Ein Stundenlohn von 5,37 Euro ist kein Grund für einen Arbeitslosen, einen Job abzulehnen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden. Wie das Gericht die Entscheidung begründet und wo die Grenzen der Zumutbarkeit sind – hier mehr.
Strategische Relevanz nimmt zu und Zentralbanken priorisieren Gold. Der Goldpreis hat in den vergangenen Monaten neue Höchststände...