Deutschland

Leistungsschutzrecht: Google will Runden Tisch bei Angela Merkel

Lesezeit: 3 min
31.07.2012 00:58
Weil Google auch beim neuen Gesetzesentwurf zum LSR am längeren Ast als die Zeitungverleger sitzt, gibt sich der Suchmaschinen-Gigant in einer Stellungnahme für die Deutschen Wirtschafts Nachrichten konziliant – und rechnet den Verlegern vor, wie viel Traffic sie verlieren würden: Auf 100.000 Klicks pro Minute werden die Verlage nur schwer verzichten können. Doch auch für die Blogger ist der neue Entwurf nicht ungefährlich.
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Der in den vergangenen Tagen im Internet aufgetauchte Referenten-Entwurf (komplett hier) zum Leistungsschutzrecht (LSR) wird von Google mit milden Worten kommentiert.

Kay Oberbeck, Director Communications & Public Affairs, Google Nordeuropa, teilte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten in einer Stellungnahme mit: „Das lange Ringen um einen Gesetzesvorschlag zeigt, dass die Idee eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in die Irre führt. Der jetzt vorgelegte Gesetzesvorschlag bedeutet einen Eingriff in die Informationsfreiheit und würde Deutschland weltweit isolieren. Schon jetzt kann sich jeder Verlag durch eine einfache Programmierungszeile aus der Google Suche herausnehmen - dafür bedarf es keines neuen Gesetzes. Presseverlage profitieren in erheblichem Umfang von Suchmaschinen und anderen Online-Diensten. Alleine durch Google werden pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weiter geleitet. Es ist absurd, dass nun ausgerechnet Suchmaschinen Adressaten des Gesetzes sein sollen. Solch ein Gesetz schützt niemanden und schadet allen - Nutzern, Verlagen, Suchmaschinen und der deutschen Wirtschaft. Google ist in vielen Bereichen ein wichtiger Partner der Verlage und hat ein großes Interesse an qualitativ hochwertigem Journalismus. Wir regen daher an, auf Einladung des Bundeskanzleramtes alle Beteiligten im Kanzleramt an einen Runden Tisch zu bringen.“

Google will also den großen Knall vermeiden – und der wäre rechtlich nicht schwer herbeizuführen, wie mehrere Law-Blogger kommentieren (Internet Law – hier; Law Blog – hier; Piraten-Partei – hier).

Denn die größte Schwäche des LSR-Entwurfs liegt in der ausdrücklichen Fixierung auf die Suchmaschinen. Entscheidend ist der Passus: „Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird – wie andere Leistungsschutzrechte auch – nur im Rahmen von Schrankenregelungen gewährleistet. Nach Absatz 4 Satz 1 ist es zulässig, Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies nicht durch Anbieter von Suchmaschinen erfolgt… Der Presseverleger wird so vor der systematischen Nutzung seiner verlegerischen Leistung durch Anbieter von Suchmaschinen geschützt, die ihr spezifisches Geschäftsmodell gerade auf diese Nutzung ausgerichtet haben. Andere Nutzer, wie z.B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer, werden somit nicht erfasst. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger mithin nicht berührt.“

Hier wird klar, dass es dem Gleichbehandlungs-Grundsatz widerspricht, wenn Google ausgeschlossen wird, „Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft“ sich jedoch frei bedienen dürfen. Eine „lex Google“ wäre in dieser Hinsicht nicht haltbar.

Interessanterweise beschäftigt sich der Entwurf ausdrücklich mit Bloggern und hält fest, dass Blogger, die eigene „Schwerpunktthemen“ behandeln, dieselben LSR-Ansprüche wie die Verleger geltend machen können. Die Definition von Verlagen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls bemerkenswert: „Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.“

Hier wird klar, wie sehr sich die Informationswelt im Internet geändert hat: Denn mit dieser Definition wären auch all jene Internet-Medien betroffen, die in keinem der großen Verlegerverbände organisiert sind.

Demnach müsste Google, wenn es wirklich alle Risiken ausschließen will, auch all jene Websites aus dem Index nehmen, die nichts mit den Verlegerverbänden (BDZV und VDZ) am Hut haben. Daher ist die originelle Anregung von Thomas Knüwer auch nicht im Interesse aller Blogger, wenn er Google empfiehlt, alle Verlagsseiten einfach nicht mehr zu listen (hier). Denn konsequenterweise müsste Google dann alle verlagsähnlichen Websites vom Netz nehmen – ein Vorgehen, das vermutlich wenig Begeisterung bei Blogs und journalistischen Websites auslösen dürfte. Auch die Vorstellung von Klaus Minhardt vom DJV greift daher zu kurz, wenn er meint: „Am Ende wird es zur belgischen Lösung kommen. Google schaltet die Verlage in Deutschland ab und die kommen drei Tage später angekrochen und verkünden ,so war das doch nicht gemeint‘“ (hier in einem Kommentar bei Mönikes).

Googles Vorschlag eines Runden Tisches bei Angela Merkel kommt daher aus einer Position der Stärke. Auf der Inhalte-Seite ist Google nämlich nicht der Feind der Verlage, sondern ihr größter Förderer. Ganz anders sieht es mit dem Werbegeschäft aus, wo Google, Facebook und Apple ein knallhartes, globales Oligopol betreiben. Für die Medienvielfalt ist diese Marktmacht die eigentliche Bedrohung, wie Jürgen Blomenkamp neulich festgestellt hat (hier im DWN-Interview).

So gesehen ist der Kampf der Lobbyisten gegen Google ein Rückzugsgefecht: Wenn Google seine Pläne umsetzen kann, über die semantische Suche künftig auch Informations-Packages aus den gecrawlten Original-Inhalten anzubieten, dann wird den Verlagen ein von Algorithmen getriebener Wettbewerber gegenüberstehen, wie man ihn noch nicht gesehen hat. Dass solche Technologien funktionieren, kann man derzeit in den USA beobachten (hier über Roboter, die Wirtschafts-Journalisten ersetzen). Die Debatte über Journalismus wird dann in einem ganz neuen Kontext der Hochtechnologie geführt werden. Und bei aller Kritik an den Verlagen wäre es äußerst wünschenswert, wenn die guten alten Zeitungshäuser auch in dieser Welt noch eine wahrnehmbare Rolle spielen.


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