Finanzen

Atomausstieg: Landgericht Bonn weist Klage von EnBW ab

Lesezeit: 2 min
06.04.2016 12:12
Das Landgericht Bonn hat die Klage des Energiekonzerns EnBW gegen das 2011 von der Bundesregierung verhängte Moratorium bei Atomkraftwerken abgewiesen. EnBW kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

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Der Energiekonzern EnBW hat mit seiner Klage gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg  wegen des AKW-Moratoriums 2011 eine juristische Niederlage erlitten, wie Reuters meldet. Das Landgericht Bonn wies die Klage am Mittwoch ab. EnBW hatte vor dem Gericht 261 Millionen Euro Schadenersatz vom Bund und vom Land Baden-Württemberg für die Abschaltung von zwei Atomkraftwerken nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im Jahr 2011 durchsetzen wollen. Das scheiterte aber: Der Versorger habe damals nicht sofort gegen die Abschaltung geklagt, erklärte das Gericht zur Begründung seines Urteils. Die Karlsruher können innerhalb eines Monats Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

Richter Stefan Bellin hatte für die 1. Zivilkammer des Gerichts bereits in einer Verhandlung Anfang Februar Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage erkennen lassen. So habe EnBW ein vom Bund und Land Baden-Württemberg nach Fukushima verhängtes dreimonatiges Betriebsverbot nicht sofort angefochten, hatte er bereits damals ausgeführt. Er habe daher erhebliche Bedenken, dass den Schadenersatzforderungen von EnBW stattgegeben werden könne.

Mit Blick auf den Bund wies das Gericht die Klage nun ab, weil die Einstellungsanordnungen gegen die beiden Meiler nicht durch die Bundesrepublik Deutschland erlassen wurden. Dies sei vielmehr durch das Land geschehen. Aber auch gegen Baden-Württemberg könne EnBW keine Ansprüche geltend machen, weil der Versorger es „schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch die Einlegung eines Rechtsmittels abzuwenden“. EnBW hatte in einer Pressemitteilung im April 2011 erklärt, dass das Unternehmen zwar an der Rechtmäßigkeit der Anordnungen zweifle, dagegen aber nicht vorgehen wolle.

Auch die deutschen AKW-Betreiber E.ON und RWE klagen gegen Bund und Länder wegen des nach Fukushima verhängten dreimonatigen Betriebsverbots für die sieben ältesten deutschen AKW und des damals geschlossenen Meilers in Krümmel. Bei EnBW traf es die Meiler Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1. Das Moratorium lief von März bis Juni 2011 und mündete schließlich im endgültigen Ausstiegsbeschluss. Ursprünglich hatte lediglich RWE geklagt. Nachdem der Energieriese vor dem Verwaltungsgericht in Hessen und dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekam, zogen E.ON und EnBW nach.

Sollte die Einschätzung des Bonner Gerichts Schule machen, könnte es auch für die Schadenersatzforderung von E.ON eng werden, über die Ende April vor dem Landgericht Hannover verhandelt wird. E.ON-Chef Johannes Teyssen hatte im Gegensatz zu dem damaligen RWE-Chef Jürgen Großmann zunächst nicht gegen das Atommoratorium geklagt. Inzwischen fordert der Energieriese 380 Millionen Euro für die Zwangspause, RWE fordert 235 Millionen Euro. Bei einer ersten Anhörung im Dezember vor dem Landgericht Essen hatte der Richter allerdings deutlich gemacht, dass der Betrag deutlich geringer ausfallen könnte. Er hatte für den Fall eines möglichen Vergleichs mit RWE die Summe von 50 Millionen Euro ins Spiel gebracht.

Möglich ist allerdings, dass sich diese und weitere Atomklagen in Luft auflösen. Branchenexperten gehen davon aus, dass die Streitigkeiten um den Atomausstieg beigelegt werden könnten, wenn sich die Betreiber mit der Bundesregierung auf eine Atomstiftung einigen würden. In den kommenden Monaten dürfte es Gespräche dazu geben, wie der Abriss der Meiler und die Müllentsorgung geregelt und finanziert werden könnten. Zu den Atomklagen gehören auch milliardenschwere Schadenersatzforderungen von E.ON, RWE und Vattenfall wegen des 2011 beschlossenen endgültigen Atomausstiegs. Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte März darüber verhandelt. Ein Urteil wird hier in einigen Monaten erwartet.

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