Von der kurdischen Organisation PKK geht offenbar eine Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland aus.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums des Innern sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten: „Die PKK ist nach wie vor die schlagkräftigste ausländerextremistische Organisation in Deutschland. Sie ist in der Lage, Personen weit über den engen Kreis der Anhängerschaft hinaus zu mobilisieren. Ihre Kaderstrukturen ermöglichen zudem eine zügige Umsetzung neuer strategischer und taktischer Vorgaben, auch hin zu einer möglichen Neubelebung militanter Aktionsformen. Sie stellt damit zweifelsohne unverändert ein Sicherheitsrisiko dar. Wenngleich in Europa derzeit weiterhin friedliche Veranstaltungen im Vordergrund stehen, bleibt die Gewalt eine Option der PKK-Ideologie. Dies wird nicht zuletzt durch die Guerilla-Rekrutierungen deutlich.“
Doch die Organisation würde unter ständiger Beobachtung stehen.
Auf die Frage ob sich Ereignisse wie in Mannheim im Jahr 2012 wiederholen könnten, wo ein „wütender Mob von militanten Kurden Jagd auf überforderte Beamte“ gemacht hatte, wie die Stuttgarter Zeitung berichtete, sagte die Sprecherin: „Die deutschen Sicherheitsbehörden beobachten die Aktivitäten der PKK in Deutschland sehr genau und sind sich des Risikos bewusst, dass die Situation wie 2012 eskalieren könnte. Das Bundesinnenministerium hat aktuell keine Hinweise darauf, dass es nach den Angriffen der Türkei auf PKK-Lager zu Ausschreitungen der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland kommen könnte.“
In den vergangenen Monaten haben mehrere deutsche Politiker die Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland gefordert. Dazu erklärte die Sprecherin:
„Nach der Rechtsprechung des BGH aus 2010 ist die PKK insgesamt eine ausländische terroristische Vereinigung, deren europäische und nationale Strukturen weisungsabhängige Untergliederungen ohne eigenen erheblichen Gestaltungsspielraum sind. Gegenüber einer solchen Organisation bleibt das Verbot im Interesse der nationalen inneren Sicherheit ein unverzichtbares Regulativ. Das Bundesministerium des Innern erkennt gerade in der aktuellen Situation noch weniger einen sachlichen Grund, in Überlegungen über eine Aufhebung des PKK-Verbots einzutreten. Das Verbot wurde 1993 erlassen, um schwerwiegende Gefahren für die innere Sicherheit und das friedliche Zusammenleben in Deutschland abzuwehren. Unter dem Eindruck des Verbots hat die PKK zwar von massenmilitanten öffentlichen Aktionen weitgehend abgelassen, ihr Verhältnis zur Gewalt bleibt jedoch taktisch motiviert.“
Die Bundesregierung warnt hingegen vor Anschlägen in der Türkei, insbesondere in der Metropole Istanbul. Nachdem das Auswärtige Amt bereits am Montag vor Terroranschlägen gewarnt hatte, verschärfte es die Reisewarnungen am Mittwoch erneut.