Verdienste um den Verkauf, bei dem die BayernLB einen guten Preis erzielt habe.

„Sofern überhaupt Anklagepunkte übrig bleiben, wiegen diese nicht so schwer, dass sie einer Einstellung entgegenstehen“, bilanzierte der Richter. Ecclestones Verteidiger Sven Thomas und Norbert Scharf betonten, die Einstellung des Verfahrens sei weder ein Deal noch ein Freikauf. Nach dem Gesetz kann ein Prozess bei kleineren und mittleren Straftaten eingestellt werden, wenn der Angeklagte keine schwere Schuld auf sich geladen hat. Das treffe auf dieses Verfahren zu, erklärte Richter Noll. Die Höhe der Auflage orientiere sich an den Vermögensverhältnissen des Angeklagten. Während die Einstellung von Strafverfahren nicht ungewöhnlich ist, gab es Juristen zufolge in Deutschland noch nie eine solch hohe Geldauflage.

Ecclestone könnte bald auch seinen Streit mit der BayernLB aus der Welt schaffen. Das Institut hatte von ihm wegen des mutmaßlichen Schadens Finanzkreisen zufolge bis zu 400 Millionen Dollar gefordert. Ecclestone hat der Landesbank mittlerweile 25 Millionen Euro angeboten, um den Fall zu beenden. Die Chancen, dass sich beide Seiten einigen, seien gut, sagten zwei Personen aus dem Umfeld der Landesbank. Die Anwälte des Geldhauses prüften Ecclestones Angebot, dann müsse der Vorstand entscheiden.

Der 83-Jährige hat der Bank bis Freitag Zeit gegeben. Der deutsche Medienkonzern Constantin, der in der gleichen Sache Schadenersatz von Ecclestone und der BayernLB verlangt, beharrt dagegen auf seinen Forderungen. Constantin zählt zu den Vorbesitzern der Formel 1 und sieht sich nach eigener Darstellung um einen Nachschlag geprellt, weil die BayernLB das Paket unter Wert an CVC verkauft habe.

Kritik an der Einstellung des Verfahrens kam unter anderem aus der Politik. „Ich bin nicht der Ansicht, dass die Entscheidung im Fall Ecclestone im Sinne des Gesetzes ist“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Katja Keul, zu Reuters. Die Einstellung sei rechtsstaatlich eine problematische Botschaft.

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