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Der Suchmaschinen-Gigant Google erzielt eine außergerichtliche Einigung mit der EU-Kommission. Die EU hatte vor drei Jahren ein Wettbewerbsverfahren gegen die Suchmaschine Google eröffnet. Darin wurde der Vorwurf der Kartellbildung untersucht. Google soll gezielt die Ergebnisse rivalisierender Suchmaschinen ausgeblendet haben.
Das Verfahren gegen Google wurde durch Beschwerden von Microsoft und Yahoo ausgelöst, wie Bloomberg berichtet. Sie beklagten, dass Google seine spezialisierten Such-Dienste wie Google News und Google Finance bevorzugt. Zudem soll das Unternehmen die Restaurant- und Reise-Bewertungen seiner Konkurrenten kopiert haben und die Konkurrenz durch exklusive Einigungen mit Webseiten vom Wettbewerb ausschließen.
Google unterbreitete nun ein verbessertes Angebot und entgeht dadurch Strafzahlungen und weiteren Ermittlungen zu den Vorwürfen. In der Einigung mit der EU-Kommission verpflichtet sich Google zur Darstellung von konkurrierenden Suchergebnissen. Die Firma muss fünf Jahre lang bei ihren spezialisierten Angeboten neben den eigenen Suchergebnissen auch drei Links von rivalisierenden Suchmaschinen anbieten. Dabei müssen die Konkurrenten mindestens 3 Euro Cents bieten, um einen der drei Plätze auf Googles Suchseite zu ergattern.
„Nach langen und schwierigen Verhandlungen, denke ich, dass der neue Vorschlag von Google auf die Bedenken der Kommission eingeht“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. „Es präsentiert dem Nutzer echte Auswahlmöglichkeiten zwischen rivalisierenden Diensten in einer vergleichbaren Weise. Es liegt dann ganz an ihnen sich die beste Alternative auszusuchen“, so Almunia.
Das Verfahren gegen Google gehörte zu den umfangreichsten Kartellverfahren der EU-Kommission. Ähnliche Einigungen werden in den Verfahren gegen Gazprom, Samsung. und Visa erwartet. Sollte Google dennoch gegen die Einigung verstoßen, drohen Strafzahlungen in Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes. Microsoft musste 561 Millionen Euro an die EU-Kommission zahlen, nachdem sie gegen eine außergerichtliche Einigung verstießen (mehr hier).
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