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In der vergangenen Woche hat der Fall Eva Ihnenfeldt für Aufsehen gesorgt. Acht Beamte durchsuchten ihre Wohnung und ihre Redaktion. Die Journalistin hatte von ihren Kindern als Scherz einen Ehrendoktor-Titel des MDLC-Instituts zum Geburtstag geschenkt bekommen (mehr hier).
Doch die Hausdurchsuchungen bei Eva Ihnenfeldt sind kein Einzelfall. Das Amtsgericht Lübeck sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, dass es allein im Zusammenhang mit den Ehrendoktortiteln des MDLC-Instituts bundesweit circa 100 Hausdurchsuchungen angeordnet habe.
Staatsanwalt will auch Computer beschlagnahmen
Die Journalistin Ihnenfeldt hat sich niemals im Ernst als echte Doktorin ausgegeben. Dennoch wird sie von der Staatsanwaltschaft verdächtigt, nach Paragraph 132a des Strafgesetzbuchs zu Unrecht einen akademischen Grad zu führen.
Die Durchsuchungen sind Skandal genug. Doch beinahe wäre es noch schlimmer gekommen. Die Staatsanwaltschaft Lübeck bestätigte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, dass sie eigentlich auch die Beschlagnahmung von Ihnenfeldts Computern beantragt hatte.
Dies sei jedoch vom Amtsgericht Lübeck im diesem Fall nicht genehmigt worden, da ein Ermittlungsergebnis nach Ansicht des Gerichts auch so habe erreicht werden können.
Die Staatsanwaltschaft hätte gern auch die E-Mails und die elektronischen Dokumente der Journalistin geprüft. Denn auch dort bestand ja der Verdacht, dass sie zu Unrecht einen Doktortitel führt.
Eine Telefonüberwachung habe das Gesetz in diesem Fall allerdings ausgeschlossen, so die Staatsanwaltschaft. Denn dies sei der „stärkere Eingriff“.
Auch Redaktionsräume im Visier der Ermittler
Internetrecherchen gehören bei der Staatsanwaltschaft Lübeck inzwischen zum Alltag. Im Zusammenhang mit den Ehrendoktortiteln des MDLC-Instituts seien bundesweit circa 80 Verfahren eingeleitet worden, so die Staatsanwaltschaft.
Redaktionsräume genießen in Deutschland eigentlich einen besonderen Schutz. Die Staatsanwaltschaft sagt, es habe sich „den Kollegen nicht erschlossen“, dass Ihnenfeldt Journalistin ist. Wenn man das gewusst hätte, wären die Redaktionsräume „möglicherweise schon“ von der Durchsuchung ausgenommen worden – „wegen der rechtlichen Hürden“.
Das heißt, wenn es sich „den Kollegen nicht erschließt“, dass es sich um eine Redaktion handelt, dann können ganz schnell auch Journalisten in das Visier der Ermittler geraten.
Amtsgericht: Durchsuchungen sind zur Entlastung der Verdächtigen
Das Amtsgericht Lübeck erlaubte zwar die Durchsuchungen von Ihnenfeldts Wohnung und Redaktionsräumen. Doch die vom Staatsanwalt geforderte Beschlagnahmung ihrer Computer lehnte das Gericht als unnötig ab.
Die Durchsuchungen von Wohung und Redaktion seien „sicherlich verhältnismäßig“, sagte das Amtsgericht. „Denn eine Durchsuchung dient auch der Entlastung der Verdächtigen. Und anders kommt man an die Beweise nicht ran“, so das Amtsgericht. Wenn man Verdächtige zum Beispiel vorgeladen würde, dann bestünde immer die Gefahr, dass sie die Beweise vernichten.
Ihnenfeldts Anwalt Maik Swienty hat beim Amtsgericht Lübeck eine Reihe von Beschwerden eingelegt, da die Durchsuchungen seiner Ansicht nach nicht verhältnismäßig gewesen sind. Der Streit soll notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gefochten werden.
Die Journalistin beschäftigt sich schon lange intensiv mit Themen wie Bürgerechte und Datenschutz. Doch sie ist erschüttert, wie leicht es für die Behörden geworden ist, die Wohnungen der Bürger zu durchsuchen, und welches Ausmaß dies angenommen hat.