Ein Stundenlohn von 5,37 Euro ist kein Grund für einen Arbeitslosen, einen Job abzulehnen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden. Wie das Gericht die Entscheidung begründet und wo die Grenzen der Zumutbarkeit sind – hier mehr.
Im derzeit unberechenbaren Kryptomarkt entscheiden sich immer mehr Anleger dafür, langsamer zu werden und sich nicht mehr von...